Wer einen Diesel-Pkw der Hersteller beziehungsweise der Marken VW, Audi, Seat und Skoda gekauft hat, der vom sogenannten Dieselskandal betroffen ist, kann sich seit Kurzem ohne Kostenrisiko einer Musterfeststellungs-Klage anschließen.

Mehrere Millionen Diesel-Pkws sind vom sogenannten Dieselskandal betroffen. Viele Pkw-Besitzer befürchten mitunter finanzielle Nachteile. Betroffene Käufer eines Diesel-Pkws der Marken VW, Audi, Seat und Skoda können sich seit Ende November 2018 mit einer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände initiierten Musterfeststellungs-Klage dagegen zur Wehr setzen. Die betroffenen Verbraucher müssen sich dazu kostenlos in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Aufgrund eines neuen Verbraucherschutz-Gesetzes ist es seit 1. November 2018 auch in Deutschland möglich, das anerkannte und qualifizierte Verbraucherverbände gegen ein Unternehmen, das massenhaft gleichartige Schäden verursacht hat, eine Kollektivklage einreicht. Damit gegen das angeklagte Unternehmen ein Gerichtsverfahren durchgeführt wird, müssen sich innerhalb zweier Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung der Anmeldung dieser sogenannten Musterfeststellungs-Klage im Klageregister insgesamt 50 betroffene Verbraucher kostenlos eintragen.

Das Klageregister wird im Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt. Beendet wird eine Musterfeststellungs-Klage durch ein Urteil oder einen Vergleich. Detaillierte Informationen zur Musterfeststellungs-Klage im Allgemeinen enthält das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Im Rahmen des Dieselskandals hat aktuell der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) in Kooperation mit dem Automobilclub ADAC eine Musterfeststellungs-Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht.

Wer sich der Musterfeststellungs-Klage gegen VW anschließen kann

Alle vom Dieselskandal Betroffenen, die einen Pkw der VW-Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit einem Dieselmotor des Typs EA189 mit 1,2, 1,6, 2,0 Liter Hubraum gekauft haben, können sich seit Kurzem kostenlos im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.

„In diesen Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss“, so der ADAC.

Nicht der Klage anschließen können sich nach Angaben des VZBV jedoch Leasingnehmer und alle, die ein solches Auto geschenkt bekommen haben. Die VZBV stellt ein kostenloses Onlinetool zur Verfügung, mit dem ein Dieselbesitzer feststellen kann, inwieweit es möglich und sinnvoll ist, sich der Musterfeststellungs-Klage anzuschließen und sich im Klageregister entsprechend anzumelden.

Anmeldung beim Klageregister

Die Anmeldung beim Klageregister muss in Textform gegenüber dem BfJ erklärt werden. Eine Anmeldung kann formlos per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Zur Anmeldung per E-Mail stellt das BfJ aber auch ein kostenlos abrufbares Onlineformular zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt laut BfJ: „Die Anmeldung muss den Namen und die Anschrift des Verbrauchers, die Bezeichnung des Gerichts und das Aktenzeichen der Musterfeststellungs-Klage, die Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage, den Gegenstand und den Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers, die von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängen, sowie die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben enthalten.“

Zu den Vorteilen der Musterfeststellungs-Klage gegen VW betont der VZBV: „Die Musterfeststellungsklage verhindert zunächst, dass viele Ansprüche verjähren. Betroffene haben so die Möglichkeit, in Ruhe das Urteil abzuwarten und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll. Das Urteil bindet alle Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über den Schadenersatz im konkreten Einzelfall entscheiden. Bei der Musterfeststellungsklage werden die Betroffenen außerdem von einem Großteil des Gerichtsverfahrens entlastet. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der VZBV.“

Urteil mit bindender Wirkung

Bezüglich der Nachteile erklärt der VZBV: „Wie bei allen anderen Klagen besteht auch bei der Musterfeststellungs-Klage die Möglichkeit, dass diese nicht wunschgemäß im Sinne der Betroffenen entschieden wird. Auch ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich über das Register beteiligt haben. Darüber hinaus führt ein für die Betroffenen positives Urteil nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch. Das kann bedeuten, dass Betroffene ein zweites Verfahren führen müssen.“

Zwar erspart die Musterfeststellungs-Klage dem betroffenen Verbraucher nicht, letztendlich seine Schadenersatzansprüche gegenüber dem beklagten Autohersteller doch noch selbst einzufordern. Doch auf Basis des Urteils können die im Klageregister angemeldeten Verbraucher ihre individuellen Ansprüche auf den verschiedenen Wegen, wie einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren, einem Mahnverfahren und/oder einer gerichtlichen Leistungsklage durchsetzen.

„All die Sach- und Rechtsfragen, die in dem Musterfeststellungs-Urteil bereits durch das Gericht geklärt wurden, brauchen im Klageregister registrierte Verbraucher laut BMJV dann nicht mehr beweisen, „da insoweit die Bindungswirkung gilt“. Dies erleichtert letztendlich die Anspruchsdurchsetzung. Ausführliche Informationen zur Musterfeststellungs-Klage gegen VW und seine Marken gibt es in den Webportalen der VZBV und des ADAC. Der VZBV bietet für Fragen zur Musterfeststellungs-Klage gegen VW auch eine Hotline unter der Telefonnummer 030 32502700 an

Quelle: (verpd)

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