Nach einer Datenanalyse einer gesetzlichen Krankenkasse hat sich letztes Jahr das Krankheitsgeschehen bei den Arbeitnehmern deutlich geändert. So gab es zwar etwas weniger Krankmeldungen, doch dafür stieg im Durchschnitt die Dauer eines Krankenstandes.

Laut Angaben der DAK-Gesundheit, einer gesetzlichen Krankenkasse, nahm letztes Jahr der durchschnittliche Krankenstand bei den Arbeitnehmern von 4,2 Prozent in 2019 auf 4,1 Prozent in 2020 leicht ab. Deutlich zugenommen hat jedoch im Schnitt die Anzahl der Krankheitstage je Krankheitsfall, nämlich um 14,5 Prozent. Die fünf häufigsten Leiden, die zu einer Krankschreibung führten, sind dagegen gleich geblieben.

Das Iges Institut GmbH hat die letztjährigen Daten der rund 2,4 Millionen Erwerbstätigen, die bei der gesetzlichen KrankenkasseDAK-Gesundheit versichert waren, hinsichtlich der Krankenstände und krankheitsbedingten Fehlzeiten analysiert. Ein Ergebnis ist, dass insgesamt deutlich weniger Arbeitnehmer 2020 krankgeschrieben waren als 2019. Denn letztes Jahr reichten nur rund 44,5 Prozent der Berufstätigen mindestens eine Krankmeldung bei ihrem Arbeitgeber ein, im Jahr zuvor waren es noch 47,5 Prozent.

Der durchschnittliche Krankenstand fiel damit von 4,2 Prozent in 2019 auf 4,1 Prozent in 2020. Somit waren letztes Jahr im Schnitt jeden Tag von 1.000 Erwerbstätigen 41 Beschäftigte krankgeschrieben. Pro Krankschreibung waren die Arbeitnehmer durchschnittlich 14,4 Tage arbeitsunfähig und blieben damit jeweils fast zwei Tag länger krankheitsbedingt von der Arbeit fern als im Vorjahr – 2019 waren es noch 12,5 Tage.

Wenig Änderungen bei den Ursachen der Krankmeldungen

Laut den Daten der DAK-Gesundheit ist über die Hälfte aller krankheitsbedingten Fehltage, nämlich 53,9 Prozent, auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (22,1 Prozent), auf psychische Leiden (17,6 Prozent) und auf Krankheiten des Atmungssystems (14,2 Prozent) zurückzuführen. Auf den Plätzen vier und fünf der häufigsten Leiden, die zu Krankschreibungen geführt haben, liegen Verletzungen und Vergiftungen (11,6 Prozent) und Erkrankungen des Verdauungssystems (4,7 Prozent).

Diese fünf Krankheitsarten waren bereits im Jahr davor der Grund die häufigsten Krankschreibungs-Ursachen. Während 2019 noch Infektionen den sechsten Rang belegten, waren es in 2020 unspezifische Symptome (4,4 Prozent). Auf den Plätzen sieben bis acht lagen zudem Neubildungen wie Krebserkrankungen sowie Erkrankungen des Nervensystems, der Augen und der Ohren – beide Leidensarten hatten ebenfalls einen Anteil an allen Krankschreibungen von rund 4,4 Prozent.

Auf den Plätzen neun und zehn der häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit folgten Infektionen (4,3 Prozent) sowie Kreislauferkrankungen (4,0 Prozent)

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall

Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, muss als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer übrigens im Vergleich zu seinem bisherigen Gehalt mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwar ein Krankengeld als Einkommensersatz aus, allerdings entspricht dessen Höhe nicht dem bisherigen Einkommen.

Zur Berechnung der Höhe des Krankengeldes der GKV wird nämlich maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.837,5 Euro in 2021) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen. Zudem zahlt die GKV bei einer Arbeitsunfähigkeit nur für maximal 78 Wochen Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttolohns beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Vom Krankengeld werden außerdem noch die Arbeitnehmerbeiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.

Das maximale Krankengeld beträgt somit 70 Prozent der GKV-Beitragsbemessungs-Grenze und damit höchstens 112,88 Euro pro Kalendertag in 2021. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der GKV-Beitragsbemessungs-Grenze liegt, erhalten im Monatsdurchschnitt höchstens ein Krankengeld in Höhe von 3.386,25 Euro. Gut verdienende Angestellte, die GKV-versichert sind, müssen daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einkommenseinbußen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung absichern.

Quelle: (verpd)

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