In welchen Bereichen des Gesundheitswesens sich Patienten hierzulande im vergangenen Jahr häufig mit Problemen konfrontiert sahen, zeigt eine Auswertung einer unabhängigen Beratungsstelle.

Letztes Jahr hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) knapp 155.000 Beratungsgespräche mit Bürgern zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen und Problemen von Patienten durchgeführt. Dies geht aus dem aktuellen Jahresbericht hervor, der unter anderem auch aufzeigt, welche Themen besonders oft nachgefragt wurden. So sind zum Beispiel rechtliche Fragestellungen, insbesondere zu Leistungsansprüchen gegenüber den Kostenträgern wie den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, mit die häufigsten Gründe, warum Bürger eine Beratung wünschen.

Seit 2006 berät die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) – Träger ist von 2016 bis 2023 die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH – neutral und kostenlos Patienten und Angehörige in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen. Sie handelt dabei gemäß Paragraf 65b SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) „mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“.

Die UPD hat jüngst ihren Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2017“ veröffentlicht. Mit der Publikation gibt die UPD einmal im Jahr Hinweise auf verschiedene Problemlagen im deutschen Gesundheitswesen an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung – dies ist aktuell Dr. Ralf Brauksiepe – weiter. Der Monitor beruht auf der Auswertung der Dokumentation von rund 155.000 Beratungen, die die UPD im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Dies entspricht einem Zuwachs um etwa zwei Drittel im Vergleich zum Jahr zuvor.

Problemfeld Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern

Bei knapp 98.400 Fällen, das sind etwa zwei von drei Beratungen, handelte es sich um rechtliche Anfragen. Jeweils rund ein Sechstel betraf medizinische (inklusive psychosoziale) beziehungsweise allgemeine Fragestellungen. In fast der Hälfte der rechtlichen Beratungen ging es um Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht.

Bei den Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern berichtet die UPD von zum Teil gravierenden Kommunikationsdefiziten der Kostenträger im Umgang mit Patienten und Versicherten. Weitere häufig nachgefragte Themenbereiche waren mit rund 12.200 Beratungen die Patientenrechten und mit etwa 7.200 Beratungen die Mitgliedschaft und zu den Beiträgen insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung.

In fast 5.900 Beratungsfällen ging es um den Verdacht auf Behandlungsfehler und bei knapp 3.000 Beratungen wollten die Bürger Informationen zu Vorsorgedokumenten wie der Patientenverfügung und dem Betreuungsrecht. In etwa 2.500 Beratungen wollten die Betroffenen wissen, inwieweit zum Beispiel von Ärzten oder den Krankenkassen geforderte Zuzahlungen oder Geldforderungen (Rechnungen) rechtmäßig sind. Fragen zum Sozialrecht im Allgemeinen waren die Ursache für fast 2.000 und grundrechtliche verfahrensrechtliche Fragen für knapp 1.900 Beratungen.

Kritik an der Praxis der Kranken- und Pflegekassen

„In der Kommunikation der Kostenträger, die gesetzlich zur Auskunft und Information der Versicherten verpflichtet sind, beobachtet die Patientenberatung allgemein mit Sorge, dass insbesondere Zwischeninformationen für Versicherte wie echte Entscheidungen wirken und sie sich von den Kassen dazu gedrängt fühlen, die ihnen zustehenden Rechte einer Überprüfung ihrer Ansprüche auf dem Verwaltungsweg nicht auszuschöpfen“, wird von der UPD im Jahresbericht hervorgehoben.

So seien sich die Ratsuchenden regelmäßig nicht der Konsequenzen bewusst, die eine vorschnelle Rücknahme ihres Antrages oder ihres Widerspruches nach sich ziehe. Denn durch die Rücknahme müsse die Krankenkasse nicht mehr entscheiden – und der weitere Verwaltungsrechtsweg sei dann ausgeschlossen. Für die gesetzlich Krankenversicherten bedeute eine Rücknahme darüber hinaus, dass sie den spezifischen Fall nicht mehr von einem Gericht überprüfen lassen könnten, da der Verwaltungsrechtsweg die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens ist.

