2014 werden rund 780 Patienten in Deutschland eine Organtransplantation bekommen. Über 11.000 Kranke warten jedoch noch auf ein entsprechendes Spenderorgan. Was die Bürger bezüglich einer potenziellen Organspende wissen sollten.

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 1.000 Menschen, weil ein passendes Spenderorgan fehlt. Diese Situation kann sich hierzulande jedoch nur verbessern, wenn mehr Bürger einer Organspende im Falle ihres Ablebens zustimmen und einen entsprechenden Organspendeausweis mit sich führen würden. Damit sich der Einzelne sicher sein kann, ob er ein Organspender werden möchte oder nicht, ist es für ihn wichtig, sich umfassend über dieses Thema zu informieren. Hierzu stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung.

In Deutschland muss ein Verstorbener bereits zu Lebzeiten einer Organspende, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, zugestimmt haben, damit ihm im Ernstfall – also bei der Feststellung seines Hirntodes – ein Organ oder Gewebe zur Transplantation entnommen werden darf. Fehlt diese Zustimmung, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen darüber entscheiden, ob eine Organspende erlaubt wird oder nicht.

Für die trauernden Hinterbliebenen ist dies jedoch häufig eine sehr belastende Situation, insbesondere dann, wenn sie nicht wissen, welche Meinung der verstorbene Angehörige zum Thema Organspende gehabt hat. Ein Organspendeausweis nimmt den Angehörigen diese Bürde ab. Zudem kann der potenzielle Organspender damit sicher sein, dass seiner Einstellung zu diesem Thema entsprochen wird.

Funktionen des Organspendeausweises

Jeder, der einen Organspendeausweis ausfüllt, kann damit Verschiedenes bestimmen: Er kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken, grundsätzlich der Organ- und Gewebespende widersprechen oder die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen.

Der Organspendeausweis wird jedoch an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Somit kann ein potenzieller Organspender seine Meinung jederzeit revidieren, den bisherigen Organspendeausweis vernichten und zum Beispiel auf einem neuen Ausweis die geänderten Vorgaben festhalten. Nach einer aktuellen Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wären rund 68 Prozent der 14- bis 75-jährigen Bürger zu einer Organ- und Gewebespende bereit.

Doch nur 28 Prozent besitzen einen Organspendeausweis, aus dem hervorgeht, ob einer Organspende im Todesfall zugestimmt wird oder nicht. Die Mehrheit der Organspendeausweis-Inhaber, konkret 84 Prozent, hat der Entnahme von Organen und Geweben nach ihrem Tod zugestimmt. Vier Prozent widersprechen der Organspende und sieben Prozent haben bestimmt, dass die Entscheidung eine andere Person übernehmen soll.

Gesetzliche Regelungen

Nicht zuletzt um das Vertrauen der Bürger in die Organspende zu stärken, gibt es diverse gesetzliche Regeln und Verfahrensweisen, die bei der Vergabe von Spenderorganen eingehalten werden müssen. Die Richtlinien zur Organspende, welche von der Bundesärztekammer festgelegt werden, müssen vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt werden. Die Regelungen zur Organspende, die Entnahme und die Übertragung von Organen und Geweben mit der Entscheidungslösung sind beispielsweise im Transplantations-Gesetz festgelegt.

Demnach dürfen zum Beispiel Organe und Gewebe einem verstorbenen Organspender erst entnommen werden, wenn der Hirntod des Organspenders festgestellt wurde. Dazu müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft den Hirntod zweifelsfrei feststellen und die Untersuchungsergebnisse schriftlich dokumentieren.

Des Weiteren steht im Transplantations-Gesetz zu lesen: „Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.“

Wer eine Organspende erhält

Die Platzierung auf der Warteliste, wer eine Organspende als Nächster erhält, hängt von verschiedenen Laborwerten des Patienten ab, der ein Organ benötigt. Entscheidend ist die Dringlichkeit und die bisherige Wartezeit auf eine Transplantation, welche die Vergabestelle Eurotransplant aus verschiedenen Indikatoren ermittelt.

Damit eine hohe Transparenz bei der Übermittlung der Laborwerte für die Warteliste gegeben ist, müssen diese Untersuchungen im Sechs-Augen-Prinzip durchgeführt und erfasst werden.

Gemäß dem aktuellen Transplantations-Gesetz kann jeder, der Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Außerdem sind unangemeldete Prüfungen eingeführt worden.

Einfache Wege zum Organspendeausweis

Nach dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantations-Gesetz erhält in Deutschland jeder über 16-Jährige regelmäßig von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Informationen zur Organspende. Ihm wird darin eine freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende nahegelegt.

Mehr Informationen zum Organspendeausweis und zur Organspende gibt es online beim BMG sowie unter www.organspende-info.de, einem Webportal des BZgAhier kann beispielsweise jeder selbst einen Organspendeausweis ausdrucken oder online ausfüllen und bestellen. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) stellt im Internet diverse Grundlageninformationen und weiterführende Ratgeber über die Organspende zur Verfügung.

Telefonische Informationen gibt es zudem unter der Telefonnummer 0800 9040400, einem gebührenfreien Informationsservice der DSO und der BZgA zur Organ- und Gewebespende sowie zur Transplantation.

(verpd)

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