Seit vier Jahren wechseln mehr Personen hierzulande von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung als umgekehrt, dies zeigt eine aktuelle Statistik.

Es gibt diverse Personengruppen, die wählen können, ob sie sich komplett privat oder gesetzlich krankenversichern. Eine Jahresstatistik des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. verdeutlicht, dass seit 2018 bis einschließlich 2021 mehr dieser Personen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt haben als umgekehrt. Besonders der bessere Leistungsumfang der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte in vielen Fällen der Grund für diese Entwicklung sein.

In Deutschland ist das Gesundheitssystem dual aufgebaut. Zum einen gibt es die öffentlich-rechtliche gesetzliche Krankenversicherung (GKV), deren Träger die Krankenkassen sind, und zum anderen die private Krankenversicherung (PKV), die von privaten Krankenversicherern getragen wird. Insgesamt sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der GKV und zehn Prozent in der PKV versichert. Ein Grund dafür ist, dass die Mehrheit, wie beispielsweise fast alle Arbeitnehmer, deren Einkommenshöhe unter der sogenannten Jahresarbeitsentgelt-Grenze liegt, sich in der GKV versichern müssen.

In der Regel können nur bestimmte Personengruppen wählen, ob sie komplett, also im stationären, zahnärztlichen und ambulanten Bereich in der GKV oder in der PKV versichert sein möchten. Zu diesen Personen gehören bis auf wenige Ausnahmen nur Gutverdiener, die über der Versicherungspflicht-Grenze liegen, sowie unabhängig vom Einkommen auch Nichterwerbstätige, ein Großteil der Selbstständigen, Studierende und Beamte. Laut einer Statistik des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) wechseln jedoch immer mehr von der GKV zur PKV.

Fast eine halbe Million Personen wechselten

Konkret wechselten, wie Jahresstatistiken des PKV-Verbandes zeigen, seit 2018 bis 2021 jedes Jahr mehr von der GKV in die PKV als umgekehrt. Alleine letztes Jahr sind 145.700 Personen von der GKV zur PKV gewechselt und damit 22.500 mehr als umgekehrt, also von der PKV zur GKV. Zudem erfolgt ein Wechsel von der PKV zur GKV laut PKV-Verband „zumeist nicht freiwillig“.

„So mussten auch 2021 wieder Tausende seit Geburt privatversicherte junge Leute beim Eintritt ins Berufsleben gezwungenermaßen in die GKV wechseln. Derselbe Effekt betraf Tausende Selbstständige bei Aufnahme einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung“, wie der PKV-Verband erklärt.

Insgesamt sind alleine in den letzten vier Jahren über eine halbe Million Bürger, nämlich rund 571.100 Personen von der GKV zur PKV gewechselt und damit 62.100 Personen mehr als von der PKV zur GKV. Letztes Jahr waren insgesamt rund 8,7 Millionen Einwohner in Deutschland über eine private Krankenvollversicherung komplett abgesichert.

Unterschiede bei den Leistungen …

Die GKV und PKV unterscheiden sich insbesondere beim Versicherungsumfang und bei der Art der Beitragsberechnung. Während in der GKV die Leistungen, die ein GKV-Versicherter in Anspruch nehmen kann, in einem Leistungskatalog gesetzlich geregelt sind, kann ein PKV-Versicherter seinen Versicherungsumfang in großen Teilen frei mit dem Krankenversicherer in der Krankenvollversicherungs-Police vereinbaren.

Unter anderem ist im Rahmen einer PKV-Police anders als in der GKV je nach Vertragsvereinbarung eine freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung sowie eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung möglich.

Ebenso können zahlreiche Behandlungs- und Therapiemethoden, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil übernehmen, wie Osteopathie und alternative Heilbehandlungen, in einer PKV-Police als Leistungsumfang mitversichert werden. Auch einige Zusatzkosten, die ein GKV-Versicherter für Arzneien und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte sowie für einen höherwertigen Zahnersatz übernehmen muss, fallen bei einem PKV-Versicherten je nach Vertragsvereinbarung nicht oder nur in einem geringeren Umfang an.

… und bei der Beitragsermittlung

Während die Beitragshöhe bei der GKV bei Arbeitnehmern vom Einkommen abhängt, orientiert sie sich für einen PKV-Versicherten am vereinbarten Leistungsumfang, am Alter und am Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss beziehungsweise bei Versicherungsbeginn. Ändert sich der Gesundheitszustand nach Versicherungsbeginn, führt das nicht zu einer Erhöhung des Beitrages der PKV. Grundsätzlich gilt: Je jünger man beim Abschluss eines PKV-Vertrages ist, desto günstiger ist in der Regel die Prämie.

Mit einer meist optional vereinbarten Selbstbeteiligung lässt sich in der PKV die Prämienhöhe zudem reduzieren – dies ist bei der GKV nicht möglich. Bei der GKV und auch bei der PKV kann es zu Beitragsanpassungen kommen, beispielsweise wenn die Ausgaben für Gesundheitsleistungen gestiegen sind.

Seit 2012 sind die Beitragseinnahmen bis 2022 je Versicherten in der GKV im Schnitt um 3,3 Prozent und in der PKV um 2,6 Prozent gestiegen. „Schaut man sich die langfristige Beitragsentwicklung in der PKV und GKV an, stellt man fest, dass beide sehr nah beieinander liegen“, so der PKV-Verband. Grundlegende Informationen zur Beitragsberechnung der PKV, aber auch darüber, wie man die Beitragshöhe beeinflussen kann, enthält die downloadbare Broschüre des PKV-Verbandes „Die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung

Wann ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich ist

Wer als Arbeitnehmer von der GKV in die PKV wechseln möchte, muss, wie bereits erwähnt, ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze, auch Versicherungspflicht-Grenze genannt, haben. Die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresbruttoverdienst über der Versicherungspflicht-Grenze liegt, sofern im nächsten Jahr das Gehalt ebenfalls höher ist als die dann gültige Versicherungspflicht-Grenze.

Um beispielsweise seit dem 1. Januar 2022 in der GKV versicherungsfrei zu sein und damit in die PKV wechseln zu können, muss man in 2021 und in 2022 jeweils ein Bruttojahresgehalt von über 64.350 Euro haben. Wer nach Ende der Versicherungspflicht vorerst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, unterliegt für einen späteren Wechsel in die PKV einer Kündigungsfrist in der GKV von zwei Monaten zum Monatsende.

Beim Jobwechsel kann man dann ohne Kündigungsfrist von der GKV zur PKV wechseln, wenn man im neuen Job für die nächsten zwölf Monate ein Einkommen über der Versicherungspflicht-Grenze hat. Wer als Arbeitnehmer seinen Job aufgibt, um künftig als Selbstständiger oder Freiberufler zu arbeiten, kann unabhängig von der künftigen Einkommenshöhe ab Beginn der Selbstständigkeit von der GKV in die PKV wechseln. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, wann ein Wechsel möglich ist, und wie sich ein individuell gewünschter Krankenversicherungs-Schutz realisieren lässt.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden