Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Gesundheit belegen, dass immer mehr Bürger hierzulande pflegebedürftig sind und entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen müssen.

Wie den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist, ist von 2014 auf 2015 die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 3,8 Prozent auf insgesamt 2,84 Millionen Personen gestiegen. Bereits in den letzten drei Jahren davor gab es einen kontinuierlichen Anstieg von jährlich weit über drei Prozent.

Ende 2015 erhielten in Deutschland rund 2,84 Millionen Menschen aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor.

Ein Jahr zuvor waren es noch über 104.900 Pflegebedürftige weniger. Dies entspricht einer Zunahme von 2014 auf 2015 um 3,8 Prozent. In den letzten fünf Jahren hat damit die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich jedes Jahr um 3,2 bis 3,8 Prozent zugenommen.

Mehr als jeder vierte Pflegebedürftige wird in einem Heim gepflegt

Insgesamt wurden Ende 2015 von den 2,84 Millionen Pflegebedürftigen knapp 2,04 Millionen Personen, das sind fast 72 Prozent, ambulant, das heißt in den meisten Fällen zu Hause gepflegt. Knapp 808.000 Menschen und damit über 28 Prozent waren auf eine stationäre Pflege, also eine Pflege im Heim angewiesen.

Die meisten, nämlich rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen beziehungsweise 1,62 Millionen Betroffene, waren in Pflegestufe I eingestuft. 31 Prozent und damit rund 883.700 Pflegebedürftige hatten die Pflegestufe II und fast zwölf Prozent, also rund 327.000 Personen, die Pflegestufe III.

Von den Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt wurden, waren rund 63 Prozent (1,28 Millionen Pflegebedürftige) in Pflegestufe I, 28 Prozent (579.000 Betroffene) in Pflegestufe II und etwa acht Prozent (166.000 Pflegebedürftige) in Pflegestufe III eingestuft. Bei den stationär untergebrachten und versorgten Pflegebedürftigen hatten 42 Prozent (342.000 Personen) Pflegestufe I, fast 38 Prozent (knapp 305.000 Personen) Pflegestufe II und rund 20 Prozent (161.000 Pflegebedürftige) Pflegestufe III.

Nur gesetzliche Teilabsicherung

Nach Angaben des BMG steigt das Risiko mit zunehmendem Alter, ein Pflegefall zu werden, an: So liegt die Wahrscheinlichkeit bei den unter 60-Jährigen bei 0,8 Prozent, bei den 60- bis unter 80-Jährigen bei 5,2 Prozent und bei den ab 80-Jährigen sogar bei 31,7 Prozent. Das heißt, bei den 60- bis 80-Jährigen wird statistisch gesehen jeder Zwanzigste und bei den über 80-Jährigen mehr als jeder Dritte zum Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch nur zum Teil die Kosten für die Versorgung eines Pflegebedürftigen ab.

Dementsprechend empfiehlt das BMG unter anderem in seinem Webportal: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen.“ Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage für eine private Pflege-Zusatzversicherung. Eine solche Police erfüllt gesetzlich festgelegte Mindeststandards bei den Leistungen.

Zudem können hier im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter anderem auch individuelle und damit bedarfsgerechte Leistungshöhen je nach Pflegestufen vereinbart werden. Dazu heißt es vom BMG: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“

Umfassende Informationen zum Thema Pflege

Welche Leistungen einem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen aktuell von der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise der privaten Pflegepflicht-Versicherung zustehen, wird in der kostenlos herunterladbaren 146-seitigen Broschüre des BMG „Ratgeber zur Pflege“ ausführlich erklärt. Sie kann kostenlos heruntergeladen sowie online oder telefonisch unter 030 182722721 (Bestellnummer: BMG-P-07055) bestellt werden.

Welche Pflegeleistungen ab 2017 von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden, zeigt der 28-seitige Ratgeber „Die Pflegestärkungsgesetze – Alle Leistungen zum Nachschlagen“, der ebenfalls zum Download oder zum Bestellen zur Verfügung steht. Zudem bietet das BMG für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 030 340 606 602 sowie im BMG-Webportal einen Onlineratgeber zur Pflege.

Auch für privat Pflege-Pflichtversicherte gibt es unter anderem vom Verband der privaten Krankenkassen e.V. (PKV-Verband) unter www.pflegeberatung.de Informationen, Checklisten und Datenbanken zur Unterstützung von Betroffenen. Unter der Telefonnummer 0800 1018800 steht eine kostenlose Pflegeberatung von der Compass Private Pflegeberatung, einem Tochterunternehmen des PKV-Verbandes, zur Verfügung. Eine Beratung für eine umfassende und individuelle Pflegeabsicherung, die zum Teil staatlich gefördert wird, gibt es beim Versicherungsfachmann.

Quelle: (verpd)

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