Nach diesem heißen und sonnigen Sommer zeigt nun der Herbst, was er kann. In einigen Gegenden gab es nach den ersten Herbststürmen bereits Nachtfrost. Höchste Zeit also, die Sommerreifen einzulagern und Winterreifen aufzuziehen, denn die Zeit für „Sandalen“ ist vorbei.

Es gibt zwar kein festes Datum, wann man von Sommer- auf Winterreifen wechseln sollte, aber eine grobe Faustregel, nämlich „von Oktober bis Ostern“. Grundsätzlich bieten Winterreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen nämlich wesentlich mehr Grip. Entsprechend kürzer ist auch der Bremsweg. Schon ab einer morgendlichen Temperatur von sieben Grad empfehlen Experten den Wechsel auf die Winterpneus.

Bereits wenn die morgendlichen Temperaturen unter sieben Grad Celsius fallen, sind Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen die bessere Wahl. Denn sie haben nicht nur eine gröberes Profil, was bei Schnee und Aquaplaning beispielsweise von Vorteil ist, sondern auch eine weichere Gummimischung.

Dementsprechend hat der Wagen mehr Grip, was beim Anfahren, Bremsen und in Kurven von Vorteil ist. Im direkten Vergleich ist der Bremsweg bei einem Auto mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen bei einer Vollbremsung aus 50 Stundenkilometern ungefähr doppelt so lang wie bei einem Fahrzeug mit Winterreifen. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber je nach Witterungs- und Straßensituation Winterreifen vorschreibt.

Gesetzliche Regelungen

Hierzulande gibt es zwar kein festes Datum, wann Winterreifen montiert werden müssen, dennoch hat der Gesetzgeber in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) festgelegt, dass auf allen Rädern eines Pkws, der auf öffentlichen Straßen gefahren wird, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen montiert sein müssen. Bei Verstößen droht nicht nur dem Fahrer ein Bußgeld von bis zu 120 Euro.

Mittlerweile kann nämlich auch der Halter zur Verantwortung gezogen werden, wenn er zulässt oder anordnet, dass mit dem Auto gefahren wird, obwohl keine witterungsgemäße Bereifung montiert ist. Das Bußgeld für ihn liegt bei bis zu 75 Euro.

Versicherungsrechtliche Folgen

Das Bußgeld ist nur eine der negativen Konsequenzen. Wer mit einer ungeeigneten Bereifung unterwegs ist, hat unter Umständen auch mit Nachteilen bei der Versicherung zu rechnen. Denn ein Kfz-Versicherer kann bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung die Regulierung der Eigenschäden wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen. Schließlich handelt der Fahrer grob fahrlässig, wenn er mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl die Witterungsverhältnisse dies eigentlich nicht zulassen.

Einem Pkw-Fahrer, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und an einem Unfall beteiligt ist, kann auch eine Teilschuld zugesprochen werden, selbst wenn er nicht der Unfallverursacher ist. Denn er hat dadurch, dass er keine Winterreifen aufgezogen hat, nicht nur gegen die StVO verstoßen, sondern nimmt damit auch in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert. Er würde in diesem Fall nur einen Teil seines Schadens von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen.

Winterreifen erkennen

Seit Juni 2017 sind Reifen offiziell nur als Winterreifen zugelassen, wenn sie mit einem sogenannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Hierbei handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dies können reine Winterreifen, aber auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sein. Reifen mit dem alten M+S-Symbol, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen allerdings noch bis zum 30. September 2024 auch bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterverwendet werden.

Experten empfehlen bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern, wenngleich gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben ist. Beachten sollte man ferner das Alter der Reifen, denn im Laufe der Zeit kann die Gummimischung hart werden. Nach spätestens sechs Jahren sollten diese unabhängig von der Profiltiefe ersetzt werden. Weitere Hinweise gibt es im Webportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Quelle: (verpd)

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