Chefarztbehandlung im Krankenhaus, alternativmedizinische Verfahren, hochwertiger Zahnersatz und vieles mehr – auch gesetzlich Krankenversicherte können sich diese und andere Leistungen, die in der Regel nicht von der Kasse übernommen werden, mit einer passenden Zusatzversicherung leisten.

Rund 72 Millionen Bürger sind hierzulande gesetzlich krankenversichert, das heißt, die Leistungen und die entsprechenden Kosten, die im Krankheitsfall von der Krankenkasse übernommen werden, sind gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu können privat Krankenversicherte ihren Versicherungsschutz entsprechend ihren Bedürfnissen vereinbaren. Doch auch gesetzlich Krankenversicherte können in vielen Bereichen die Vorteile einer privaten Krankenabsicherung nutzen und so von einem verbesserten Versicherungsschutz profitieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch nur die Kosten für eine medizinische Versorgung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Privat Krankenversicherte können hingegen die gewünschten Leistungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) mit dem jeweiligen Krankenversicherer vereinbaren.

In einer solchen Police kann der Leistungsumfang um einiges höher sein als bei der GKV und beispielsweise eine freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine bessere Kostenerstattung für Medikamente und Zahnersatz sowie eine komfortablere Unterbringung bei einer stationären Behandlung beinhalten. Doch auch wer gesetzlich krankenversichert ist, kann mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung seinen Krankenschutz verbessern.

Verbesserter Krankenschutz durch Krankenzusatzpolicen

Solche Krankenzusatzpolicen werden von den privaten Krankenversicherern für den stationären und den ambulanten Bereich sowie für Behandlungen beim Zahnarzt als Ergänzung zur GKV angeboten. Während beispielsweise die GKV bei einem stationären Klinikaufenthalt nur eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer bezahlt, übernimmt eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung, wenn vereinbart, die Mehrkosten für die Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers. In einer solchen Police kann oftmals auch eine Chefarztbehandlung mitversichert werden.

Auch im ambulanten Bereich sind die GKV-Leistungen eingeschränkt. So übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diverse Medikamente, homöopathische Behandlungen sowie für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte oft nicht oder nur zum Teil. Diese verbleibenden Kosten, die der Patient selbst zahlen müsste, lassen sich mit einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung deutlich reduzieren. Der private Krankenversicherer übernimmt nämlich diese Kosten je nach Vereinbarung und Kostenart ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag und/oder Anteil.

Gerade bei Zahnbehandlungen und beim Zahnersatz sind wirtschaftliche und zweckmäßige Leistungen, die die GKV übernimmt, für viele nicht ausreichend. Zum Beispiel übernimmt die GKV nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Regel nur die Kosten für eine Amalgamfüllung bei Seiten- und Backenzähnen. In einer privaten Krankenzahnzusatz-Police kann dagegen vereinbart werden, dass auch ein teureres, langlebigeres Gold- oder Keramikinlay – Letzteres ist auch aus ästhetischen Gründen von Vorteil – vom Versicherer zum Großteil bezahlt wird.

Quelle: (verpd)

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