Eine private Haftpflicht-Police, die seit Jahren nicht aktualisiert wurde, bietet oftmals nicht mehr den bedarfsgerechten Schutz, den sie eigentlich geben sollte. Um gefährliche Absicherungslücken zu vermeiden, sollten solche Versicherungsverträge überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt unter anderem Schäden, die der Versicherte einem anderen unabsichtlich zugefügt hat. Da keiner sicher sein kann, dass er nicht durch ein Missgeschick einen anderen schädigt, gehört diese Police zu den wichtigsten, die ein Erwachsener haben sollte. Doch eine solche Police kann veralten. Denn zum einen kann der bisher vereinbarte Versicherungsumfang nicht mehr zeitgemäß sein. Zum anderen können auch neue Risiken hinzugekommen sein, die die alte Police nicht abdeckt, jedoch in einem aktuellen Versicherungsvertrag zum Teil sogar kostenlos mit abgesichert wären.

Besteht ein Versicherungsvertrag jahrelang, ohne dass es zum Schaden gekommen ist, fällt in der Regel nicht auf, wenn der Versicherungsumfang nicht mehr zeitgemäß ist. So haben viele ältere Haftpflicht-Policen oftmals zu niedrige Versicherungssummen von maximal einer Million Euro oder noch weniger für Personen- und Sachschäden. Im Schadenfall muss der Schädiger jedoch unbegrenzt haften.

Daher gilt für neue wie auch für alte Privathaftpflicht-Policen: je höher die Versicherungssumme, desto besser. Die heute üblichen fünf, zehn oder mehr Millionen Euro Deckungssumme bieten entscheidend mehr Sicherheit. In vielen älteren Policen sind zudem diverse Risiken noch nicht mit abgedeckt, die in aktuellen Verträgen zum Teil sogar kostenlos mitversichert sind.

Neue Policen bieten besseren Versicherungsumfang

Im Gegensatz zu alten Policen sind in heutigen Verträgen zum Beispiel Schäden mit motorbetriebenen Kleinfahrzeugen wie Aufsitzrasenmähern, Schäden an geliehenen Sachen oder durch geleistete Gefälligkeiten wie Nachbarschaftshilfe mitversichert. Manche heute versicherbaren Risiken wie eine Photovoltaikanlage, die Benutzung eines Fahrrades mit Elektromotor (Pedelec, E-Bike) oder eine sogenannte Ausfallversicherung gab es vor Jahren noch gar nicht.

Zudem waren beim Vertragsabschluss einer alten Police oftmals bestimmte persönliche Risiken noch nicht vorhanden und man achtete auch nicht darauf, ob diese durch die Police abgesichert sind. Ein Beispiel dazu ist die mögliche Mitversicherung volljähriger Kinder im Vertrag der Eltern.

Auch ein Einfamilienhaus, das erst während der Vertragslaufzeit der Privathaftpflicht-Police erworben wurde, zählt dazu. Solche und andere Risiken sind heute teils optional versicherbar oder sogar automatisch in den neuen Policen mitversichert.

Die Checkliste, um Absicherungslücken aufzudecken

Spätestens, wenn ein Schaden eintritt, können solche Leistungslücken im Versicherungsschutz eines alten Vertrages existenzgefährdend sein. Mit einer regelmäßigen Aktualisierung des Versicherungsschutzes lassen sich solche Absicherungslücken vermeiden. Folgende Fragen helfen, eventuelle Lücken im bisherigen Versicherungsschutz zu erkennen:

  • Ist die vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) ausreichend und beträgt mindestens fünf, besser zehn oder mehr Millionen Euro für Personen- und Sachschäden?
  • War man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ledig und hat später geheiratet und/oder Kinder bekommen?
  • Sind die Kinder inzwischen volljährig?
  • Lebt ein alleinstehendes Elternteil mit im Haushalt?
  • Ist man als Tagesmutter/-vater tätig?
  • Hat man bei sich größere Haustiere, zum Beispiel Hunde oder Pferde, aufgenommen?
  • Passt man ab und zu auf fremde Hunde auf beziehungsweise reitet man auf fremden Pferden?
  • Besitzt man ein Terrarium mit gefährlichen Reptilien oder Insekten (Spinnen)?
  • Wird die Jagd ausgeübt?
  • Werden Modellfahrzeuge (Modellauto, Modellflugzeug, Drohnen) benutzt?
  • Werden motorbetriebene Kleinfahrzeuge wie E-Bikes und/oder Aufsitzrasenmäher gefahren?
  • Befinden sich Wasserfahrzeuge wie ein Surfbrett, Motor- oder ein Segelboot im Besitz beziehungsweise werden sie von den Versicherten benutzt?
  • Sind ehrenamtliche oder berufliche Risiken dazugekommen?
  • Leiht man sich manchmal Dinge aus?
  • Übernachtet man zeitweise in Hotels oder Ferienwohnungen?
  • Hilft man gelegentlich bei Freunden oder Nachbarn unentgeltlich?
  • Ist man im Besitz von Schlüsseln, die zu einer Schließanlage an der Mietwohnung oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers gehören?
  • Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant?
  • Besteht Versicherungsschutz, wenn man von einem anderen geschädigt wurde, der keine Privathaftpflicht-Police hat und aus seinem Vermögen den Schaden nicht begleichen kann (Ausfalldeckung)?
  • Wurde ein Öltank angeschafft?
  • Besitzt man ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus?
  • Ist ein Hausbau oder Umbau geplant?
  • Werden Wohnräume oder eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietet?
  • Hat man eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus errichten lassen?
  • Wurde eine Immobilie im Ausland erworben?

Ob die genannten Risiken im Einzelfall bereits im vorhandenen Vertrag mitversichert sind oder nicht, hängt von dem vereinbarten Tarif ab. Nur ein genauer Abgleich des persönlichen Bedarfs mit dem vorhandenen Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Bedingungen schafft hier Klarheit. Empfehlenswert ist es, sich diesbezüglich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um dabei nichts zu übersehen.

Selbst wenn sich herausstellt, dass Absicherungslücken in der bisherigen Haftpflicht-Police bestehen, braucht man keine hohen Zusatzprämien zu befürchten, um diese abzudecken. Eine Umstellung auf einen aktuellen Tarif und damit einen zeitgemäßen Versicherungsschutz, der diese Defizite behebt, ist in Anbetracht der umfassenden Absicherung und der hohen Deckungssummen, die durch die neuen Policen geboten werden, immer noch vergleichsweise günstig.

Quelle: (verpd)

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