Ungerechtfertigte Steuernachforderungen, Probleme bei der Dokumentation zum Mindestlohn. Regressansprüche der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall – es gibt zahlreiche Angelegenheiten, warum ein Unternehmer einen Anwalt benötigt, um Schlimmeres zu verhindern.

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender muss man zahlreiche Gesetze und Vorschriften beachten. Nicht immer, beispielsweise wenn ein sofortiges Handeln erforderlich ist, kann eine Entscheidung vorab durch einen Anwalt abgesichert werden. Stellt sich dann heraus, dass die getroffene Entscheidung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, oder wird man unberechtigterweise beschuldigt, rechtswidrig gehandelt zu haben, muss nicht selten ein Rechtsbeistand helfen, damit man zu seinem Recht kommt. Es gibt Rechtsschutzpolicen, die hier dem Unternehmer zur Seite stehen.

Es gibt Unmengen an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die ein Unternehmer zu beachten hat. Unternehmer, selbst wenn sie keine Mitarbeiter beschäftigen, müssen je nach Firmentätigkeit unter anderem Folgendes einhalten: Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer-, Produkthaftungs-, Umwelthaftungsgesetz, Handwerks- und/oder Gewerbeordnung sowie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Mit Mitarbeitern kommen je nachdem das Arbeitsschutz-, Kündigungsschutz-, Mindestlohn-,Bundesurlaubs-, Tarifvertragsgesetz und die Unfallverhütungs-Vorschriften dazu.

Dabei gibt es hierzu ständig Änderungen und neue Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. Dem steht entgegen, dass man als Selbstständiger häufig schnelle Entscheidungen treffen muss, die man in vielen Fällen nicht immer vorab durch eine Rechtsberatung absichern lassen kann. Entscheidungen, aber auch unvorhersehbare Ereignisse in der Firma, die zu rechtlichen Problemen führen können, sind da vorprogrammiert.

Firmenrechtsschutz schützt vor Kostenrisiko …

Schnell kann ein Unternehmer in die Situation kommen, dass ihm vorgeworfen wird, fahrlässig gegen Dokumentations-, Auswahl-, Instruktions- und Anweisungspflichten oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben.

Eine bestehende passende Rechtsschutz-Police für Selbstständige oder Firmen (Firmenrechtsschutz-Police) kann in vielen Fällen Ärger und Kosten ersparen. Denn ist ein Streitfall versichert, übernimmt der Rechtsschutz-Versicherer unter anderem die notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

… bei Rechtsstreitigkeiten in unterschiedlichen Bereichen …

Die Firmenrechtsschutz-Versicherung leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht oder auch mit Sozialversicherungs-Trägern wie der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht. Sie übernimmt zudem die Kosten für einen Rechtsbeistand, um sich beispielsweise gegen einen falsch berechneten Umsatz- oder Gewerbesteuerbescheid zu wehren.

Selbst wenn einem Versicherten eine fahrlässige Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts vorgeworfen wird und ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist dies in der Regel durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt.

… und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sind Verwaltungsrechts-Angelegenheiten wie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug der Gewerbezulassung vor dem Verwaltungsgericht. Mitversichert ist, wenn vereinbart, auch die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht – ein Standesrecht gilt zum Beispiel für Ärzte, Apotheker und Steuerberater.

Einer der wichtigsten Bestandteile der Firmenrechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für eine mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Hat eine nicht zur Firma gehöhrende Person Betriebseigentum beschädigt oder ist der Unternehmer während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, kann er mithilfe der Firmenrechtsschutzpolice Schadenersatz und Verdienstausfall vom Schädiger eingefordert.

Weitere Streitfälle optional absicherbar

Es gibt noch diverse andere Rechtsrisiken, die sich innerhalb einer Firmenrechtsschutz-Police oder mit einer separaten Rechtsschutz-Versicherung absichern lassen. Dazu gehört der Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge, beispielsweise für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Unfallverursacher.

Zudem gibt es die Immobilien- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung für Firmen. Hat man seine Geschäftsräume gemietet, besteht zum Beispiel ohne Prozesskostenrisiko die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Mieterhöhung seitens des Mieters zu wehren. Ist man Besitzer eines Firmengebäudes, kann man sich beispielsweise mit einer solchen Police gegen fehlerhaft berechnete Abwasser-, Straßenreinigungs- oder Abfallbeseitigungs-Gebühren oder eine falsch ermittelte Grundsteuer wehren.

Policen für berufsbezogene Rechtsrisiken

Für viele unter Umständen existenziell ist eine sogenannte Spezial-Strafrechtsschutz-Absicherung, die von einigen Rechtsschutz-Versicherern als Zusatz zur Firmenrechtsschutz-Police oder als einzelner Versicherungsvertrag angeboten wird. Absichern lassen sich hier die Kosten für eine Verteidigung, wenn dem versicherten Unternehmer ein vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, es aber nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung der Rechtsrisiken empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler. Unter anderem gibt es beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen spezielle Rechtsschutz-Policen, die auf die Rechtsrisiken der jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sind und zum Teil sogar für einige Streitfälle im privaten Bereich die Anwalts- und Prozesskosten übernehmen.

Quelle: (verpd)

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