Fast 19 Millionen Menschen wurden 2011 stationär behandelt. Eine aktuelle Statistik zeigt, was die häufigsten Gründe für einen Klinikaufenthalt waren. Wie der Einzelne vorsorgen kann, um sich im Fall des Falles eine bestmögliche Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus leisten zu können.

Aktuelle Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass nach den Geburten vor allem Herzerkrankungen sowie psychische und sonstige Störungen durch Alkoholprobleme die Hauptursachen für eine stationäre Krankenhaus-Unterbringung sind. Zwar kann jeder zu jeder Zeit durch Unfall oder Krankheit eine stationäre Behandlung benötigen, doch wer richtig vorsorgt, kann auch ohne finanzielle Mehrbelastung für einen möglichst angenehmen Krankenhausaufenthalt sorgen.

In Deutschland wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2011 rund 18,8 Millionen Patienten stationär behandelt. 53 Prozent waren Frauen und 47 Prozent Männer. Zu den häufigsten Diagnosen, die eine vollstationäre Unterbringung in einer der über 2.000 deutschen Krankenhäuser erforderlich machten, gehörten Geburten. Über 461.000 Kinder kamen 2011 in deutschen Kliniken zur Welt und wurden danach noch stationär betreut.

Herzprobleme und Alkohol

Weniger erfreulich sind die weiteren Gründe, warum Patienten einen Krankenhausaufenthalt benötigten. Über 380.000 Patienten wurden wegen Herzinsuffizienz und mehr als 338.000 Personen infolge von Alkoholproblemen in einer Klinik behandelt. Am vierthäufigsten erforderten ebenfalls Schwierigkeiten mit dem Herzen, nämlich rund 263.000 Fälle von Vorhofflimmern und Vorhofflattern eine stationäre Behandlung.

Die weiteren häufigsten Krankheitsdiagnosen, die einen Klinikaufenthalt notwendig machten, waren Schädel-Hirn-Trauma (rund 247.000 Fälle), gefolgt von Angina pectoris (etwa 246.000 Fälle), Hirninfarkt (circa 235.000 Fälle), Lungenentzündung (über 225.000 Fälle) sowie Gallensteine und Herzinfarkt (jeweils rund 218.000 Fälle). Im Durchschnitt verbrachte jeder Patient 7,7 Tage im Krankenhaus.

So wird man als Privatpatient behandelt

Patienten, die Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legen, haben in vielen Krankenhäusern die Wahl zwischen diversen Wahlleistungen. Wer als gesetzlich Krankenversicherter im stationären Bereich als Privatpatient behandelt werden möchte, kann dies also optional mit dem Krankenhaus oder Arzt vereinbaren.

Angeboten werden unter anderem Einzel- statt Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse derartige Wahlleistungen in der Regel nicht. Gesetzlich Krankenversicherte, die eine Krankenhaus-Zusatzversicherung haben, können jedoch ohne Kostenrisiko in den Genuss der genannten Wahlleistungen kommen. Auch für den ambulanten Bereich bietet die Versicherungswirtschaft Krankenzusatz-Versicherungen an, die bestmögliche ambulante oder zahnärztliche Behandlungen ohne oder mit nur geringen Zusatzkosten ermöglichen.

(verpd)

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