Die Motorradsaison steht bereits vor der Tür. Wer für sein Kraftrad einen günstigen Versicherungsschutz möchte, sollte auf bestimmte Kriterien achtet.

Es gibt für Führerscheinneulinge wie auch für langjährige Kfz-Fahrer diverse Möglichkeiten, wie sich die Kfz-Versicherungsprämie für ein Kraftrad möglichst niedrig halten lässt, ohne auf den passenden Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Ein Biker, der nur in der warmen Jahreszeit mit seinem Motorrad unterwegs sein will, kann auf einfache Art einiges an Kfz-Versicherungsprämie für sein Krad einsparen, wenn er es mit einem Saisonkennzeichen anmeldet.

Wer dabei noch darauf achtet, dass das Saisonkennzeichen für mindestens sechs Monate im Kalenderjahr gilt, dem wird, wie bei einem normalen Kennzeichen der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) im jeweils kommenden Jahr bessergestellt und die Kfz-Prämie entsprechend reduziert.

Kostenfreie Ruheversicherung bei Saisonkennzeichen

Wer zum Beispiel im Rahmen des Saisonkennzeichens vereinbart hat, dass er das Krad nur von März bis Oktober nutzt, darf es von November bis einschließlich Februar nicht auf öffentlichen Straßen nutzen und zudem weder am Straßenrand oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen abstellen.

In dem Zeitraum, in dem das Krad im Rahmen des Saisonkennzeichens nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss es also in einer privaten Garage, einem abgeschlossenen Parkplatz oder einem umfriedeten Privatgrundstück abgestellt werden.

Übrigens, bei den meisten Kfz-Policen für Saisonkennzeichen besteht außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraumes eine sogenannte Ruheversicherung, die den Haftpflichtschutz und, falls eine Voll- oder Teilkasko vereinbart wurde, auch den Teilkaskoschutz enthält, kostenfrei weiter. Die Ruheversicherung gilt in dieser Zeit jedoch nur, wenn das Fahrzeug außerhalb des Nutzungszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen genutzt oder auch abgestellt wird.

Preisvorteile für langjährige Kfz-Fahrer …

Möchte ein Kfz-Fahrer, der bereits seit Längerem eine Kfz-Versicherung für ein Auto hat, zusätzlich eine Kfz-Police für ein Krad abschließen, erhält er unter Umständen eine bessere SFR-Einstufung als ein Führerscheinneuling und somit eine günstigere Kfz-Prämie. Viele Versicherer erlauben nämlich, dass auch ein Motorrad als Zweitfahrzeug zu einer bereits bestehenden Kfz-Versicherung versichert wird und räumen für den Kfz-Versicherungsvertrag des Krades einen günstigen SFR im Rahmen der Zweitwagenregelung ein.

Doch auch wenn man als langjähriger Besitzer eines Kfz-Führerscheins bisher selbst keine eigene Kfz-Police und auch sonst keinen Anspruch auf einen Schadenfreiheitsrabatt hatte, gibt es Sparmöglichkeiten. Denn viele Kfz-Versicherer gewähren Kradfahrern, die schon mehrere Jahre, einen Auto- und/oder Motorrad-Führerschein besitzen, ebenfalls eine günstigere SFR-Klasse als Führerscheinneulingen.

… aber auch für Fahranfänger

Und selbst als Führerscheinneuling gibt es Sparmöglichkeiten: So kann das Motorrad, mit dem der Fahranfänger fahren möchte, auch über ein Elternteil im Rahmen einer Zeitwagenregelung zu einem bereits bestehenden Kfz versichert werden. Die SFR-Einstufung des Kfz-Versicherungsvertrages für das Motorrad ist in diesem Falle in der Regel günstiger, als wenn der Führerscheinneuling gleich als Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) die Kfz-Police abgeschlossen hätte.

Auch wenn in der Kfz-Police ein Elternteil Versicherungsnehmer ist, kann das Motorrad direkt auf den Fahranfänger zugelassen sein, das heißt im Fahrzeugbrief und -schein kann der Führerscheinneuling als Halter des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle eingetragen werden.

Quelle: (verpd)

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