In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres kletterten die Fehlzeiten der Beschäftigten wieder auf das Niveau vor Corona. Grund dafür waren vor allem Atemwegserkrankungen, wie Daten einer gesetzlichen Krankenkasse belegen.
Im ersten halben Jahr 2022 stieg der Krankenstand bei den abhängig Beschäftigten im Vergleich zu den ersten sechs Monaten in 2021 um knapp ein Prozent. Für den deutlichen Anstieg sind – wie es die Coronapandemie vermuten lässt – die Atemwegserkrankungen hauptverantwortlich. Drei Krankheitsarten waren für mehr als die Hälfte der Krankheitstage verantwortlich. Dies belegt ein Bericht einer gesetzlichen Krankenkasse.
Erkältung, Grippe, Omikron – von Januar bis Juni 2022 haben sich Arbeitnehmer in Deutschland deutlich häufiger krankgemeldet als im Vorjahreszeitraum. Dies meldet die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit. Die Krankenkasse hat das Forschungsinstitut Iges Institut GmbH damit beauftragt, die Krankschreibungen von 2,3 Millionen Beschäftigten, die bei der DAK bundesweit gesetzlich krankenversichert sind, zu analysieren. Die Ergebnisse sind in einem vor Kurzem veröffentlichten Bericht zusammengefasst.
Laut der Datenauswertung lag der Krankenstand bei 4,4 Prozent, was einem deutlichen Anstieg um 0,7 Prozentpunkte im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum – damals betrug der Krankenstand 3,7 Prozent – entspricht. Damit hatten Beschäftigte wieder so viele Fehlzeiten wie zuletzt vor der Coronapandemie.
Arbeitnehmer im Schnitt 7,9 Tage im ersten Halbjahr krank
Auf 100 Arbeitnehmer, die bei der genannten Krankenkasse durchgehend in den ersten sechs Monaten 2022 versichert waren, entfielen im Schnitt 788 Fehltage. Das waren 115 mehr Tage als noch im ersten Halbjahr 2021. Im Durchschnitt war ein Arbeitnehmer somit fast 7,9 Tage innerhalb der ersten sechs Monate dieses Jahres krankgeschrieben.
Auffällig war zudem, dass von Anfang Januar bis Ende Juni 2022 von den 788 Fehltagen 64 Krankheitstage je 100 Arbeitnehmer durch eine Coronainfektion verursacht wurde und damit sechsmal so viele wie noch im ersten Halbjahr 2021.
Mehr als die Hälfte aller Krankheitstage, nämlich 51,0 Prozent beziehungsweise knapp 403 Krankheitstage je 100 Beschäftigte, entfielen in den ersten sechs Monaten 2022 auf folgende drei Krankheiten: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, Atemwegserkrankungen sowie psychische Erkrankungen.
Deutlicher Anstieg der Fehltage durch Atemwegserkrankungen
Der größte Anteil am Krankenstand, nämlich 18,5 Prozent, entfiel auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes, gefolgt von Atemwegserkrankungen mit 16,9 Prozent und psychischen Erkrankungen mit 15,6 Prozent. Die größte Zunahme der Krankheitstage durch eine Krankheit gab es bei den Atemwegserkrankungen. Hier stieg die Anzahl der Fehltage von 48 Tagen pro 100 Versicherte im ersten Halbjahr 2021 um fast das Dreifache auf über 133 Krankheitstage je 100 Beschäftigte im ersten Halbjahr 2022.
Im Gegensatz dazu sank im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem ersten Halbjahr 2021 die Zahl der Krankheitstage je 100 versicherte Arbeitnehmer bei den Muskel-Skelett-Erkrankungen von fast 168 auf rund 146 Fehltage. Bei den psychischen Erkrankungen reduzierten sich ebenfalls die anteiligen Fehltage je 100 versicherte Beschäftigte im selben Halbjahresvergleichs-Zeitraum von 133 auf 123 Tage.
Übrigens, wer als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer längere Zeit krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn den vollen Lohn im Krankheitsfall erhält man in der Regel nur während der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das dann anschließende Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse ist geringer als das bisherige Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.
Einkommensschutz im Krankheitsfall
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben nämlich bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal Anspruch auf 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei wird jedoch das Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) – in 2022 sind das monatlich 4.837,50 Euro – nicht mitberücksichtigt.
Das heißt, wer mehr als 4.837,50 Euro im Monat verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.386,25 Euro im Monat (70 Prozent der BBMG), das sind 112,88 Euro pro Tag ausbezahlt. Davon werden noch die Beiträge für die gesetzliche Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.
Ein Arbeitnehmer erhält innerhalb drei aufeinanderfolgender Kalenderjahre wegen einer gleichen, nicht ausgeheilten Krankheit ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit zudem maximal 78 Wochen lang ein Krankengeld. Die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in dieser maximalen Bezugsdauer bereits miteingerechnet. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige mit einem fehlenden Krankengeldschutz ist über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.
Quelle: (verpd)