Eine Kündigung ist von mehreren Varianten, um vorzeitig Geld aus einer bestehenden Lebensversicherung zu erhalten, meist der unrentabelste Weg. In einer aktuellen Untersuchung wurde ermittelt, wie viele dennoch schon einmal eine Lebensversicherung gekündigt haben und warum.
Nicht immer verläuft alles im Leben wie geplant. So kann es im Laufe der Zeit zu finanziellen Veränderungen kommen, die der Grund dafür sind, warum ein Verbraucher seine vor Jahren abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung im bisherigen Umfang nicht weiterführen kann oder will. Dies zeigt auch eine Umfrage unter über 1.000 Besitzern solcher Policen. Kapitalbildende Lebens- und/oder private Rentenversicherungen werden nämlich am häufigsten wegen finanzieller Engpässe gekündigt, stillgelegt oder verkauft.
Der Hauptgrund dafür, dass sich ein Verbraucher dazu entscheidet, einen von ihm abgeschlossenen Lebensversicherungs-Vertrag stillzulegen oder zu kündigen, sind finanzielle Engpässe. Dies zeigt eine Untersuchung des Marktforschungs-Instituts Infas Quo GmbH im Auftrag eines Aufkäufers von bestehenden Lebensversicherungs-Policen.
Mitte September 2018 wurden für die Befragung Onlineinterviews mit 1.047 Personen zwischen 25 und 60 Jahren, die mindestens eine kapitalbildende Lebensversicherung und/oder eine private Rentenversicherung besitzen oder besaßen, geführt.
Warum Policen am häufigsten gekündigt werden
Weniger als jeder vierte Befragte hat eine solche Police schon einmal vorzeitig, also vor dem vereinbarten Vertragsablauf gekündigt. Auf die Frage nach dem Kündigungsgrund wählte mehr als ein Drittel dieser Personen die Antwortoption „weil ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann“. Ebenfalls vergleichsweise häufig wurde als Grund einer vorzeitigen Lebensversicherungs-Stornierung unter anderem eine Schuldentilgung mit der bestehenden Police oder auch eine eingetretene Arbeitslosigkeit genannt.
Ein weiteres Ergebnis: Knapp die Hälfte der Befragten hat noch nie mit dem Gedanken gespielt, seine kapitalbildende Lebens- beziehungsweise private Rentenversicherung stillzulegen, zu kündigen oder zu verkaufen. Viele gaben dagegen an, ihrer abgeschlossenen Kapitallebens- beziehungsweise Rentenversicherung weiterhin für die richtige Altersvorsorge zu halten.
Prinzipiell ist es relativ einfach, eine bestehende Lebensversicherung zu Geld zu machen. Die Police kann entsprechend der Zahlungsweise – üblicherweise monatlich – gekündigt werden. Das Vertragsguthaben, auch Rückkaufswert genannt, wird dann kurzfristig an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Allerdings ist eine vorzeitige Kündigung finanziell nicht der beste Weg, denn ein wesentlicher Teil der Rendite entsteht erst zum Vertragsende. Kündigt man eine Lebensversicherungs-Police vor dem vereinbarten Vertragsablauf, geht dieses Geld verloren.
Lukrativere Varianten …
Eine bessere und lukrativere Variante im Vergleich zur Kündigung ist der Verkauf der Police an einen Policenaufkäufer. Auf diesem sogenannten Lebensversicherungs-Zweitmarkt bekommt der Versicherungsnehmer häufig mehr als bei einer vorzeitigen Kündigung. Der Policenaufkäufer erwirbt die Policen als Kapitalanlage und behält sie bis zum geplanten Ablauftermin. Dafür zahlt der Policenaufkäufer dem Versicherungsnehmer in der Regel einige Prozente mehr, als dieser bei einer Kündigung als Rückkaufswert erhalten würde.
Aufgekauft werden Lebensversicherungs-Policen meist erst bei einem Rückkaufswert ab 5.000 Euro. Je nach Verkaufsvereinbarung kann der ursprüngliche Todesfallschutz für die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers sogar erhalten bleiben, ohne dass er dafür Beiträge entrichtet. Verstirbt die versicherte Person vor dem in der Police genannten Vertragsablauf, erhalten die Bezugsberechtigten, wenn vereinbart, die in der Police genannte Todesfallsumme abzüglich der Investitionskosten des Aufkäufers wie Kaufpreis, Prämien und Zinsen.
Doch weder eine Kündigung noch der Verkauf einer Lebensversicherung ist immer die wirtschaftlich beste Lösung. Je nach Bedarfsfall kann auch eine Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen oder eine Änderung der Beitragszahlung, Laufzeit und/oder Versicherungssumme vorteilhafter sein. So lässt sich beispielsweise mit einer Änderung der Zahlweise von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich verhindern, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt hohe Ausgaben anfallen, da die Kosten durch die Zahlweiseänderung auf das gesamte Jahr verteilt werden.
… von der Betragsfreistellung bis zum Policendarlehen
Ist es das Ziel, die Ausgaben zu reduzieren, reicht es oft schon, durch eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Reduzierung der Versicherungssumme die Höhe der Lebensversicherungs-Prämie zu verringern. Bei der Beitragsfreistellung wird aus dem Vertragsguthaben die Fortsetzung des Versicherungsschutzes mit reduzierten Versicherungssummen finanziert, ohne dass dafür weitere Zahlungen zu leisten sind. Für die Police muss somit kein Beitrag mehr bezahlt werden, dennoch besteht ein Todesfallschutz und bei Vertragsablauf wird auch eine Versicherungssumme ausbezahlt.
Bei einem Policendarlehen beziehungsweise einer Vorauszahlung erhält man dagegen einen Teil des angesparten Vertragsguthabens als Vorauszahlung ausbezahlt. Auf Wunsch kann dieser Betrag jederzeit wieder in den Lebensversicherungs-Vertrag eingezahlt werden. Durch ein Policendarlehen ändern sich weder der zum Vertragsbeginn festgelegte Versicherungsschutz noch die zu zahlenden Versicherungsprämien bis zum Vertragsablauf, das heißt, der Vertrag wird wie bisher weitergeführt.
Wer einen finanziellen Engpass hat oder aus sonstigen Gründen Änderungen bei der Lebens- oder Rentenversicherungs-Police in Erwägung zieht, kann sich von seinem Versicherungsvermittler oder Lebensversicherer beraten lassen, welche Variante für seinen Bedarf die sinnvollste ist.
Quelle: (verpd)