Mit der passenden Versicherungspolice haben auch gesetzlich Krankenversicherte mehr Freiheit bei der Wahl der Klinik sowie der Art der Unterbringung und Behandlung, ohne dafür tief in die eigene Tasche greifen zu müssen.

Als gesetzlich krankenversicherter Krankenhauspatient hat man aufgrund gesetzlicher Regelungen nur eine eingeschränkte Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Klinik, des behandelnden Arztes sowie der Art der Unterbringung und Behandlung. Wer weitreichendere Auswahlmöglichkeiten haben möchte, muss mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Es gibt aber auch noch eine andere Lösung.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Großteil der Leistungen, die die Versicherten im ambulanten, aber auch im stationären Bereich in Anspruch nehmen können, vorgegeben. So müssen die Leistungen gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch medizinisch zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein.

In der Regel werden gesetzlich Krankenversicherte, die eine stationäre Behandlung benötigen, von ihrem Arzt je nach Krankheit in eines der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser, welche Verträge mit der GKV haben, überwiesen. Übernommen werden von der GKV zudem die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den jeweiligen diensthabenden Arzt. Wer als Patient jedoch eine andere Klinik, ein Einzelbettzimmer und/oder eine Chefarztbehandlung wünscht, muss mit Zusatzkosten, die er selbst zu tragen hat, rechnen.

Mehrkosten bei Einbettzimmer und Chefarztbehandlung

Geht zum Beispiel ein Patient ohne zwingenden Grund in ein anderes als das vom Arzt angegebene Krankenhaus und wurde dies nicht von seiner für ihn zuständigen Krankenkasse genehmigt, kann es sein, dass er die Mehrkosten dafür selbst bezahlen muss. Denn in einer anderen Klinik können die dortigen Behandlungs- und Pflegesätze höher sein als bei dem vom Arzt vorgegebenen Krankenhaus.

Die meisten Krankenkassen bieten mittlerweile eine Wahlfreiheit ihrer Patienten zwischen den Krankenhäusern, die einen Vertrag mit der GKV haben, an, allerdings sollte man dies im Bedarfsfall direkt mit der Krankenkasse abklären. Nicht bezahlt werden in der Regel jedoch die Kosten für eine Privatklinik. Zudem muss der Patient auch die eventuell anfallenden Mehrkosten für seinen Transport in die von ihm gewählte Klinik, auch wenn es sich um eine Vertragsklinik handelt, selbst übernehmen.

Wünscht ein Patient die Unterbringung in einem Einbett- statt in einem Mehrbettzimmer und/oder eine Chefarztbehandlung anstelle durch den jeweiligen diensthabenden Arzt während seines Krankenhausaufenthaltes, muss er ebenfalls mit hohen selbst zu tragenden Kosten rechnen.

Kostenschutz für mehr Entscheidungsfreiheit

Damit die Entscheidungsfreiheit nicht zum Kostenrisiko wird, bietet die private Versicherungswirtschaft den gesetzlich Krankenversicherten entsprechende Absicherungs-Möglichkeiten in Form privater Krankenzusatz-Versicherungen an.

Eine derartige Police übernimmt beispielsweise je nach Vertragsvereinbarung die anfallenden Mehrkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Zusatzausgaben für eine Chefarztbehandlung oder von anderen Spezialisten. In manchen Krankenzusatz-Versicherungen kann auch die Kostenübernahme für die Unterbringung in einer Privatklinik vereinbart werden.

Üblicherweise fallen bei fast jedem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Kosten an. Unter anderem hat zum Beispiel jeder erwachsene Kassenpatient in der Regel einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt für maximal 28 Tage zu zahlen. Mit einer privaten Krankenhaustagegeld-Versicherung lassen sich auch solche Kosten abdecken, denn je nach Vereinbarung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er als Patient stationär in der Klinik verbringt, einen vorher vereinbarten festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.

Quelle: (verpd)

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