Vielen Bürgern ist bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall die tatsächlichen Kosten nicht auffängt. Dies ist sicherlich auch der Grund, warum immer mehr eine private, staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abschließen.

Dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, übernimmt, ist vielen mittlerweile bekannt. Auch die Bundesregierung weist die Bürger ausdrücklich daraufhin, dass eine private Vorsorge auch in diesem Bereich notwendig ist. Nicht zuletzt deshalb gibt es seit letztem Jahr auch eine staatliche geförderte Form der Pflegezusatzversicherung.

Alle Bürger in Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1995 eine soziale Pflegeversicherung haben. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung deckt nach Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) jedoch „nicht alle Kosten der Pflege ab. Sie ist als Teilleistungs-Versicherung beziehungsweise als Kernsicherungssystem konzipiert.“

Reichen die eigenen finanziellen Mittel wie Einkommen, Rente, Vermögen und Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht, müssen notfalls auch die Angehörigen die nicht abgedeckten Kosten tragen. Die Versicherungswirtschaft bietet deshalb schon seit Längerem private Pflegeabsicherungs-Lösungen an, damit jeder das Kostenrisiko eines Pflegefalles für sich selbst und für seine Angehörigen minimieren kann.

Immer mehr sorgen privat vor

Mit einer privaten Pflegekosten-Police werden beispielsweise nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Pflegetagegeld-Versicherung hingegen zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher fest vereinbarten Geldbetrag je Tag. Bei der Pflegerenten-Versicherung bekommt der Versicherte, sobald er ein Pflegefall ist, je nach Pflegestufe eine vereinbarte monatliche Rente.

Wie auf den Webseiten des BMG zu lesen ist, hat die Bundesregierung zudem im Rahmen der letzten Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung eine staatliche Förderung der privaten Pflege-Zusatzversicherungen eingeführt. Damit sollen die Bürger bei der ergänzenden privaten Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit unterstützt werden.

Wie der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vor Kurzem bekannt gab, stieg die Anzahl der privaten Pflegezusatz-Versicherungen von 2,2 Millionen Verträgen in 2012 auf über 2,7 Millionen Policen in 2013. Von den über 500.000 neuen Verträgen waren 174.100 ungeförderte und 353.400 staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherungen. Und auch im Januar 2014 haben bereits mehr als 50.000 Personen eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Police neu abgeschlossen.

Mit staatlicher Unterstützung vorsorgen

Jeder Erwachsene, der in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und noch keine Pflegeleistung bezieht oder bezogen hat, kann eine entsprechende staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung, auch Pflege-Bahr-Police genannt, abschließen. Die staatliche Zulage in Höhe von maximal 60 Euro jährlich wird automatisch dem förderfähigen Vertrag gutgeschrieben. Die Formalitäten – der jährliche Zulagenantrag – dazu werden vom Versicherer gestellt, der Versicherungskunde muss sich also nicht darum kümmern.

Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es bei der Pflege-Bahr-Police nicht – selbst dann nicht, wenn die zu versichernde Person Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ausschließlich vom Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.

Es empfiehlt sich bereits frühzeitig eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung abzuschließen, denn je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto mehr Leistung gibt es für die geförderte Mindestprämie. Ein Fischer & Fischer Versicherungsexperte hilft, eine optimale Pflegeabsicherung zu finden. Dieser erklärt nicht nur, wie man die volle Förderung bekommt, sondern analysiert auf Wunsch auch, ob die gesetzliche und geförderte Absicherung im Pflegefall tatsächlich ausreichend ist und wie sich mögliche Lücken schließen lassen.

(verpd)

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