Seit Jahren nimmt die Anzahl der Krankenhauspatienten zu, aber die Zahl der Krankenhäuser ab. Wie sich jeder trotz dieser Entwicklung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eine komfortable Unterbringung und optimale Behandlung sichern kann.

Statistisch gesehen gab es letztes Jahr fast 16 Prozent mehr Krankenhauspatienten als noch vor zehn Jahren. Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der Krankenhäuser um mehr als sieben Prozent reduziert. Und damit ist auch die Zahl der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten zurückgegangen. Dies geht aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.

Die Anzahl der Patienten nimmt gemäß den aktuellen Daten des Deutschen Statistischen Bundesamtes (Destatis) seit 2006 jedes Jahr zwischen ein bis zwei Prozent zu. Während damals noch 16,8 Millionen Patienten stationär behandelt wurden, waren es 2016 mehr als 19,5 Millionen Menschen und damit 15,9 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Dagegen verringert sich die Anzahl der Krankenhäuser und der zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten stetig.

2006 standen noch 2.104 Krankenhäuser mit rund 510.770 Krankenhausbetten zur Verfügung. Zehn Jahre später waren es nur noch 1.948 Kliniken – und damit 7,4 Prozent weniger – mit knapp 498.670 Betten. Zeitgleich ist die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthaltes pro Patienten von 8,5 Tage in 2006 auf 7,3 Tage in 2016 gesunken.

Damit der Krankenhausaufenthalt möglichst angenehm wird

Damit man sich trotz dieser Entwicklung bei einem notwendigen Klinikaufenthalt eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung sichern kann, sollte man insbesondere als gesetzlich Krankenversicherter die dadurch entstehenden Mehrkosten berücksichtigen.

Denn in den meisten Krankenhäusern werden die Unterbringung in einem Einzel- statt Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt als Wahlleistung gegen eine Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte angeboten.

Die Krankenkassen, also die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, übernehmen derartige Wahlleistungen in der Regel jedoch nicht. Wer als gesetzlich Krankenversicherter eine Krankenhaus-Zusatzversicherung hat, kann allerdings entsprechend seinem vereinbarten Versicherungsumfang ohne Kostenrisiko diese und andere Wahlleistungen nutzen.

Quelle: (verpd)

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