Wird ein Angestellter, der ein höheres Gehalt als der Durchschnitt hat, krank, muss er ohne eine entsprechende private Absicherung im Krankheitsfall mit einem deutlich niedrigeren Einkommen auskommen.

Bei der Zahlung von Krankengeld durch gesetzliche Krankenkassen werden Gehälter oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze nicht berücksichtigt. Deshalb drohen vielen Besserverdienenden bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als sechs Wochen dauert, erhebliche Einkommensverluste. Dies lässt sich jedoch verhindern.

Wird ein Arbeitnehmer krank, muss er von Gesetzes wegen seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag zum Beispiel nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitnehmer hat dann üblicherweise in den ersten sechs Wochen einen Anspruch auf eine Lohn- beziehungsweise Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten danach für die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld von der Krankenkasse.

Sollte die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben, nicht ausgeheilten Krankheit mehrmals auftreten oder lange anhalten, ist das Krankengeld innerhalb von drei Jahren auf insgesamt 78 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit beschränkt. Prinzipiell ist die Höhe des Krankengeldes niedriger als der bisherige Monatsverdienst. Insbesondere Arbeitnehmer, die ein hohes Gehalt haben, müssen mit Einkommensverlusten im Krankheitsfall rechnen.

Weniger Krankengeld als Einkommen

Der Grund für die Einkommenseinbußen: Laut Paragraf 47 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) ist die Höhe des Krankengeldes auf 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Außerdem wird ein Arbeitseinkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung, die in diesem Jahr bei monatlich 4.237,50 Euro liegt, nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen müssen im Krankheitsfall im Vergleich zu ihrem normalen Gehalt dementsprechend mit einer erheblich niedrigeren Krankengeldhöhe rechnen. Prinzipiell berechnet sich das Krankengeld aus dem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers – dem sogenannten Regelentgelt. Das Höchstregelentgelt beträgt 141,25 Euro – dies errechnet sich aus der aktuellen Beitragsbemessungs-Grenze von 4.237,5 Euro geteilt durch 30 Tage.

Das maximale Krankengeld (Höchstkrankengeld) beträgt 70 Prozent des Höchstregelentgelts, und beläuft sich somit in diesem Jahr auf 98,88 Euro pro Kalendertag. Demnach erhalten auch gut verdienende Arbeitnehmer höchstens ein Krankengeld in Höhe von 2.966,40 Euro im Monatsdurchschnitt. Die Einkommensdifferenz zwischen normalem Monatsverdienst und Krankengeld kann dazu führen, dass das Einkommen im Krankheitsfall nicht ausreicht, um damit – insbesondere bei einer längeren Krankheitsdauer – die laufenden Ausgaben zu bezahlen.

Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Übrigens: Für die Krankengeldzahlung von vollständig privat krankenversicherten Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die eine private Krankenvollversicherung mit einer Krankentagegeld-Absicherung abgeschlossen haben, spielt die Beitragsbemessungs-Grenze keine Rolle. Sie können sich bis zur Höhe ihres üblichen Nettoeinkommens beliebig versichern.

Auch gesetzlich Krankenversicherte können Einkommenslücken, die sie im Krankheitsfall durch den niedrigen gesetzlichen Krankengeldanspruch haben, bereits im Vorfeld mit einer privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung absichern. Die Höhe der Krankentagegeld-Versicherung, egal ob bei der privaten Krankenzusatz-Police oder der privaten Krankenvollversicherung, kann zeitnah an mögliche Lohnerhöhungen angepasst werden.

Oftmals werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten, wodurch Versicherte unabhängig von ihrem Gesundheitszustand ihren Versicherungsschutz entsprechend ihrem jeweiligen Einkommen anpassen können.

Quelle: (verpd)

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