Möchte ein Führerscheinneuling mit dem Auto der Eltern oder eines Bekannten fahren, muss man darauf achten, dass auch ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

In vielen Kfz-Versicherungsverträgen gibt es Vereinbarungen, die festlegen, wer mit dem versicherten Wagen fahren darf. Häufig ist diesbezüglich auch das Alter des Fahrers ein wichtiges Kriterium. Darum ist es besonders bei jungen Fahrern wichtig, dass geprüft wird, ob sie überhaupt mit dem entsprechenden Pkw fahren dürfen.

Viele Führerscheinneulinge haben selbst kein eigenes Auto und wollen daher den Pkw der Eltern mitbenutzen. Damit dies auch bedenkenlos möglich ist, sollte der Kfz-Halter beziehungsweise der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) jedoch prüfen, ob dies durch die Kfz-Versicherung abgedeckt ist.

Denn oftmals ist in den Kfz-Versicherungsverträgen eine Einschränkung des Fahrerkreises vereinbart, da die Versicherer im Gegenzug dafür zum Teil beachtliche Prämienrabatte einräumen. So kann zum Beispiel in der Kfz-Police vertraglich vereinbart sein, dass entweder nur der Versicherungsnehmer, nur der Versicherungsnehmer und sein Ehegatte oder nur ein Fahrer, der ein bestimmtes Mindestalter hat – beispielsweise mindestens 23 oder 25 Jahre – das Auto fahren darf.

Wenn ein Fahrerkreis vereinbart ist …

Eltern sollten diesbezüglich unbedingt vorher bei der Kfz-Versicherung abklären, ob ihr Kind – egal ob es einen BF-17-Führerschein hat, am Begleiteten Fahren teilnimmt oder bereits 18 Jahre oder älter ist und ohne Begleitung fahren darf – den Pkw im Rahmen der bestehenden Kfz-Police mitnutzen darf. Ist eine Einschränkung des Fahrerkreises vereinbart, die der Mitnutzung des Fahrzeugs durch das Kind widerspricht, lässt sich diese bei den meisten Kfz-Policen teils gegen einen Prämienaufschlag aufheben, sodass der Wagen dann auch von einem Führerscheinneuling gefahren werden kann.

Doch nicht nur Eltern, sondern auch alle anderen Kfz-Halter, die ihr Auto einem anderen zur zeitweisen Nutzung überlassen wollen, sollten in den Versicherungs-Bedingungen nachlesen oder beim Versicherer oder Versicherungsvermittler nachfragen, ob Einschränkungen beim Fahrerkreis bestehen. Lässt der Versicherungsnehmer nämlich einen Fahrer den Pkw nutzen, der die vereinbarten Fahrerkreiskriterien nicht erfüllt, zum Beispiel, weil der Fahrer das festgelegte Mindestalter unterschreitet, kann dies teuer werden.

… und dagegen verstoßen wird

Zwar leistet die Kfz-Haftpflicht- wie auch die eventuell bestehende Kaskoversicherung im Schadenfall wie vereinbart, doch der Versicherungsnehmer muss mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung rechnen.

Denn erfüllt der Fahrer nicht die vereinbarten Fahrerkreiskriterien, ist ein Kfz-Versicherer berechtigt, die Beitragsdifferenz zu der Prämie, die der Versicherungsnehmer ohne den gewährten Rabatt für die Fahrerkreis-Einschränkung hätte zahlen müssen, rückwirkend zu verlangen. Je nach den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen können Versicherer für die Missachtung der Vereinbarung zudem zusätzlich einen kompletten Jahresbeitrag als Vertragsstrafe fordern.

Quelle: (verpd)

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