Gesetzlich Krankenversicherte können als Krankenhauspatienten oftmals verschiedene Wahlleistungen wie eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen. Allerdings sind die Kosten dafür ohne eine passende private Versicherungslösung hoch.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig werden kann. Gesetzlich Krankenversicherte haben aufgrund gesetzlicher Regelungen nur eine eingeschränkte Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Klinik, des behandelnden Arztes sowie der Art der Unterbringung und Behandlung. Wer mehr Auswahlmöglichkeiten haben möchte, muss ohne einen passenden privaten Versicherungsschutz mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches und muss medizinisch zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Dies gilt auch für eine stationäre Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus.
Einschränkungen bei der Krankenhauswahl …
So können gesetzlich Krankenversicherte beispielsweise nur in einem gewissen Umfang entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen, denn die Kosten für einen stationären Aufenthalt werden nur in einer GKV-Vertragsklinik von der Krankenkasse als Träger der GKV übernommen.
Die (Mehr-)Kosten, die für eine Behandlung und Unterbringung in einer Privatklinik aufzuwenden sind, zahlt die GKV in der Regel nicht. Wer sich dennoch in einer Privatklinik behandeln lassen möchte, muss daher mit deutlichen Zusatzkosten rechnen, die er selbst zu tragen hat.
… und der Unterbringungs- und Behandlungsart
Doch auch bei einem stationären Aufenthalt in einer GKV-Vertragsklinik wird nicht jede Unterbringungsart und Arztbehandlung von der GKV übernommen. So trägt die GKV üblicherweise nur die Kosten für eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt.
Zwar bieten die Kliniken diesbezüglich entsprechende Wahlleistungen an, wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer, doch die Zusatzkosten, die der Patient dafür zu zahlen hat, sind nicht unerheblich.
Kostenschutz für mehr Wahlfreiheit
Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch Lösungen an, damit auch gesetzlich Krankenversicherte ohne Kostenrisiko mehr Wahlmöglichkeiten bei einem Krankenhausaufenthalt haben. Eine bestehende private Krankenzusatzversicherung übernimmt beispielsweise je nach Vertragsvereinbarung die anfallenden Mehrkosten für den stationären Aufenthalt in einer Privatklinik.
Auch die Zusatzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Mehrausgaben für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten können mit einer solchen Police abgedeckt werden.
Eine weitere Form der Krankenzusatzversicherung ist die private Krankenhaustagegeldversicherung. Ein Versicherter erhält von einer solchen Police für jeden Tag, den er als Patient stationär in einer Klinik verbringt, einen vertraglich vereinbarten festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.
Damit kann er beispielsweise die Zusatzkosten, die bei einem Klinikaufenthalt anfallen, begleichen. So muss zum Beispiel jeder erwachsene Patient in der Regel für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr für jeden Tag, an dem er im Krankenhaus stationär behandelt wird, zehn Euro Eigenanteil zahlen. Grundsätzlich ist es ratsam, eine Krankenhauszusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, denn je jünger und gesünder der Versicherte, desto niedriger ist die Prämie.
Quelle: (verpd)