Nicht erst nach der Hochzeit, sondern bereits, wenn zwei zusammenziehen, sollten sie sich über vieles Gedanken machen. So kann man beispielsweise bei den Versicherungsverträgen unter Umständen einiges einsparen.

Möchte ein Paar zusammenziehen, gibt es vieles zu bedenken. Das fängt bei der Wohnungswahl an. Auch Einrichtungsfragen und die Aufteilung der Haushaltsarbeiten sollten geklärt werden. Außerdem sollten sich die Partner über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen gilt es, die Absicherung der neuen Lebenssituation anzupassen. Zum anderen könnten manche Versicherungsverträge entfallen, wenn beide Partner bereits als Singles bestimmte Policen abgeschlossen haben.

Hat sich ein Paar entschlossen, zusammen zu wohnen, ist es prinzipiell ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Nach einem Umzug müssen beispielsweise die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden.

Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation, auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden. Viele haben bereits als Single wichtige Policen abgeschlossen. Je nach Vertragsart ist es möglich, dass nach dem Umzug in eine gemeinsame Wohnung für ein bestimmtes Risiko nur noch ein Vertrag für beide Partner notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratversicherungen.

Prämien sparen

Haben beide Partner beispielsweise jeweils eine Rechtsschutz-Versicherung, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch weniger umfangreiche Versicherungsvertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer privaten Haftpflicht- und/oder Hausratversicherungs-Police.

Wichtig ist, dass der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss zudem der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es unter anderem in der Privathaftpflicht- und Unfallversicherung gibt, sind zudem meist günstiger als zwei Einzelpolicen.

Policen den neuen Lebensumständen anpassen

Zwar können beide Partner eine eigene Hausratversicherung für die neue Wohnung fortführen, in vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, einen Vertrag zum Beispiel aufgrund des Umzuges zu kündigen. Die andere Police ist dann der geänderten Lebens- und/oder Wohnsituation anzupassen.

Wichtig ist dabei, dass die Höhe der Versicherungssumme für die gemeinsam genutzte Wohnung angepasst wird. Wer möchte, dass eine bestehende Lebensversicherung im Erlebens- oder Todesfall an den nicht verheirateten Lebenspartner ausgezahlt wird, muss den Vertrag entsprechend ändern und als Bezugsberechtigten den Partner namentlich einsetzen lassen.

Zusammen abgesichert sein

Um sicherzugehen, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten auch die privaten Kranken- und Lebensversicherungen entsprechend ausgestaltet sein. Bei einer Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

Um die Absicherungslücken entsprechend der geänderten Lebenssituation zu erkennen und diese abzusichern, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Fischer & Fischer Versicherungsexperten. Wer zudem keine unnötigen Prämien bezahlen möchte, sollte sich diesbezüglich noch vor einem geplanten Umzug in eine gemeinsame Wohnung und/oder einer Heirat den Rat eines Fischer & Fischer Versicherungsfachmanns einholen.

(verpd)

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