Für viele Neuwagenbesitzer wäre es ein finanzielles Problem, wenn das neue Auto gestohlen oder bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt wird und sie selbst für die Neuanschaffung eines Ersatz-Pkws oder für die Reparatur aufkommen müssten. Dieses Kostenrisiko lässt sich jedoch umgehen.

Ein neues Auto kostet in der Regel zwischen einem bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners und ist damit zu wertvoll, um im Schadenfall ohne eine finanzielle Absicherung dazustehen.

Die Neuanschaffung eines Pkws kostet in der Regel viel Geld. Wer nicht ausreichend abgesichert ist, büßt unter Umständen in kurzer Zeit den gesamten Neupreis oder einen hohen Teil davon ein. Der Geschädigte muss zudem die möglichen Reparaturkosten bei einem Teilschaden seines Pkws oder die Kosten für einen Ersatzwagen, falls er nach einem Totalschaden wieder ein Auto benötigt, zusätzlich aus der eigenen Tasche zahlen.

So bleibt bei einem selbst verursachten Unfall, bei einem Unfall, bei dem der Unfallschuldige Fahrerflucht begangen hat, bei einem Diebstahl des Wagens oder wenn der Pkw durch Hagel, Sturm oder infolge eines Brandes beschädigt oder zerstört wird, der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.

Welcher Kaskoschutz sinnvoll ist

Jeder, der ein fabrikneues oder auch teures gebrauchtes Auto kauft, sollte daher neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Denn diese ersetzt Schäden am versicherten Pkw, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden oder wenn der Unfallschuldige nicht zum Schadenersatz herangezogen werden kann, beispielsweise weil er unerkannt flüchtete.

In der Vollkasko-Versicherung ist zudem automatisch die Teilkasko-Versicherung enthalten. Diese ersetzt Beschädigungen am versicherten Pkw durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung sowie durch einen Unfall mit Haarwild oder Glasbruchschäden.

Je nach Vereinbarung wird durch die Kaskoversicherung bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, oder der Neuwert des Autos erstattet.

Marktwert oder Neuwert?

Ist vereinbart, dass nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nach einem Kfz-Diebstahl nur der Marktwert gezahlt wird, kann dies aufgrund des Wertverlustes gegenüber dem Kaufpreis erhebliche finanzielle Einbußen für den Pkw-Besitzer bedeuten. Denn Neufahrzeuge verlieren häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 30 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Insbesondere Neuwagenbesitzer sollten daher darauf achten, dass in der Vollkasko-Versicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel eingeschlossen ist. Nur dann erhält der Kfz-Besitzer nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls den Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis je nach Vertragsvereinbarung innerhalb sechs, zwölf oder bis zu 24 Monate nach dem Kauf eingetreten ist.

In manchen Kaskotarifen lässt sich zudem festlegen, dass der Neupreis bereits erstattet wird, wenn die Reparaturkosten für den Pkw aufgrund eines Kaskoschadens innerhalb der vereinbarten Zeitspanne eine gewisse Höhe, zum Beispiel 70 oder 80 Prozent des Neupreises, überschreiten. In diesem Fall ist es dann nicht notwendig, dass ein Totalschaden vorliegt.

Quelle: (verpd)

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