Viele sind der Ansicht, dass eine Pflegebedürftigkeit, wenn überhaupt, in den allermeisten Fällen erst im hohen Alter eintreten wird. Daten des Bundesministeriums für Gesundheit widerlegen dies.

Statistisch gesehen steigt das Risiko, ein Pflegefall zu werden, mit zunehmendem Alter an. Allerdings kann auch schon in jungen Jahren beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit eine Pflegebedürftigkeit eintreten. Und das ist vermutlich häufiger der Fall, als viele glauben. Jeder vierte Pflegebedürftige war 2019 jünger als 65 Jahre, wie eine Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit belegt.

Es gibt in Deutschland eine Pflicht, dass jeder Bürger eine Pflegeversicherung haben muss. Als gesetzlich Krankenversicherter ist man in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert. Träger ist üblicherweise die Krankenkasse, bei der man gesetzlich krankenversichert ist. Privat Krankenversicherte müssen eine gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung (PPV) haben. Diese können sie bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.

Laut einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gab es Ende 2019 – neuere Daten liegen noch nicht vor – über 4,25 Millionen Pflegebedürftige, die gesetzliche Pflegeversicherungs-Leistungen erhielten. Das sind fast 332.000 Pflegebedürftige und damit über acht Prozent mehr als in 2018. Die meisten Pflegebedürftigen, nämlich fast 4,00 Millionen Betroffene, waren gesetzlich krankenversichert und damit über die SPV versichert. Die BMG-Daten zeigen zudem, dass 2019 knapp jeder vierte Pflegebedürftige jünger als 65 Jahre war.

Fast eine Million Pflegebedürftige sind jünger als 65 Jahre

Nach der Statistik waren von den fast 4,00 Millionen gesetzlich krankenversicherten Pflegebedürftigen 24 Prozent und damit über 931.000 Betroffene noch keine 65 Jahre alt. Rund jeder elfte Pflegebedürftige, nämlich fast elf Prozent beziehungsweise fast 431.000 Betroffene, war sogar jünger als 45 Jahre.

Die BMG-Daten verdeutlichen aber auch, dass mit steigendem Alter, das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt. So war knapp die Hälfte aller Pflegebedürftigen, nämlich 48,1 Prozent, jünger als 80 Jahre.

Das heißt aber auch, dass 51,9 Prozent aller Pflegefälle 80 Jahre und älter waren, obwohl im Vergleich zu allen in 2019 rund 73,0 Millionen gesetzlich Krankenversicherten und damit SPV-Versicherten nur etwa sieben Prozent dieser Altersgruppe, also den ab 80-Jährigen angehörten.

Vier von zehn ab 80-Jährige sind pflegebedürftig

Vergleicht man die Anzahl aller SPV-Versicherten in einer Altersgruppe – unterteilt in Fünf-Jahres-Schritten – mit der Anzahl der Pflegebedürftigen, die zu dieser Altersgruppe gehören, zeigt sich, dass im Alter ab 50 Lebensjahren der Anteil der Pflegebedürftigen überproportional zunimmt.

Bei den 15- bis unter 55-Jährigen waren je nach Altersgruppe zwischen 0,9 und 1,8 Prozent aller SPV-Versicherten pflegebedürftig. Bei den 55- bis 60-Jährigen waren es bereits 2,6 Prozent, bei den 60- bis 65-Jährigen 3,7 Prozent, bei den 65- bis 70-Jährigen 5,4 Prozent und bei den 70- bis 75-Jährigen knapp 8,5 Prozent.

Ab dem 75. Lebensjahr steigt der Anteil der Pflegebedürftigen im Vergleich zu allen SPV-Versicherten noch deutlicher an. So waren 14,5 Prozent der 75- bis 80-jährigen, 26,6 Prozent der 80- bis 85-jährigen, 46,9 Prozent der 85- bis 90-jährigen und 67,0 Prozent der ab 90-jährigen SPV-Versicherten pflegebedürftig. Von allen ab 80-jährigen gesetzlich Krankenversicherten waren damit fast vier von zehn Personen, konkret rund 38,5 Prozent, Pflegefälle mit Anspruch auf Leistungen von der SPV.

Das Bundesministerium für Gesundheit rät zur privaten Vorsorge

Die Daten verdeutlichen, dass das Risiko einer Pflegebedürftigkeit auch in jungen Jahren gegeben ist. Die soziale Pflege- und gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet jedoch nur eine Teilabsicherung, da die anfallenden Pflegekosten nur zum Teil übernommen werden.

Auch das BMG rät in seinem Webauftritt: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“ Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad frei vereinbart werden.

Unter anderem bieten Versicherer auch eine staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung an, für die der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) eine staatliche Zulage von 60 Euro jährlich erhält.

Quelle: (verpd)

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