Bisher mussten nur Firmen- oder Dienstfahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. Ab Juli 2014 gilt die Mitnahmepflicht für Warnwesten auch für alle privat genutzten Pkws.

Wie bereits in vielen europäischen Nachbarstaaten üblich, muss nun auch in Deutschland ab Mitte des Jahres nicht nur in jedem geschäftlich, sondern auch privat genutzten Pkw eine Warnweste bereitliegen.

Ab dem 1. Juli 2014 muss in allen in Deutschland zugelassenen Pkws, Lkws, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Bussen mindestens eine Warnweste, die der europäischen Norm EN ISO 20471 entspricht, im Fahrzeug vorhanden sein.

Warnweste sorgt für eine bessere Erkennbarkeit

Bisher mussten nur Firmen- oder Dienstfahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. Nun gilt die Mitnahmepflicht für Warnwesten auch für alle privat genutzten Pkws. Geregelt wird dies in Paragraf 53a StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung). Die Warnwesten sind in unterschiedlichen Größen in den Farben orange-rot, orange oder gelb erhältlich und haben zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen Experten, für alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste mitzuführen und diese beim Aussteigen nach einer Panne oder einem Unfall auch zu tragen. Denn durch das Tragen der Signalweste wird man von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.

Verkehrssicherheits-Experten zufolge wird jemand, der eine Warnweste bei Dämmerlicht trägt, bereits auf eine Entfernung von 150 Metern erkannt. Ohne Weste sind es 80 Meter. Je früher ein Verkehrsteilnehmer den anderen erkennt, desto mehr Zeit hat er auszuweichen oder anzuhalten. Die Westen sollten am besten in der Nähe des Fahrersitzes aufbewahrt werden.

(verpd)

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