Mobbing am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit, wie eine aktuelle Umfrage belegt. Was Experten den Betroffenen raten.

Bei einer aktuellen Umfrage gaben fast 30 Prozent der Befragten an, dass sie an ihrem Arbeitsplatz Opfer von Mobbingattacken waren. Dabei hat Mobbing nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Arbeitgeber und die gesamte Gesellschaft enorme negative Auswirkungen. Wer von Mobbing betroffen ist, sollte frühzeitig aktiv werden und sich wehren.

Eine aktuelle Umfrage vom März 2021 des Marktforschungs-Instituts Yougov Deutschland GmbH in Kooperation mit der Statista GmbH, einem Anbieter von Markt- und Konsumentendaten, hat sich mit dem Thema Mobbing am Arbeitsplatz beschäftigt. Befragt wurden dazu hierzulande knapp 2.060 Erwachsene. Rund 29 Prozent der Befragten, und damit fast jeder Dritte, gaben an, am Arbeitsplatz gemobbt worden zu sein. Weitere 17 Prozent haben erlebt, dass Kollegen oder Vorgesetzten Opfer von Mobbingattacken wurden.

Auch nach der Art, wie das Mobbing erfolgte, wurde gefragt – hier waren Mehrfachnennungen möglich. 81 Prozent der Mobbingfälle ereigneten sich im Rahmen sozialer Interaktionen, also wenn man bei Gesprächen oder durch Verhaltensweisen anderer schikaniert oder ausgegrenzt wurde. Rund 19 Prozent erfolgten per E-Mail, Messenger und in soziale Medien wie Facebook oder Twitter sowie sechs Prozent bei Telefonaten.

Volkswirtschaftlicher Schaden bis zu 25 Millionen Euro im Jahr

Nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes verursacht Mobbing einen volkswirtschaftlichen Schaden von jährlich 15 bis 25 Millionen Euro. Denn die Folgen für die Mobbingopfer wie Leistungs- und Konzentrationsprobleme, Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer und/oder physischer Leiden, Jobkündigung bis hin zur Erwerbsunfähigkeit sind vielfältig und wirken sich auch auf die Arbeitgeber und die gesamte Volkswirtschaft aus.

Laut einer im Jahr 2002 veröffentlichten Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden 43,9 Prozent der fast 500 befragten Mobbingopfer krank, bei 20,1 Prozent dauerte die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit infolge der Mobbingattacken länger als sechs Wochen.

Mehr als jeder dritte Mobbingbetroffene wechselte innerhalb der Firma den Arbeitsplatz, jeder fünfte kündigte seinen Job und jeder siebte wurde vom Arbeitgeber gekündigt. Über elf Prozent wurden als Folge der Mobbingattacken arbeitslos und knapp sieben Prozent erwerbsunfähig.

Sich frühzeitig wehren

Prinzipiell raten Gesundheitsexperten jedem Mobbingbetroffenen, sich so früh wie möglich dagegen zu wehren. Umfassende Informationen für Mobbingbetroffene, aber auch für Arbeitgeber, die Mobbing in ihrem Unternehmen verhindern wollen, bietet hierzu die kostenlos herunterladbare 51-seitige Broschüre „Wenn aus Kollegen Feinde werden“ der BAuA und der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Unter anderem wird in der genannten Broschüre den Betroffenen von Mobbing Folgendes geraten:

  • Sich frühzeitig wehren und die Aussprache mit dem Täter forcieren, aber auch die Ursachen des Konflikts suchen sowie Lösungsvorschläge unterbreiten und Kompromissbereitschaft zeigen
  • Kollegen ansprechen und Verbündete suchen
  • Inner- und außerbetriebliche Beratungs- und Hilfsangebote nutzen, und sich unter Umständen auch rechtlich beraten lassen
  • Personal-/Betriebsrat einschalten, eventuell die Geschäftsleitung über die Vorgänge informieren
  • Vorgänge aufzeichnen sowie Tagesprotokoll über die eigene Arbeitsleistung anfertigen

Wer sich nicht sicher ist, ob es sich in seinem Fall wirklich um Mobbing handelt, kann sich bei unabhängigen Stellen wie Selbsthilfegruppen, bei der Gewerkschaft, Ämtern für Arbeitsschutz oder beim Anwalt beraten lassen. Je nachdem kann es mitunter hilfreich sein, sich mit einem Fachanwalt zu beraten und gegen denjenigen, der mobbt, aber auch gegen den Arbeitgeber, der die Mobbingaktivitäten nicht unterbindet, gerichtlich vorzugehen. Kostenschutz bietet dabei eine bestehende Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung.

Sie übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für derartige, aber auch für zahlreiche andere Streitigkeiten, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat. Wer nicht sofort einen Anwalt einschalten oder vor Gericht ziehen will, kann versuchen, den Konflikt in einem sogenannten Mediationsverfahren zu klären. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt die genannte Rechtsschutz-Police auch solche Kosten.

Quelle: (verpd)

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