Wird man pflegebedürftig, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilabsicherung für die dadurch anfallenden Kosten. Um diesem Kostenrisiko zu entgehen, schließen immer mehr eine private Pflegezusatz-Versicherung ab, wie eine Statistik belegt.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit nur einen Teil der Pflegekosten. Der Rest ist vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen, und, sollte dies nicht reichen, unter Umständen von dessen nächsten Angehörigen wie Kindern oder dem Ehepartner zu begleichen. Immer mehr sichern daher sich und ihre Angehörigen mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung gegen dieses Kostenrisiko ab.

Immer mehr setzen neben der gesetzlich vorgeschriebenen sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Krankenversicherte und der privaten Pflegepflicht-Versicherung, die privat Krankenversicherte haben müssen, auf eine private Pflegezusatz-Versicherung.

Denn beide vorgeschriebenen gesetzlichen Pflegeversicherungen haben einen vorgegebenen Mindestversicherungs-Umfang und sind laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nur eine Teilkostenversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit sind damit also nicht alle Kosten für die notwendige Pflege abgedeckt.

Hohes Kostenrisiko ohne zusätzliche Pflegeabsicherung

Deshalb wird unter anderem vom BMG und vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) der Abschluss einer privaten Pflegezusatz-Versicherung empfohlen. Damit lässt sich das Kostenrisiko ganz oder teilweise absichern, das im Pflegefall ansonsten der Pflegebedürftige selbst und je nach Umstand auch sein Ehepartner und seine Kinder tragen müssten.

Wie eine Studie des PKV-Verbandes zum Beispiel zeigt, muss aktuell ein Pflegebedürftiger für die Pflege und Unterbringung in einem stationären Pflegeheim neben Pflegeversicherungs-Leistungen im Bundesdurchschnitt rund 1.780 Euro jeden Monat selbst dazuzahlen, um die Kosten zu decken.

Und auch bei einer notwendigen ambulanten Pflege können es schnell mehrere Hundert Euro im Monat sein, die der Pflegebedürftige selbst zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für eine bedarfsgerechte Pflege aufwenden muss. Reicht das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, müssen unter Umständen auch sein Ehepartner und seine Kinder einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen.

Formen der privaten Pflegezusatzversicherung

Um dieses Kostenrisiko abzusichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Formen einer privaten Pflegezusatz-Versicherung an. So werden bei einer privaten Pflegekosten-Versicherung die nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung verbleibenden Kosten je nach Vereinbarung ganz oder teilweise erstattet. Eine private Pflegetagegeld-Versicherung zahlt dagegen unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen in der Police vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente.

Seit rund fünf Jahren gibt es zudem die staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung, eine Form der Pflegetagegeld-Versicherung, die einen bestimmten Versicherungsumfang aufweisen muss. Eine solche Police muss zum Beispiel bereits ein Tage- oder Monatsgeld ab der Pflegeeinstufung Pflegegrad 1 beinhalten und bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den pflegebedürftigen Versicherten auszahlen. Jeder gesetzlich pflegeversicherte Erwachsene, der bisher keine Pflegeleistungen erhält, kann eine solche staatlich geförderte Pflegeversicherung abschließen.

Sein Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle. Die staatliche Förderung für eine solche Police beträgt fünf Euro im Monat, vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jeder Förderberechtigte bekommt damit automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro und damit insgesamt 180 Euro im Jahr für eine entsprechend geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.

Immer mehr setzen auf eine private Pflegevorsorge

Die Anzahl der Personen, die über eine ergänzende Pflegezusatz-Versicherung und über eine staatliche geförderte Pflegezusatz-Versicherung abgesichert waren, ist in den letzten Jahren immer angestiegen. Nach Angaben des PKV-Verbandes waren letztes Jahr 2,73 Millionen Personen über eine ergänzende Pflegezusatz-Versicherung abgesichert, das waren zwei Prozent mehr als noch im Vorjahr und sogar fast 25 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren.

Von den 2,73 Millionen Personen haben knapp 2,53 Millionen Personen eine zusätzliche Pflegetagegeld- und rund 361.300 Personen eine zusätzliche Pflegekosten-Versicherung abgeschlossen. Eine Mehrfachabsicherung mit beiden Versicherungsarten ist möglich und wird, wie die Daten zeigen, von rund 150.000 Personen genutzt. Neben den 2,73 Millionen Personen, die eine ergänzende Pflegezusatz-Versicherung hatten, waren zusätzlich rund 834.000 Personen über eine staatliche geförderte Pflegezusatz-Versicherung abgesichert.

Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um mehr als sieben Prozent. Experten empfehlen jedem, bereits so früh wie möglich eine private Pflegezusatz-Versicherung – egal ob staatlich gefördert oder nicht – abzuschließen. Denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die bezahlte Prämie. Zudem besteht nicht nur die Gefahr, im Alter pflegebedürftig zu werden, sondern dies kann auch bereits in jungen Jahren beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall möglich sein.

Quelle: (verpd)

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