Als gesetzlich Krankenversicherter kann man auch von besseren Leistungen, wie sie private Krankenversicherer bieten, profitieren. Und diese Möglichkeit nutzen immer mehr, wie eine aktuelle Statistik über die neu abgeschlossenen privaten Krankenzusatz-Versicherungen ergab.

Ist man gesetzlich krankenversichert, hat man im Krankheitsfall überwiegend nur Anspruch auf gesetzlich vorgegebene Leistungen. Allerdings kann man sich mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatz-Versicherung ergänzende Leistungen sichern. Die Zahl derjenigen, die eine solche Krankenzusatz-Police abgeschlossen haben, ist 2019 auf einen neuen Rekordwert gestiegen, wie ein aktueller Bericht des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) zeigt.

Die Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs gesetzlich geregelt. Anders bei einer privaten Krankenversicherung (PKV): Hier können die Leistungen durch die Vereinbarungen in der jeweiligen Versicherungspolice vom privaten Krankenversicherer und dem Versicherungskunden festgelegt werden. Dadurch ist in der PKV ein höherer Leistungsumfang als in der GKV möglich. Doch nicht jeder kann sich vollständig in der PKV versichern.

So kann ein Arbeitnehmer, dessen Bruttoeinkommen unter der GKV-Versicherungspflicht-Grenze liegt – seit 2021 beträgt diese 64.350 Euro –, nicht von der GKV in die PKV wechseln. Doch auch, wer gesetzlich krankenversichert bleiben muss oder will, kann sich bessere Leistungen im Krankheitsfall mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatz-Versicherung sichern. Laut einer Statistik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat die Anzahl der Krankenzusatz-Policen in 2019 – neuere Zahlen liegen noch nicht vor – einen neuen Höchstwert erreicht.

So viele Krankenzusatz-Versicherungen wie noch nie

Ende 2019 gab es nach Angaben des PKV-Verbandes fast 26,68 Millionen private Krankenzusatz-Policen. Das waren fast 650.000 Policen mehr als im Jahr zuvor.

„Eine Person kann mehrere Zusatzversicherungs-Verträge abgeschlossen haben. Ebenso können in einem Versicherungsvertrag mehrere Personen mitversichert sein (Gruppenversicherung)“, darauf weist der PKV-Verband beim angegebenen Versicherungsbestand hin.

Von diesen 26,68 Millionen Verträgen entfielen rund 20,66 Millionen Policen auf Krankenzusatz-Versicherungsarten, die in der Regel nur von gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden – ebenfalls ein neuer Höchstwert. Auch das waren fast 600.000 Versicherungsverträge mehr als noch 2018.

Ergänzungspolicen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Ergänzungspolicen zur gesetzlichen Krankenversicherung können sich aus einem oder mehreren Tarifen für unterschiedliche Leistungsbereiche zusammensetzen. So gibt es als Ergänzung zur GKV zum Beispiel Ergänzungstarife für den ambulanten, den stationären und den zahntechnischen Bereich, welche Leistungen übernehmen, die in der GKV nicht enthalten sind oder nur teilweise übernommen werden.

Versicherbar sind in einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung zum Beispiel die (Mehr-)Kosten für Arzneien, Hilfsmittel wie Brillen und für die Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung und/oder einen Heilpraktiker, welche die GKV nur teilweise oder gar nicht übernimmt. 2019 gab es insgesamt knapp 8,1 Millionen ambulante Krankenzusatz-Policen.

Eine private Krankenhauszusatz-Versicherung (stationärer Bereich) zahlt, wenn vereinbart, die (Mehr-)Kosten für eine Klinikunterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, für eine Chefarztbehandlung und/oder für die Unterbringung in einem Krankenhaus nach Wahl (Privatklinik). Mehr als 6,2 Millionen bestehende Tarife entfielen darauf.

Über 16 Millionen Zahnzusatz-Versicherungen

Die häufigste Variante der privaten Krankenzusatz-Versicherungen, welche die GKV ergänzen, war mit knapp 16,4 Millionen bestehenden Policen die Zahnzusatz-Versicherung. Eine Zahnzusatz-Versicherung übernimmt die in der Police vereinbarten (Zusatz-)Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, die die GKV nicht trägt. Gerade in diesem Bereich fallen für GKV-Versicherte oft hohe (Zusatz-)Kosten an.

So werden für einen Zahnersatz von der GKV nur ein festgelegter Fest(kosten)zuschuss von maximal 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung übernommen.

Bei der Regelversorgung handelt es sich um einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz, wie eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung. Für eine hochwertigere Versorgung wie ein Inlay oder ein Implantat fallen zum Teil mehrere Tausend Euro Zusatzkosten an, die die GKV nicht übernimmt.

Mehr als jeder Dritte hat eine Auslandsreise-Krankenpolice

Neben den die GKV ergänzenden Krankenzusatz-Versicherungen gibt es auch andere Krankenzusatz-Policen, die von privat wie auch von gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden. Dazu zählt beispielsweise die Auslandsreisekranken-Versicherung, die Krankentagegeld-Versicherung, die Krankenhaustagegeld-Versicherung sowie die Pflegezusatz-Versicherung.

Die häufigste bestehende Variante aller privaten Krankenzusatz-Versicherungen war mit 28,68 Millionen Policen und damit 1,4 Millionen mehr als noch 2018 die Auslandsreisekranken-Versicherung. Statistisch gesehen besteht somit für mehr als jeden dritten Bürger hierzulande eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Eine ausführliche Beratung, welcher individuelle Krankenschutz sinnvoll ist und inwieweit die bereits bestehende Krankenversicherung dazu ausreicht sowie detaillierte Informationen zu den privaten Kranken(zusatz)-Versicherungen erhält man auf Wunsch beim Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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