Kinder sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Einer der häufigsten Gesundheitsgefahren sind Unfälle. Bei einem schweren Unfall mit bleibenden körperlichen Einschränkungen drohen zudem auch finanzielle Probleme. Wie Eltern ihre Kinder zumindest finanziell absichern können.

Kinder sind nicht nur auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule, sondern vor allem auch in der Freizeit vielen Unfallrisiken ausgesetzt. Doch viele Folge- und Mehrkosten, die insbesondere bei schweren Unfällen drohen, werden nicht durch eine gesetzliche Versicherung abgedeckt.

Wird ein Kind bei einem Unfall verletzt, werden die notwendigen medizinischen Behandlungskosten in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Doch es sind auch noch andere Folgekosten denkbar. Wenn ein Kind bei einem Unfall dauerhaft gesundheitlich geschädigt wird und dadurch beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind oftmals ein behindertengerechter Wohnungsumbau und die Anschaffung eines behindertengerechten Autos notwendig.

Zudem besteht das Risiko, dass ein Kind durch eine unfallbedingte Erwerbsminderung als Erwachsener zum Teil ein erheblich niedrigeres Einkommen erhält, als dies ohne den Unfall der Fall gewesen wäre.

Wer zahlt, wenn ein Unfall passiert

Wurde der Unfall durch eine andere Person verursacht, muss diese für die Folgekosten aufkommen. Bestand für den Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem auch für die medizinische Behandlung und je nach Höhe einer unfallbedingten Erwerbsminderung auch eine Rente.

Doch selbst wenn ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, wie auf dem Schulweg oder für Unfälle in der Schule oder im Kindergarten, reichen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oftmals nicht aus, um die Folgekosten aufzufangen.

Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch in der Freizeit, also beispielsweise beim Spielen, zu Hause oder auf dem Weg zu Freunden – und hier sind Kinder nicht gesetzlich unfallversichert. Das heißt in den meisten Fällen, wenn kein anderer für den Unfall verantwortlich ist, müssen die Eltern für unfallbedingte Folgekosten überwiegend selbst aufkommen, weil die Leistungen der Sozialversicherungen nicht ausreichen oder kein gesetzlicher Unfallschutz besteht.

Finanzieller Schutz für Kinder rund um die Uhr

Für Eltern, die ihr Kind diesbezüglich umfassend abgesichert haben möchten, stellt die private Versicherungswirtschaft entsprechende Lösungen bereit. So bietet eine private Unfallversicherung im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz einen weltweiten Versicherungsschutz, der zudem rund um die Uhr, also auch in der Freizeit gilt.

Mit einer frei zu vereinbarenden Kapitalsumme oder/und Rentenleistung für den Fall einer unfallbedingten Invalidität kann man nicht nur den Lebensunterhalt des Kindes auf Dauer sichern, sondern damit lassen sich auch die Kosten für dann notwendige Umbaumaßnahmen abdecken. Optional werden häufig weitere Leistungen wie ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse für kosmetische Operationen oder die Erstattung sonstiger anfallender Kosten nach einem Unfall wie Heil-, Bergungs- und Rückholkosten mit angeboten.

Eine weitere Absicherungsmöglichkeit bietet eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung. Damit kann ein Kind nicht nur für den Fall eines dauerhaften Gesundheitsschadens nach einem Unfall, sondern auch infolge einer Krankheit abgesichert werden. Hierzu kann eine Rentenzahlung, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beiden, die bei einer durch Krankheit oder Unfall verursachten dauerhaften Invalidität ausbezahlt wird, in einer individuellen Höhe vereinbart werden.

Quelle: (verpd)

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