Die Zahl der bei stationären Krankenhauspatienten durchgeführten Operationen erreichte letztes Jahr einen neuen Höchststand.

Rund 16,7 Millionen Operationen wurden in 2016 in deutschen Krankenhäusern durchgeführt, so viele wie noch nie. Dabei ist jedoch der Anteil der Patienten, die sich einer Operation unterziehen mussten, im Vergleich zu allen stationär behandelten Patienten gleich geblieben. Gestiegen ist allerdings die Anzahl der stationär behandelten Krankenhauspatienten.

Wie aus der Gesundheits-Berichterstattung des Bundes und einer Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervorgeht, wurden letztes Jahr hierzulande in allgemeinen Krankenhäusern fast 16,71 Millionen Operationen durchgeführt – und damit mehr denn je. Das waren fast 290.000 mehr Operationen als im Vorjahr und 1,77 Millionen mehr als noch im Jahr 2010. Was allerdings im Vergleich zum letzten Jahr gleich geblieben ist, ist der Anteil der stationär behandelten Patienten, die operiert worden sind.

2016 wie auch 2015 sind jeweils 38 Prozent der stationären Krankenhauspatienten operiert worden. Der Anstieg der Operationszahlen beruht demnach auf dem Anstieg der Anzahl der stationär behandelten Patienten. 2016 wurden rund 18,91 Millionen Personen stationär in einem Krankenhaus behandelt, 2015 waren es noch circa 18,61 Millionen Patienten. Viele der betroffenen Patienten wurden mehr als einmal operiert.

Die häufigsten Operationsgründe

Insgesamt war der häufigste Operationsgrund mit über 395.000 Fällen ein Eingriff im Darmbereich. Die zweithäufigste Ursache mit fast 342.000 Eingriffen – und das, obwohl hier nur Frauen betroffen waren – war eine Operation aufgrund eines Dammrisses bei einer Geburt. An dritter Stelle der häufigsten Operationen liegt der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein.

Bei den Männern lag ebenfalls an erster Stelle mit 182.000 Fällen eine Operation am Darm, an zweiter Stelle mit fast 157.000 Operationen eine chirurgische Behandlung eines Leistenbruchs und an dritter Stelle mit 148.000 Fällen eine Operation im Bereich von Lendenwirbelsäule, Kreuz- oder Steißbein. Anders bei den Frauen: Hier lag an erster Stelle der Operationsgründe die chirurgische Behandlung eines Dammrisses, an zweiter Stelle mit 254.000 Fällen die Durchführung eines Kaiserschnittes und an dritter Stelle mit 213.000 Operationen ein Eingriff am Darm.

Besonders häufig wurden Senioren operiert

Nach Angaben des BMG waren mehr als die Hälfte der Patienten, die 2016 operiert wurden, 60 Jahre oder älter. Insgesamt wurden in dieser Altersgruppe 8,56 Millionen Patienten operiert. Der häufigste Operationsgrund, nämlich bei 251.000 der ab 60-Jährigen, war ein Eingriff am Darm, danach folgten 202.000 endoskopische Operationen an den Gallengängen sowie 194.000 Implantationen einer Endoprothese am Hüftgelenk.

Von den 3,84 Millionen 45- bis 59-Jährigen, die operiert wurden, hatten die meisten, nämlich knapp 89.000, einen arthroskopischen Eingriff am Gelenkknorpel und an den Menisken. An zweiter Stelle der häufigsten Operationen folgen rund 88.000 Eingriffe am Darm und an dritter Stelle nicht ganz 82.000 chirurgische Behandlungen im Bereich der Lendenwirbelsäule, des Kreuzbeins und Steißbeins.

30.000 Operationen bei Kindern wegen Knochenbrüchen

Bei der Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen wurden rund 3,78 Millionen operiert. Dabei fielen die beiden häufigsten Operationsgründe auf die weiblichen Patienten, nämlich an erster Stelle die chirurgische Behandlung eines Dammrisses und an zweiter Stelle ein Kaiserschnitt. An dritter Stelle insgesamt, und an erster Stelle bei den Männern dieser Altersgruppe, lagen mit nicht ganz 101.000 Fällen Operationen an der unteren Nasenmuschel, davon fast 59.000 Eingriffe bei den Männern.

Insgesamt wurden rund 517.000 Kinder bis 14 Jahren operiert. Zum häufigsten Operationsgrund der bis 14-Jährigen zählte das Einschneiden des Trommelfells zur Eröffnung der Paukenhöhle mit fast 35.000 Operationen. Danach folgten mit 34.000 Operationen die Entfernung der Rachenmandeln und mit fast 30.000 chirurgischen Eingriffen die Stellungskorrektur eines erlittenen Knochenbruches.

Kostenschutz für Krankenhaus-Wahlleistungen

Übrigens: Wer als Krankenhauspatient Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legt, kann mit vielen Kliniken Wahlleistungen wie Einzel- statt Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch den Chefarzt vereinbaren.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen jedoch die Mehrkosten für solche Wahlleistungen selbst bezahlen, da die gesetzliche Krankenkasse dies in der Regel nicht übernimmt. Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung lassen sich jedoch auch solche Kosten mit absichern.

Quelle: (verpd)

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