Wie Statistiken der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen zeigen, steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit waren im Dezember 2012 in Deutschland über 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig, eine Zunahme von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bereits 2011 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen gegenüber 2010 um fünf Prozent gestiegen.

Wie die Statistiker meldeten, waren von den 2,54 Millionen Personen, die im Sinne des Pflegeversicherungs-Gesetzes nach SGB XI (11. Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig gelten, rund 1,76 Millionen auf ambulante und 770.000 Menschen auf stationäre Hilfe angewiesen. Dies waren etwa 85.000 Personen mehr als im Vorjahr und damit ein Anstieg um 3,4 Prozent.

Im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass die Anzahl der zu Pflegenden künftig noch weiter zunehmen wird. Der Grund: Statistiken zeigen, dass mit steigendem Lebensalter auch das Risiko steigt, pflegebedürftig zu werden. Im Jahre 2050 wird mit rund 4,37 Millionen Pflegebedürftigen alleine in Deutschland gerechnet. Die Ausgaben für Pflegebedürftige dürften entsprechend steigen. 2012 hatte die gesetzliche Pflegeversicherung Ausgaben in Höhe von 21,9 Milliarden Euro. Das war eine Milliarde Euro mehr, also plus 4,8 Prozent, als noch im Jahr zuvor.

Aktuelle Leistungen der Pflegeversicherung

Aktuell richtet sich die Leistungshöhe nach der Pflegestufe, in die ein Pflegebedürftiger eingestuft wird, und der Leistungsart, die er in Anspruch nimmt. Das gesetzliche Pflegegeld beträgt für die ambulante Pflege bei Pflegestufe I 235 Euro, bei Pflegestufe II 440 Euro und bei Pflegestufe III 700 Euro pro Monat. Für die Pflegesachleistung zahlt die gesetzliche Pflegekasse in Pflegestufe I bis 450 Euro, in Pflegestufe II bis 1.100 Euro und in Pflegestufe III bis 1.550 Euro monatlich.

Besonders schwer Pflegebedürftige der Pflegestufe III können im Rahmen der Härtefallregelung bis zu 1.918 Euro monatliche Sachleistung erhalten. Es ist möglich, das Pflegegeld und die Sachleistungen kombiniert in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig um den Wert der bezahlten Sachleistungen vermindert. Für eine vollstationäre Pflege gibt es monatlich bei Pflegestufe I 1.023 Euro, bei Pflegestufe II 1.279 Euro und bei Pflegestufe III 1.550 Euro.

Mehr Informationen, was die gesetzliche Pflegeversicherung leistet, steht in der kürzlich aktualisierten Broschüre „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice individuelle Leistungshöhen beispielsweise je nach Pflegestufen vereinbart werden.

Die Mehrheit der Betroffenen hat Pflegestufe I und II

2012 waren von den rund 1,76 Millionen ambulant pflegebedürftigen Mitgliedern der gesetzlichen Pflegekassen über eine Million Betroffene und damit fast 62,6 Prozent in der Pflegestufe I, 29,0 Prozent in der Pflegestufe II und rund 8,5 Prozent in der Pflegestufe III eingestuft. Bei 1,6 Prozent kam die Härtefallregelung zur Anwendung.

Ähnlich war auch die Einstufung der über 101.000 ambulant Pflegebedürftigen, die einer privaten Pflege-Pflichtversicherung angehören. Hier waren rund 53,2 Prozent in Pflegestufe I, 33,0 Prozent in Pflegestufe II und über 10,7 Prozent in Pflegestufe III. Insgesamt 3,1 Prozent der auf ambulante Pflege angewiesenen Personen wurden als Härtefälle eingestuft.

Die Einstufung der knapp 730.000 stationär Pflegebedürftigen, die einer gesetzlichen Pflegekasse angehören, war wie folgt: 43,0 Prozent in der Pflegestufe I, knapp 37,5 Prozent in der Pflegestufe II und fast 19,5 Prozent in der Pflegestufe III. 4,3 Prozent hatten eine Härtefallregelung. Von den rund 44.000 stationär pflegebedürftig Personen mit einer privaten Pflegepflicht-Versicherung waren knapp 33,5 Prozent in Pflegestufe I, 42,5 Prozent in Pflegestufe II und 23,5 Prozent in Pflegestufe III. Nicht einmal 0,4 Prozent wurden als Härtefall eingestuft.

Staatlich geförderte Absicherung

Ist das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreichend, um die Kosten abzudecken, kann es sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Bei ambulant Pflegebedürftigen können die Ausgaben für Pflegestufe I leicht 1.000 Euro, bei Pflegestufe II 2.500 Euro und bei Pflegestufe III 3.600 Euro oder mehr sein.

Für den Fall einer stationären Pflege sind je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand auch Kosten zwischen 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Damit im Fall des Falles für Betroffene der eingetretene Pflegefall nicht zum finanziellen Risiko und für Angehörige nicht zur Belastung wird, empfiehlt es sich bereits frühzeitig eine private Pflegezusatz-Versicherung abzuschließen. Auch die Politik hat die Notwendigkeit der privaten Vorsorge erkannt. Daher wird seit 2012 unter bestimmten Bedingungen eine private Pflegevorsorge-Versicherung des Einzelnen staatlich gefördert.

Prinzipiell gilt, je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto günstiger sind die Prämien dafür und desto eher ist man abgesichert. Denn keiner kann sich sicher sein, nicht doch bereits in jungen Jahren durch einen Unfall oder durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden. Eine entsprechende Beratung – auch bezüglich der mit bis zu 60 Euro im Jahr staatlich geförderten Pflegeversicherung – gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsfachmann.

(verpd)

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