Viele Urlauber mieten sich im Ausland einen Pkw, um auch in der schönsten Zeit des Jahres mobil zu sein. Doch der Kfz-Versicherungsschutz in anderen Länder ist oft sehr gering, sodass bei einem Unfall der Fahrer auf hohen Kosten sitzen bleiben kann. Eine sogenannte Mallorca-Police verhindert dies.

In anderen Ländern sind die Versicherungssummen der Kfz-Haftpflicht-Versicherungen oft niedriger als in Deutschland. Dies gilt auch für Mietwagen. Wer mit einem Mietwagen im Ausland einen Unfall baut, muss daher unter Umständen einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche zahlen. Besonders bei Personenschäden kann dies existenzgefährdend sein.

Grundsätzlich tritt bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Vermieters ein. Verunfallt man beispielsweise im Urlaub mit einem Mietwagen eines ausländischen Vermieters, kann dies vor allem bei größeren Schäden erhebliche finanzielle Folgen für den Mietwagennutzer haben.

Die im Ausland geltenden und mit dem Mietwagenvertrag abgeschlossenen Versicherungssummen sind oft deutlich geringer, als man es von Deutschland her kennt. Wer nun mit dem Mietwagen einen Schaden verursacht, der über der versicherten Deckungssumme liegt, muss die Differenz zur Schadenhöhe selbst tragen.

Kontrolle spart Geld

Mit einer sogenannten Mallorca-Police, die man in der Regel für einen kleine Zusatzprämie beim Autovermieter abschließen kann, kann Risiko abgesichert werden. Sie übernimmt bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des jeweiligen Landes – also nicht nur in Mallorca – bis zur Höhe der in der Mallorca-Police abgesicherten Versicherungssumme.

Übrigens: Bevor eine solche Zusatzversicherung beim Autovermieter abgeschlossen wird, sollte kontrolliert werden, ob in der Kfz-Versicherungspolice für das eigene Fahrzeug nicht bereits eine solche Mallorca-Deckung automatisch eingeschlossen ist oder mit abgedeckt werden kann. Denn ein entsprechender Versicherungsschutz, der für den Mietwagen gilt, kann auch bereits in der Kfz-Versicherung für den eigenen Pkw enthalten sein oder gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden.

(verpd)

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