Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass das Risiko, an Corona zu erkranken, in bestimmten Berufsgruppen deutlich höher ist als in anderen.
Eine gesetzliche Krankenversicherung hat analysiert, in welchen Berufsgruppen anteilig die meisten Beschäftigten an Corona erkranken. Das Ergebnis zeigt, dass nicht nur bei Gesundheitsberufen ein hohes Infektionsrisiko besteht.
Die gesetzliche Krankenkasse Barmer hat jüngst ausgewertet, wie hoch der Anteil der gesetzlich krankenversicherten Erwerbstätigen je nach Berufsgruppe ist, die im vierten Quartal 2020 durch eine Infektion mit dem Coronavirus an Covid-19 erkrankt sind. Basis der Untersuchung waren die bei der genannten Krankenkasse versicherten Erwerbstätigen, aus denen die 20 Berufsgruppen ermittelt wurden, die von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2020 anteilig zu ihren Beschäftigten die meisten Corona-Erkrankten hatten.
Ein Ergebnis ist, dass im Berichtszeitraum in keiner anderen Berufsgruppe hierzulande anteilig so viele Beschäftigte an Covid-19 erkrankt sind wie in der Altenpflege. Konkret infizierten sich hier im Schnitt 7,6 von 1.000 Beschäftigten.
Hohes Corona-Infektionsrisiko …
Fast ebenso hoch war das Infektionsrisiko mit 7,3 Betroffenen je 1.000 Beschäftigten in zwei weiteren Berufsgruppen, nämlich in den Branchen „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ sowie „Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege“. „Corona grassiert vor allem in Sozialberufen. Deshalb ist es auch dringend erforderlich, dass sich die Beschäftigten konsequent impfen lassen, sobald sie an der Reihe sind und der Impfstoff verfügbar ist“, betont Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.
Auf dem vierten Platz der von Corona am häufigsten betroffenen Berufsgruppen liegen Arzt- und Praxishilfen mit 5,5 je 1.000 Beschäftigte. „Deutlich geringer seien die Covid-19-Fallzahlen dagegen in den Branchen, in denen der direkte Kontakt mit anderen Personen nicht immer zwingend erforderlich sei“, so die Barmer.
Der fünfte und sechste Rang mit je 4,0 an Corona Erkrankten pro 1.000 Beschäftigte entfielen auf Erwerbstätige in der Metallbearbeitung sowie in der Verwaltung. Im Schnitt erkrankten zudem 3,7 von 1.000 Beschäftigten aus dem Bereich Maschinenbau und Betriebstechnik an dem Corona-Virus. Jeweils 3,6 von 1.000 Beschäftigten aus folgenden drei Berufsgruppen hatten im vierten Quartal 2020 Covid-19 – das waren damit die Plätze sieben bis zehn: „Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag“, „Reinigung“ sowie „Verkauf von Bekleidung, Elektronik, Fahrzeuge und Hartwaren“.
… gibt es nicht nur bei Gesundheits- und Sozialberufen
Zwischen 3,1 und 3,5 von 1.000 Beschäftigten erkrankten in den Bereichen „Technische Produktionsplanung und -Steuerung“, „Versicherungs- und Finanzdienstleistungen“, „Fahrzeugführung im Straßenverkehr“, „Elektrotechnik“, „Büro und Sekretariat“ sowie „Verkauf ohne Produktspezialisierung“.
Die vier letzten der 20 am häufigsten von Corona-Infektionen betroffenen Berufsgruppen waren „Unternehmens-Organisation und -strategie“, „Einkauf und Vertrieb“, „Rechnungswesen, Controlling und Revision“ sowie „Werbung und Marketing“. Die vier Berufsgruppen wiesen im Berichtszeitraum eine durchschnittliche Infektionsrate von 2,5 bis 2,7 Personen je 1.000 Beschäftigte aus.
„Die Covid-19-Fälle sind in den Berufsbranchen geringer, in denen sich die Abstands- und Hygieneregeln tendenziell leichter einhalten lassen oder verstärkt Homeoffice möglich ist. Diese Maßnahmen sollten auch weiterhin bestmöglich umgesetzt werden“, so Straub.
Einkommensschutz im Falle einer Erkrankung
Doch egal, woran man erkrankt, es ist wichtig, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit nicht auch noch zu finanziellen Probleme führt. Zwar zahlt die Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einer Arbeitsunfähigkeit einem gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Krankengeld, aber nur maximal 78 Wochen. Zudem beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Bei der Krankengeldberechnung wird nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV (monatlich 4.837,50 Euro in 2021) berücksichtigt – Gehaltsanteile oberhalb dieser Grenze werden nicht miteinbezogen. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, deren Einkommen über der genannten Beitragsbemessungs-Grenze liegt, erhalten in 2021 höchstens ein Krankengeld in Höhe von 3.386,25 Euro im Monat beziehungsweise 112,88 Euro am Krankentag. Gutverdiener müssen daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einkommenseinbußen rechnen.
Selbstständige, die kein Krankengeld über die GKV abgesichert haben, erhalten nichts. Das Risiko einer erheblichen Einkommensminderung oder gar eines Einkommensausfalles aufgrund einer Krankheit lässt sich jedoch bei gesetzlich wie auch privat Krankenversicherten durch eine private Krankentagegeld-Versicherung absichern. Wer aufgrund einer Erkrankung dauerhaft erwerbs- oder berufsunfähig wird, sollte zudem eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung für den Einkommensschutz haben, da die Sozialversicherungen auch in diesen Fällen nicht ausreichen.
Quelle: (verpd)