Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen verdeutlicht, wie Kinder im Auto gesetzeskonform und mit größtmöglicher Sicherheit mitfahren können.
Fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren, das letztes Jahr bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt oder getötet wurde, saß beim Unfall als Insasse in einem Auto. Kinder sind demnach im Pkw einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, die beim Mitführen eines Kindes im Auto zu beachten sind, auch einzuhalten. Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt, wie es geht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2015 rund 28.150 Kinder unter 15 Jahren bei einem Verkehrsunfall verletzt – davon 84 Kinder tödlich. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zogen sich etwa 4.340 der unter 15-Jährigen schwere Verletzungen zu, davon rund knapp 1.230 (rund 28 Prozent) als Pkw-Insassen. Von den 84 unter 15-jährigen Kindern, die bei Verkehrsunfällen ums Leben kamen, starben 34 als Mitfahrer in einem Auto – das sind 40 Prozent der Verkehrsopfer in dieser Altersgruppe.
Auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen gibt, lassen sich bei einigen Unfällen zumindest zahlreiche schwerwiegende Verletzungen der kleinen Insassen mit Kinderrückhalte-Systemen, wie sie der Gesetzesgeber vorschreibt, verhindern. Doch noch immer lassen leichtsinnige Autofahrer Kinder nicht ordnungsgemäß oder sogar gänzlich ungesichert im Pkw mitfahren.
Ohne Sicherung besteht hohes Verletzungsrisiko
Laut BASt sind rund neun Prozent der Kinder, die innerorts in einem Auto mitgenommen werden, nicht mit einem vorgeschriebenen Kinderrückhaltesystem gesichert. Und selbst bei den gesicherten Kindern zeigen Untersuchungen, dass fast zwei Drittel der Kinder wegen einer Fehlbedienung des verwendeten Kinderrückhaltesystems falsch gesichert sind. Dabei haben laut Deutschem Verkehrs-Sicherheitsrat (DVR) zum Beispiel ungesicherte Kinder im Auto ein siebenmal höheres Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden.
Der neue kostenlos herunterladbare Ratgeber des BASt „Kindersicherheit im Auto“ zeigt, wie Kinder in einem Auto gesetzeskonform zu sichern sind. Laut Paragraf 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) dürfen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, als Insassen im Auto nur in einem geeigneten und dem Alter entsprechenden Kinderrückhaltesystem mitfahren.
Es spielt dabei keine Rolle, ob eine lange oder kurze Strecke mit dem Pkw zurückgelegt wird. Wer sich als Autofahrer nicht daran hält und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister sowie 60 Euro Geldbuße rechnen.
Nach Gewicht oder nach Größe
Für Kindersitze gilt neben der bisherigen Norm UN/ECE-R 44-03 oder -04 die neue UN/ECE-R 129. Im Gegensatz zur älteren Regelung, die die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die Einteilung des passenden Kindersitzes bei der neuen Regelung nach der Größe des jeweiligen Kindes, es handelt sich hier um sogenannte „i-Size“-Sitze. Den Autofahrern bleibt es bis auf Weiteres freigestellt, welche Einteilung sie wählen.
Viele der neuen „i-Size“-Sitze benötigen eine sogenannte Isofix-Befestigung – ein dritter Verankerungspunkt in Form eines weiteren Haltegurts oder eines Stützfußes – die in vielen Automodellen (noch) nicht eingebaut ist. Ein Vorteil der Isofix-Befestigung ist laut Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass die Handhabung erleichtert und Einbaufehler vermieden werden. Bevor man einen i-Size-Sitz kauft, ist es sinnvoll, sich sich vorab im Internet, beispielsweise bei der UDV zu informieren, ob das favorisierte Modell auch im jeweiligen Fahrzeugtyp einsetzbar ist.
Nach der noch gültigen Norm ECE-R 44-03 und -04 ist für die Mitnahme von Babys bis zu 13 Kilogramm Gewicht eine Babyschale, die entgegen der Blickrichtung eingebaut ist, geeignet. Wie Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. betonen, sollte ein Kind so lange mit einer Babyschale (ECE-Gruppe 0) im Auto gesichert werden, bis sein Kopf an den Schalenrand reicht. Kindersitze der ECE-Gruppe I sind bei Kindern zwischen neun und 18 Kilogramm, der ECE-Gruppe II zwischen 15 bis 25 Kilogramm und der ECE-Gruppe III ab 25 Kilogramm Gewicht einzusetzen.
Über zwölf Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter
Kinder, die älter als zwölf Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter sind, dürften zwar ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Auto mitfahren, allerdings raten Verkehrsexperten in diesem Fall dazu, trotzdem eine Sitzerhöhung zu verwenden.
Die serienmäßig eingebauten Sicherheitsgurte für Erwachsene sind nämlich normalerweise für Personen mit einer Größe ab 1,50 Meter konstruiert und verlaufen nur dann auch über die richtigen Körperstellen.
Ist der angeschnallte Insasse kleiner, kann es sein, dass der standardmäßige Sicherheitsgurt, statt über das Becken über den Bauch und statt über die Schulter direkt am Hals vorbeiläuft. Dies kann bei einem Unfall dazu führen, dass eine Person unter 1,50 Meter Größe unter dem Gurt hindurchrutscht oder dass der Gurt innere Organe oder die Halsschlagader verletzt.
Lieber Kindersitz statt Sitzerhöhung
Verkehrsexperten raten davon ab, statt eines notwendigen Kindersitzes einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne und Kopfstützen zu benutzen, auch wenn dies ab einem Körpergewicht von 15 Kilogramm möglich wäre. Denn bei einem Unfall fehlt bei einer Sitzerhöhung im Vergleich zum Kindersitz der Seitenschutz und die Gurtführung ist nicht immer optimal, was ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellt.
Auch ein fehlerhaft eingebauter Kindersitz büßt oftmals seine Sicherheitsfunktionen ein. Daher sollte man sich beim Kauf eines Kindersitzes zeigen lassen, wie dieser richtig in das jeweilige Auto einzubauen und das Kind darin zu sichern ist.
Neben der genannten Broschüre des BASt bietet auch der UDV mit den Ratgebern „Kinder sichern im Auto“ und „Der richtige Kindersitz“ Tipps, welche Kindersicherungen im Auto sinnvoll sind und wie diese einzubauen sind.
Quelle: (verpd)