Damit eine ambulante Pflege weder die Pflegebedürftigen noch die pflegenden Angehörigen überfordert, sollte sie detailliert geplant werden.

Ein neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, was Pflegebedürftige und Angehörige beachten sollten, wenn die Pflegeversorgung zu Hause erfolgen soll.

Umfragen belegen, dass sich die Mehrheit der Bundesbürger wünscht, bei einer durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte körperliche Gebrechen eintretenden Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Schon heute werden über 1,9 Millionen pflegebedürftige Bundesbürger in Deutschland ambulant versorgt. Zwei Drittel der Betroffenen werden ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt.

Ohne eine umfassende Planung der häuslichen Pflege können schnell diverse Schwierigkeiten und Fehler auftreten. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neue Broschüre „Informationen für die häusliche Pflege“, die im Webauftritt des BMG kostenlos zum Download und zum Bestellen zur Verfügung steht, herausgebracht.

Von der Beratung bis zur pflegegerechten Wohnung

Unter anderem wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass die Pflegekassen – Ansprechpartner ist in der Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse oder -versicherung des Pflegebedürftigen – verpflichtet sind, für ihre pflegebedürftigen Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Angehörige haben außerdem ein Anrecht, an speziellen Pflegekursen kostenlos teilzunehmen, die beispielsweise praktische Tipps beim Umgang mit Pflegebedürftigen vermitteln.

Die Broschüre gibt zudem konkrete Tipps, wie beispielsweise das häusliche Umfeld eingerichtet sein sollte, um die Pflege zu erleichtern. Das fängt bei der Wahl des richtigen Pflegebettes an und geht bis hin zum behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder pflegende Angehörige auf eine ausreichende Auszeit und genügend Entlastung achten sollte, um nicht selbst seelisch und körperlich überfordert zu werden. Unter anderem werden Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel ein Hausnotruf oder die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes kurz beschrieben.

Informationen zu den gesetzlichen Leistungen und weitere Hilfen

Abgerundet wird der Ratgeber durch die Nennung von weiteren Publikationen, Informations- und Anlaufstellen, die hilfreiche Informationen zum Thema Pflege enthalten. Da die Broschüre nur wenige Informationen zu den Leistungen, die den betroffenen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen, enthält, empfiehlt sich ergänzend dazu beispielsweise der Ratgeber „Alle Leistungen zum Nachschlagen“.

Noch umfassender ist die Broschüre „Ratgeber zur Pflege“, da hier nicht nur die Leistungen ausführlich beschrieben, sondern auch diverse Checklisten und Praxisbeispiele enthalten sind. Diese und andere Broschüren sind ebenfalls beim BMG erhältlich.

Weitere Informations-Möglichkeiten bieten die Webportale www.pflegeleistungs-helfer.de des BMG und www.wege-zur-pflege.de, ein Webauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auch eine telefonische Beratung wird vom Bürgertelefonservice der BMG unter 030 340606602 (Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr) sowie vom BMFSFJ mit dem Pflegetelefon 030 20179131 (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr) angeboten.

Frühzeitiger Kostenschutz

Muss ein Pflegender ambulant oder auch stationär gepflegt werden, übernimmt die Pflegekasse je nach anerkannter Pflegestufe zwar einen Teil der Kosten, aber bei Weitem nicht alles. Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden.

Um eine ausreichende finanzielle Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten, empfiehlt sich daher bereits frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegezusatz-Versicherung.

Je nach Vertragsgestaltung gibt es für eine entsprechende Police einen staatlichen Zuschuss von bis zu 60 Euro im Jahr pro versicherte Person. Je jünger der Versicherte bei Abschluss des Vertrages ist, desto niedriger sind auch seine zu zahlenden Prämien. Mehr Details dazu können beim Versicherungsfachmann erfragt werden.

Quelle: (verpd)

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