Nach einer aktuellen Statistik werden immer mehr Bürger stationär behandelt, zugleich sinkt die Zahl der Krankenhäuser. Wie der Einzelne sich im Falle eines Krankenhausaufenthaltes trotz dieser Entwicklung eine komfortable Unterbringung und optimale Behandlung sichern kann.

Letztes Jahr wurden rund 18,6 Millionen Bürger stationär im Krankenhaus behandelt. Das waren 1,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Damit ist die Anzahl der in einem Krankenhaus behandelten Personen seit 2006 kontinuierlich angestiegen. Die Zahl der Krankenhäuser und der darin verfügbaren Krankenbetten hat jedoch konstant abgenommen. Auch der durchschnittliche stationäre Aufenthalt eines Patienten wird immer kürzer.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu den vorläufigen Ergebnissen der Krankenhausstatistik ist die Zahl der Patienten, die im vergangenen Jahr in einem Krankenhaus stationär behandelt wurden, um 1,5 Prozent auf 18,6 Millionen gestiegen. Damit waren 300.000 mehr Bürger in stationärer Behandlung als noch 2012. Die Zahl der stationären Patienten ist damit seit 2006, damals waren es noch 16,8 Millionen Patienten, stetig angestiegen.

Einen kontinuierlichen Rückgang gab es dagegen bei der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer eines Patienten in einer Klinik. Diese ging von 7,7 Tage in 2011 auf 7,6 Tage in 2012 zurück. Zum Vergleich: 2010 waren es noch 7,9 Tage, 2006 8,5 Tage und im Jahr 2000 9,7 Tage.

Sinkende Anzahl an Krankenhäusern

Die Anzahl der Krankenhäuser und der darin verfügbaren Krankenbetten schrumpft fortlaufend. Im Jahr 2000 gab es noch 2.242 Krankenhäuser mit über 559.000 Betten, 2006 waren es 2.104 Kliniken mit knapp 511.000 Betten und 2012 nur noch 2.017 Krankenhäuser mit 501.000 Betten.

Mit 47,9 Prozent steht annähernd jedes zweite Krankenhausbett in einer Klinik eines öffentlichen Trägers. Während der Anteil der Betten in sogenannten freigemeinnützigen Krankenhäusern gesunken ist – von 34,2 Prozent in 2011 auf 34,1 Prozent in 2012, nahm die anteilige Bettenzahl in Kliniken privater Trägerschaften von 2011 mit 17,2 Prozent auf 2012 mit 18,0 Prozent zu. Insgesamt lag 2012 die Bettenauslastung mit 77,4 Prozent (2011: 77,3 Prozent) über dem Vorjahresniveau.

Weniger Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen stehen zur Verfügung

Wie bei den Krankenhäusern, hat sich auch die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen reduziert. 2012 gab es 1.215 derartige Einrichtungen mit rund 169.000 Betten. 2011 waren es noch 1.235 mit 171.000 Betten. Bei den Vorsorge- oder Rehabilitations-Einrichtungen sind die privaten Träger mit fast zwei Drittel aller Betten (65,9 Prozent) die größten Anbieter. 18,1 Prozent der Betten standen in Einrichtungen eines öffentlichen Trägers und 16,0 Prozent des Bettenangebots in freigemeinnützigen Einrichtungen.

Die Bettenauslastung bei den Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen lag mit 81,0 Prozent um 2,3 Prozentpunkte über der des Vorjahres (78,7 Prozent).

Einschränkungen für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Krankenversicherte können sich zwar auf den ersten Blick das behandelnde Krankenhaus frei aussuchen. Allerdings muss der Arzt, der eine stationäre Behandlung verordnet, unter Berücksichtigung der Erkrankung die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser angeben, die er für geeignet hält. Wer ohne zwingenden Grund in eine andere als die vom Arzt vorgeschlagene Klinik geht und dies nicht von der Krankenkasse genehmigt wurde, muss mit einer Rückforderung der dadurch verursachten Mehrkosten rechnen.

Das können beispielsweise höhere Behandlungs- und Pflegesätze des ausgesuchten Krankenhauses und auch Mehrkosten für den Krankenhaustransport sein. Auch bei der Art der Unterbringung und der Auswahl der behandelnden Klinikärzte haben gesetzlich Versicherte in der Regel kein Wahlrecht und müssen auch ein Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den jeweiligen Stationsarzt akzeptieren.

Mehr Wahlfreiheit für Krankenhauspatienten

Mehr Freiheit bei der Klinikwahl gibt es jedoch durch eine private Krankenzusatz-Versicherung, die den stationären Bereich abdeckt, denn je nach Vertragsvereinbarung übernimmt der private Versicherer die Mehrkosten.

Auch die Differenzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Zusatzausgaben für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten können mit so einer Police abgedeckt werden.

(verpd)

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