Viele Beschäftigte sehen sich durch vermehrte Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit sowie „ständiger Verfügbarkeit“ psychischen Belastungen ausgesetzt. Der erhöhte Arbeitsdruck zeigt sich auch an der Anzahl der Krankheitstage.

Für viele Menschen erhöht sich die Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz. Fast zwei Millionen Beschäftigte haben überlange Arbeitszeiten von wöchentlich mehr als 48 Stunden. Im Jahr 2011 wurden 1,4 Milliarden Überstunden erfasst. Daneben steigt nach offiziellen Daten die Arbeit an Wochenenden, die Zahl der Spät- und Nachtdienstleistungen sowie die Zahl derer, die Arbeit mit nach Hause nehmen oder auch nach getaner Arbeit erreichbar bleiben. Diese psychischen Mehrbelastungen führen verstärkt zu krankheitsbedingten Ausfällen.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Beantwortung einer Kleinen Anfrage einer Oppositionspartei mitteilte, ist die Zahl der Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten von knapp 1,6 Millionen im Jahr 2001 auf gut 1,9 Millionen im Jahr 2011 angestiegen.

Dabei erhöht sich nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen (psychischer und physischer Art) bei längeren Arbeitszeiten insgesamt.

Jeder Vierte arbeitet ständig oder regelmäßig an Wochenenden

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden im Jahr 2011 rund 1,400 Millionen bezahlte Überstunden geleistet. Im Jahr zuvor waren es noch 1,313 Milliarden. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entfielen fast ein Drittel aller Überstunden auf vier Berufgruppen: „Büroberufe, Kaufmännische Angestellte“, „Berufe des Landverkehrs“ (etwa Lokomotivführer, Taxifahrer, Berufskraftfahrer), „Berufe in der Unternehmensleitung, -beratung und -prüfung“ und „Ingenieure“.

Arbeiteten in den Jahren 2001 bis 2004 rund 6,7 Millionen Beschäftigte (Quote rund 21 Prozent) ständig oder regelmäßig an Wochenenden (Samstag oder Sonntag oder an beiden Tagen), waren es im Jahr 2011 bereits 8,9 Millionen. Damit ist rund jeder Vierte von Wochenendarbeit betroffen.

Und die Zahl derjenigen Beschäftigten, die ständig oder regelmäßig Abendarbeit zu leisten haben, stieg von etwa 6,1 Millionen in den Jahren 2001 bis 2004 auf 8,9 Millionen im Jahr 2011. Von den Berufsgruppen „Berufe des Landverkehrs“ und der Unternehmensleitung abgesehen sind vor allem Frauen von der Spätarbeit betroffen (Gesundheitsdienstberufe, Verkaufspersonal, soziale Berufe, Hotel- und Gaststättenberufe).

Immer mehr Schichtdienstarbeiter

Auch die Zahl der Schichtdienst-Leistenden stieg von 4,8 Millionen im Jahr 2001 auf rund sechs Millionen in 2011, wobei auch hier immer häufiger Frauen betroffen sind. Nach Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK und des BKK-Bundesverbands erhielt rund jeder dritte Beschäftigte häufig Anrufe oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit. Zwölf Prozent nehmen Arbeit mit nach Hause und 84 Prozent waren für Kunden und Kollegen per Internet oder Telefon erreichbar, jeder Zweite von ihnen sogar jederzeit.

Die Bundesregierung will mit der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) präventiv gegen eine Überbelastung der Arbeitnehmer gegensteuern.

Im Webauftritt der GDA stehen hierfür diverse Informationen, Broschüren und Leitfäden für die unterschiedlichsten Branchen zum Thema Arbeitsschutz zur Verfügung. Zudem sind bestehende Vorschriften und Regeln, die den Arbeitsschutz betreffen, abrufbar.

Fast 60 Millionen Ausfalltage wegen psychischer Störungen

Im Ergebnis führt der erhöhte Arbeitsdruck zu einer deutlichen Zunahme der psychischen Erkrankungen. Im Jahr 2011 waren von den 460,6 Millionen Arbeitsunfähigkeits-Tagen 59,2 Millionen oder 13 Prozent auf psychische und Verhaltensstörungen zurückzuführen. Egal warum man krank wird, es ist für jeden, unabhängig ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger, wichtig, dass er durch eine Arbeitsunfähigkeit nicht auch noch finanzielle Probleme bekommt.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit jedoch für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Für die Höhe des Krankengeldes wird zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 3.937,50 Euro in 2013) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.

Wer als Angestellter mehr verdient, sowie Selbstständige, die keine gesetzliche Absicherung haben, müssen daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Eine private Krankentagegeld-Versicherung kann diese Einkommenslücke ausgleichen. Weitere Details gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsfachmann.

(verpd)

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