Die durchschnittliche Höhe der Schadenskosten bei Verkehrsunfällen, die unschuldige Unfallbeteiligte erlitten haben, ist weiter angestiegen. Wie Unfallopfer, aber auch Unfallverursacher finanziell abgesichert sind.

Zwar gab es letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr weniger Verkehrsunfälle, für die die Unfallverursacher beziehungsweise deren Kfz-Versicherer an die Unfallgegner Schadensersatz zahlen mussten. Deutlich gestiegen ist jedoch die Schadenhöhe je Unfall, wie eine Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belegt.

Letztes Jahr waren rund 43,35 Millionen Autos hierzulande versichert. Das waren 1,3 Prozent mehr als noch in 2015. Insgesamt ereigneten sich in 2016 2,81 Millionen Unfälle mit Kfz-Haftpflichtschäden, also Unfälle, bei denen andere geschädigt wurden und für die die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung der Pkws, mit denen die Unfälle verursacht wurden, aufkommen musste. Von je 1.000 Pkws hatten 2015 wie auch 2016 statistisch gesehen 65 einen Kfz-Haftpflichtschaden, das heißt, anteilig zum Kfz-Bestand blieb die Zahl der Kfz-Haftpflichtschäden im letzten und vorletzten Jahr gleich.

Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Schadenhöhe, also die Schadensleistung, die die Kfz-Haftpflichtversicherer je Schaden unter anderem an den Unfallgegner auszahlen mussten. Dies zeigt eine gemeinschaftliche Statistik vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) für das Jahr 2016.

Deshalb ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung wichtig

Durchschnittlich kostete jeder Kfz-Haftpflichtschaden in 2016 3.398 Euro und damit rund drei Prozent mehr als in 2015. 2015 waren es noch 3.293 Euro und damit 0,4 Prozent mehr als in 2014. In der Schadenhöhe sind die Aufwendungen für die Schadenregulierung selbst wie zum Beispiel eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare noch nicht mit eingerechnet. Insgesamt zahlten die Kfz-Haftpflichtversicherer letztes Jahr fast 9,56 Milliarden Euro an Kfz-Haftpflichtschäden.

Die Zahlen verdeutlichen, warum eine Kfz-Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig ist und deshalb auch zu den Pflichtversicherungen gehört. Denn ohne eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung müsste jeder, der einen Autounfall versehentlich verursacht, für den Schaden, den andere dabei erleiden, selbst aufkommen. Könnte er das nicht, würden die Unfallgeschädigten leer ausgehen. Gerade wenn Unfallbeteiligte verletzt oder sogar getötet werden, können die Kosten schnell im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt aber nicht nur für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Sie prüft auch, ob die Schadensforderungen der Unfallgegner beziehungsweise Geschädigten dem Grunde nach berechtigt und in der Höhe nach in Ordnung sind. Anderenfalls wehrt der Kfz-Haftpflichtversicherer unberechtigte oder überhöhte Schadensforderungen Dritter ab.

Schutz bei selbst erlittenen Unfallschäden

Wer an einem Unfall alleine schuld ist oder eine Teilschuld hat, muss für den Schaden, den er bei dem Unfall an seinem eigenen Pkw erleidet, selbst oder bei Teilschuld anteilig zur Schuld aufkommen. Kostenschutz bietet hier jedoch eine bestehende Vollkasko-Versicherung, die die verbleibenden Eigenschäden am Auto abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung unter anderem bei einem fahrlässig verursachten Unfall trägt.

Inwieweit es sich bei einem selbst verschuldeten Unfall auf Dauer auszahlt, den eigenen Schaden von der Vollkasko-Versicherung begleichen zu lassen oder selbst zu übernehmen, hängt von der Schadenhöhe und der nach einer Höherstufung zu entrichtenden Prämienhöhe ab. Der Kaskoversicherer hilft bei der Beantwortung der Frage. Hat man als Fahrer einen Unfall selbst verschuldet, bietet eine von vielen Kfz-Versicherern optional zur Kfz-Haftpflichtversicherung angebotene Fahrerschutz-Versicherung finanzielle Sicherheit bei selbst erlittenen Verletzungen.

Eine Verkehrsrechtsschutz-Police hilft weiter, wenn man als Unfallbeteiligter glaubt, dass man nicht selbst, sondern der Unfallgegner am Unfall schuld ist. Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung übernimmt nämlich, sofern der Versicherer eine Leistungszusage vorab gegeben hat, die Anwalts- und Gerichtskosten für die Geltendmachung der eigenen Schadenersatzansprüche beim Unfallgegner.

Quelle: (verpd)

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