In welchen Bundesländern das Risiko von Kraftwagendiebstählen am höchsten beziehungsweise niedrigsten ist, zeigen aktuelle Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Letztes Jahr wurden nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik über 36.500 Kraftwagen gestohlen. Wie bereits in 2014 gab es in 2015 in Nordrhein-Westfalen die meisten und im Saarland die wenigsten Kraftwagendiebstähle. In Relation zur Einwohnerzahl ist die Diebstahlrate in Berlin am höchsten und in Bayern sowie in Baden-Württemberg am niedrigsten.

2015 ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Kraftwagendiebstähle um 0,3 Prozent beziehungsweise um rund 120 solcher Delikte auf etwas über 36.500 Fälle angestiegen, wie der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2015) des Bundeskriminalamtes zu entnehmen ist.

Dies ist der zweitniedrigste Wert in diesem Jahrtausend. Weniger Kfz-Diebstähle gab es nur im Jahr zuvor. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren waren es noch über 50.000, vor 13 Jahren mehr als 70.000 und vor 15 Jahren sogar weit über 80.000 Kraftwagendiebstähle.

In Nordrhein-Westfalen die meisten Kfz-Diebstähle

Die absolut gesehen meisten Kraftwagendiebstähle wurden 2015 in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit über 8.200 Fällen polizeilich erfasst. Dahinter folgt Berlin mit fast 6.700 solcher Delikte. Auf Werte von über 3.000 kamen Niedersachsen und Sachsen. Die wenigsten Taten wurden im Saarland (knapp 300) und in Bremen (weniger als 400) gezählt. Werte von unter 1.000 gab es ansonsten nur noch in Mecklenburg-Vorpommern.

In elf Bundesländern gab es einen Rückgang, in den verbleibenden fünf Bundesländern einen Anstieg. Die stärksten prozentualen Zunahmen gab es in Niedersachsen (plus 14,5 Prozent), in Hamburg (plus 12,8 Prozent) und in NRW (plus 12,0 Prozent) zu verzeichnen, nach absoluten Zahlen in NRW (plus 881 gestohlene Kraftwagen) und Niedersachsen (plus 402 gestohlene Kraftwagen).

Die höchsten Rückgänge von Kraftwagendiebstählen wurden in Brandenburg (minus 15 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (minus 12,4 Prozent), Bayern (minus 11,6 Prozent), Sachsen (minus 10,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (minus 10,1 Prozent) festgestellt.

45 Kfz-Diebstähle pro 100.000 Einwohner

In Deutschland gab es 2015 im Durchschnitt 45 Kraftwagendiebstähle pro 100.000 Einwohner. In Relation zur Einwohnerzahl geschahen in Berlin die meisten Kraftwagendiebstähle, nämlich über 190 entsprechende Delikte pro 100.000 Einwohner. Auch in Brandenburg und Hamburg war die Klaurate mit 130 beziehungsweise knapp 105 Kraftwagendiebstählen pro 100.000 Einwohner hoch.

Knapp über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 45 Delikten pro 100.000 Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen, knapp darunter Mecklenburg-Vorpommern. Die niedrigsten Klauraten konnten Bayern und Baden-Württemberg mit 14,7 beziehungsweise 14,1 Kraftwagendiebstählen pro 100.000 Einwohner aufweisen.

Die Aufklärungsquote lag bundesweit mit 27 Prozent bei knapp über einem Viertel. Je nach Bundesland gab es jedoch große Unterschiede. In Bayern konnten fast 60 Prozent der Kfz-Diebstahlsdelikte aufgeklärt werden und auch in Baden-Württemberg wurden etwas mehr als 50 Prozent der Fälle und in Rheinland-Pfalz knapp unter die Hälfte der Diebstähle aufgeklärt. In Berlin und Bremen lag die Aufklärungsquote bei nur knapp unter beziehungsweise über einem Siebtel der Kfz-Diebstähle und in Hamburg wurde nur etwa jedes zehnte Kfz-Diebstahlsdelikt aufgeklärt.

Absicherung eines Diebstahlschadens

Besteht für ein Auto neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch ein Teilkasko-Schutz, bekommt der Versicherungskunde nach einem Diebstahl des versicherten Fahrzeugs den Schaden ersetzt. Auch eine Vollkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, da hier automatisch die Teilkaskorisiken mit eingeschlossen sind. Ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung einen Diebstahlschaden, erfolgt keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts – auch nicht in der Vollkasko-Versicherung.

In der Regel erstattet ein Kaskoversicherung bei Diebstahl den Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). In einigen Policen lässt sich aber auch eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel mit abschließen.

Je nach Vereinbarung wird dann im Falle eines Kfz-Diebstahls, welcher sich bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs ereignet hat, der Neuwert des Fahrzeugs erstattet.

Quelle: (verpd)

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