Es gibt Länder, die das Mitführen einer Grünen Versicherungskarte, zwingend vorschreiben. In vielen anderen Staaten gibt es zwar keine derartige Verpflichtung, dennoch wird die Karte bei bestimmten Situationen häufig noch verlangt.

Damit bei einem Verkehrsunfall kein Unfallopfer dadurch benachteiligt ist, dass der Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Kfz verursacht wird, muss jeder, der mit seinem Fahrzeug einreist, den für das jeweilige Einreiseland vorgeschriebenen Kfz-Versicherungsschutz haben. Seit einigen Jahren gilt das Kfz-Kennzeichen in vielen Ländern Europas als hinreichender Nachweis. Dennoch ist es aus diversen Gründen empfehlenswert und in manchen Ländern auch immer noch Pflicht, die Grüne Karte, die schon früher als entsprechende Versicherungs-Bestätigung galt, auf Auslandsreisen im eigenen Kfz mitzuführen.

Das Grüne-Karten-System, welches auf ein Abkommen von 1949 zurückgeht, ist aktuell ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System, an dem 46 Länder einschließlich vier außereuropäische Ländern teilnehmen. Die Grüne Karte ist in diesen Staaten eine anerkannte Bescheinigung, dass das Auto, mit dem ein Reisender in das jeweilige Land fahren möchte, einen ausreichenden Haftpflichtschutz, der den Bestimmungen des Reiselandes entspricht, hat.

Die offizielle Bezeichnung der aufgrund ihrer Farbe landläufig als Grüne Karte bekannten Versicherungs-Bestätigung lautet „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)“. Normalerweise wird die Grüne Karte vom Kfz-Versicherer automatisch mit der Kfz-Police an den Kunden verschickt. Wer jedoch keine bekommen oder sie verloren hat, kann die Grüne Karte bei seinem Kfz-Versicherer anfordern. Prinzipiell ist auf ihr mittels Länderkürzel vermerkt, in welchen Ländern ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Wo die Grüne Karte unentbehrlich ist

In Europa gibt es nur wenige Länder, wie zum Beispiel Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Ukraine und Weißrussland, die noch das Mitführen einer Grünen Versicherungskarte vorschreiben.

Auch Russland, Israel, Iran, Marokko, Tunesien und die Türkei gehören dem Grüne-Karten-System an. In diesen Ländern ist ebenfalls das Mitführen der Grünen Karte Pflicht. Allerdings enthält die Grüne Karte für diese Länder nicht standardmäßig den Nachweis, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Je nach Vereinbarung in der Kfz-Versicherung kann für diese Länder eine entsprechende Deckung, die durch eine sogenannte „große Grüne Karte“ bestätigt wird, bestehen oder nicht.

Wer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für Russland keinen Versicherungsschutz hat, bei dem ist auf der Grünen Karte das entsprechende Länderkürzel RUS für Russland durchgestrichen. Reisende, die mit dem Wagen in die Türkei fahren möchten, müssen darauf achten, dass der Versicherungsschutz im gesamten Land, also im europäischen und im asiatischen Teil gültig ist.

Empfehlenswert in allen europäischen Ländern

Grundsätzlich wird die Grüne Karte immer noch in einigen Staaten bei Kontrollen und Unfällen von der Polizei verlangt – und das, obwohl mittlerweile in vielen Ländern der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen als Beweis gilt, dass der notwendige Versicherungsschutz besteht.

Daher ist es für alle Autoreisenden grundsätzlich ratsam, die Grüne Versicherungskarte dabeizuhaben. Außerdem kann damit unter Umständen die Schadenabwicklung nach einem Unfall beschleunigt werden. In allen Ländern, die dem Grüne-Karten-System angehören, wurde von den Kfz-Versicherern unter anderem dazu eine zentrale Organisation, das sogenannte Bureau, eingerichtet. In Deutschland ist es beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.

Das Bureau des jeweiligen Landes unterstützt bei der Abwicklung eines Unfallschadens im Inland, wenn es zu einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug gekommen ist. Es hilft aber auch bei der Unfallregulierung im Ausland, also wenn ein in Deutschland zugelassenes Kfz an einem Unfall im Ausland beteiligt ist. Die Regulierung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verkehrsopfer nach den gewohnten nationalen Standards entschädigt werden.

Wann ein separater Versicherungsschutz notwendig ist

In diversen Ländern gilt die Grüne Karte nicht, wie beispielsweise in Georgien, Aserbaidschan oder in Armenien. In manchen Ländern gibt es zudem Sondervorschriften. So ist die Grüne Karte im Kosovo nicht gültig. In diesen Ländern muss an der Grenze eine Grenzversicherung, also eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die im jeweiligen Land gilt, abgeschlossen werden.

Auch wer die Grüne Karte vergessen hat oder wenn darauf das Länderkürzel nicht richtig angeführt ist, muss in einem Land, das die Mitnahme vorschreibt, bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt, also meist an der Grenze abschließen. In der Regel ist für eine solche Police die Versicherungsprämie deutlich höher und die Versicherungssummen um einiges niedriger, als wenn man den Versicherungsschutz in der eigenen Kfz-Police – sofern dies möglich ist – mitversichert hätte.

Was in den einzelnen Urlaubsländern sonst noch zu beachten ist, findet man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Quelle: (verpd)

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