„Die von den Ratsuchenden geschilderte Praxis einer verkürzten oder komplett fehlenden Darstellung der Rechte der Versicherten steht nicht im Einklang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen“, wird in dem Patientenmonitor kritisiert.

Viele Probleme beim Thema Krankengeld

Eine besonders starke Rolle nahmen im vergangenen Jahr laut UPD auch Beratungen zum Krankengeld ein, deren Zahl im Vergleich zum Vorjahr um über 40 Prozent auf 14.334 Beratungen zunahm. Hier ging es in erster Linie – in mehr als jedem vierten Fall – um allgemeine beziehungsweise übergreifende Informationen, in denen die Berater häufig schnell und gezielt weiterhelfen konnten.

Viele Hinweise auf wenig patientenorientierte Verhaltensweise und intensiven Beratungsbedarf habe es darüber hinaus auch bei den drei Themenfeldern

  • „sozialmedizinischen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit“ (wie etwa überraschende Gesundschreibung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) nach Aktenlage),
  • „Wegfall des Krankengeldanspruches wegen einer Lücke in den Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen“ sowie
  • „Dauer, Aussteuerung und Aufforderung zum Reha-Antrag“

gegeben.

Die Vorgehensweisen der Institutionen in den genannten Bereichen wurden nach den Schilderungen der Ratsuchenden oft als belastend erlebt und nicht selten von einer wenig einfühlsamen Kommunikation begleitet – auch wenn meistens korrekt nach Gesetzeslage entschieden wurde.

Verdachtsfälle von Behandlungsfehlern

Gesonderter Raum wird im Patientenmonitor auch den Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler eingeräumt. Zu diesem Thema haben der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) kürzlich ihre „Jahresstatistik 2017: Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Gemeinschaft“ vorgelegt.

Laut dem UPD-Jahresbericht ging es den Ratsuchenden um ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis und Heilungsverlauf, um fehlende und unzureichende Kommunikation bis hin zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen in Folge einer Behandlung und Schwierigkeiten der Beweisführung. Viele beim UPD Ratsuchenden hätten sich in einer sehr belastenden Lebenssituation hilflos und allein gelassen gefühlt und hätten die Unterstützung und das Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder Mitarbeitern des Krankenhauses vermisst.

„Dabei erscheint eine konstruktive und offene Kommunikation gerade in dieser Situation als ein zentrales Instrument des Patientenwohls besonders wünschenswert“, heißt es in dem Bericht. Zudem haben die UPD-Berater auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) weiterhin die Erfahrung gemacht, dass Einsichtsrechte in die Patientenakte längst nicht immer, wie gesetzlich gefordert, gewährt würden.

Kostenlose Beratung zu Gesundheitsthemen und Patientenrechte

Jedem, egal ob gesetzlich oder privat krankenversichert, steht hierzulande die UPD für Fragen rund um Gesundheitsthemen zur Verfügung. Die Organisation berät auf Wunsch beispielsweise zu Krankheiten und deren Behandlungs-Möglichkeiten, zu Patientenrechten, zu Kassenleistungen und zu medizinischen Vorsorgevollmachten. Auch bei Konflikten mit Ärzten, Kliniken und Krankenkassen sowie bei der Suche nach regionalen Fachärzten, Kliniken, Selbsthilfegruppen sowie Fachanwälten für Medizin- und Sozialrecht oder bei Fragen zu einem geplanten Kassenwechsel hilft die UPD weiter.

Eine kostenlose Beratung wird per Telefon unter 0800 0117722 (gebührenfrei im Festnetz), online oder persönlich vor Ort an einer der rund 30 regionalen Beratungsstellen, die es deutschlandweit gibt, angeboten.

Zudem enthält das UPD-Webportal umfassende Informations-Möglichkeiten, zum Beispiel zu den Themen Patientenrechte, IGeL-Leistungen und Krankengeld sowie zu diversen Krankheiten und Gesundheitsbeschwerden.

Quelle: (verpd)

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