Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seinem Webportal ein kostenlos nutzbares Onlinetool zur Verfügung, das erklärt, welche Leistungen Pflegebedürftige und den pflegenden Angehörigen in 2017 zustehen.

Die Regelungen, welche Leistungen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zustehen, sind in vielen Bereichen sehr komplex und damit erklärungsbedürftig. Das von jedem Bürger kostenfrei abrufbare Onlinetool des Bundesministeriums für Gesundheit, der sogenannten Pflegeleistungs-Helfer, informiert insbesondere darüber, welche gesetzlichen Leistungen es für eine ambulante Pflege gibt. Zudem informiert das Tool, was gilt, wenn mehrere Leistungen in Anspruch genommen werden.

Wer pflegebedürftig wird oder als Angehöriger einen Pflegebedürftigen pflegt, hat Anspruch auf bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise der Pflegepflicht-Versicherung. Seit 2017 hat sich diesbezüglich auch einiges geändert. Die gesetzlichen Regelungen, welche Leistungen einem im Einzelnen zustehen, sind zum Teil äußerst komplex. Viele Leistungen werden als fester oder als variabler Kostenzuschuss bis zu einem maximalen Betrag gezahlt.

Für einige Leistungen wie für das Pflegegeld und für Pflegesachleistungen gilt, je höher der Pflegegrad, in dem der Pflegebedürftige eingestuft ist, desto größer ist der maximale Kostenzuschuss für diese Leistungen. Zudem verändern sich zum Teil die Leistungshöhen, je nachdem, welche Leistungen beziehungsweise welche Leistungshöhe man bei einzelnen Leistungen in Anspruch nimmt.

Zum Teil variable Höhen bei den Pflegeleistungen

Wer beispielsweise zu Hause ambulant gepflegt wird, hat zwar Anspruch auf ein Pflegegeld – eine reine Geldleistung – und zudem auf sogenannte Pflegesachleistungen, also zum Beispiel eine Kostenbeteiligung für die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Doch je höher die Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst ausfallen soll, desto niedriger ist das ausbezahlte Pflegegeld.

Auch Kostenzuschüsse zum Beispiel für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege und für sonstige Entlastungsdienste wie Fahrdienste oder Botengänge sind möglich. Und auch hier gilt, je höher die beanspruchte Kostenübernahme für die Tages- und/oder Nachtpflege, desto niedriger ist der zur Verfügung stehende Betrag für sonstige Entlastungs-Dienstleistungen wie Fahrdienste.

Zuschüsse gibt es zudem für pflegegerechte Umbaumaßnahmen sowie für eine Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege, beispielsweise wenn der pflegende Angehörige selbst erkrankt oder eine Auszeit benötigt. Je mehr Zuschüsse man für eine Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, umso weniger wird dann für eine Verhinderungspflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt.

Der Pflegeleistungs-Helfer

Einen Überblick, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung für eine ambulante Pflege eines Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad übernimmt und wie sich die Leistungshöhen verändern, wenn mehrere Leistungen in Anspruch genommen werden, gibt der Pflegeleistungs-Helfer. Dieses Onlinetool ist kostenlos im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für jeden abrufbar.

Mittels eines strukturierten Fragenkatalogs ermittelt das interaktive Onlinetool die Leistungshöhe der passend je Pflegefall gewünschten Leistungen. Zudem zeigt das Tool an, welche Änderungen sich durch eine mögliche Kombination der verschiedenen Leistungen ergeben. Laut BMG erfahren der Pflegebedürftige und seine Angehörigen zudem, „wie sie Pflegeleistungen beantragen und wo sie sich weiter informieren können“. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können sich die Betroffenen bei einer ihnen zustehenden kostenlosen Pflegeberatung gezielt beraten lassen.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung, das heißt, es werden bei Weitem nicht alle Kosten übernommen. Die verbleibenden Kosten sind vom Pflegebedürftigen und je nach Umstand teils auch von seinen Angehörigen zu tragen. Wer sich und seine Angehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert sehen möchte, der kann mithilfe einer privaten Pflegeversicherung entsprechend vorsorgen. Je nach Vertragsgestaltung gibt es dafür auch staatliche Zuschüsse bis zu einer Höhe von 60 Euro im Jahr.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden