Motorradfahrer, egal ob Führerscheinneulinge oder langjährige Kfz-Fahrer, können einiges an Versicherungsprämie einsparen, wenn sie bei ihrer Kfz-Versicherung auf bestimmte Dinge achten.

Die Motorradsaison steht vor der Tür. Wer sich bereits vor der Anmeldung des Bikes entsprechende Gedanken macht, kann dafür sorgen, dass das eigene Motorrad gut, aber dennoch günstig versichert ist.

Wer als Führerscheinneuling erstmals ein Motorrad versichern möchte, kann über den Kfz-Versicherer der Eltern in den Genuss einer besseren Einstufung des Schadenfreiheitsrabattes (SFR) kommen, als wenn er das Kraftrad (Krad) sofort auf sich anmeldet.

Dazu wird das Krad als Zweitfahrzeug des jeweiligen Elternteils versichert. Der Fahranfänger kann das Fahrzeug als Halter auf sich zulassen, der Elternteil, bei dem das Fahrzeug als Zweitfahrzeug geführt wird, ist jedoch der Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) auf den die Kfz-Police läuft.

Sparpotenziale für langjährige Auto- oder Kradfahrer

Doch auch wer bereits seit Längerem ein Auto fährt, Versicherungsnehmer der entsprechenden Kfz-Versicherung des Wagens ist und nun zusätzlich eine Kfz-Versicherung für ein Krad benötigt, erhält unter Umständen eine bessere SFR-Einstufung. Denn auch hier kann das Krad als Zweitfahrzeug, in dem Fall vom Kradinhaber selbst, versichert werden.

Erfahrene Kfz-Fahrer haben aber noch eine weitere Möglichkeit, einen besseren SFR-Rabatt zu bekommen.

Kradfahrer, die schon seit Längerem, beispielsweise seit drei Jahren, einen Auto- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, werden von einigen Kfz-Versicherern in eine günstigere SFR-Klasse eingestuft, als Führerscheinneulinge. Dabei ist es nicht einmal notwendig, dass der langjährige Führerscheininhaber bisher ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat.

Wenn das Krad im Winter nur herumsteht

Grundsätzlich können Kradfahrer, die nur im Sommer mit ihrer Maschine fahren, ebenfalls Kfz-Prämien einsparen. Denn für sie ist die Kfz-Versicherung, sofern sie ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen anmelden, in der Regel um einiges billiger, als wenn sie das Fahrzeug mit einem normalen Kennzeichen zulassen, das für das ganze Jahr gilt. Beim Saisonkennzeichen ist darauf zu achten, dass das Motorrad pro Kalenderjahr mindestens sechs Monate angemeldet ist, damit der Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr bessergestellt wird und dementsprechend die Kfz-Prämie sinkt.

Außerhalb des im Rahmen eines Saisonkennzeichens in der Kfz-Police vereinbarten Nutzungszeitraumes muss das Krad in einer privaten Garage oder einem privaten umfriedeten Grundstück abgestellt werden. Es darf nicht am Straßenrad oder öffentlich zugänglichen Plätzen geparkt werden.

Bei den meisten Kfz-Policen für Saisonkennzeichen besteht im Übrigen außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraumes eine sogenannte Ruheversicherung kostenfrei weiter. Das heißt, der Haftpflichtschutz und, falls eine Voll- oder Teilkasko vereinbart wurde, auch der Teilkaskoschutz gilt in der Zeit, in der das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen genutzt werden darf, weiter.

Quelle: (verpd)

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