Seit Kurzem ist das zweite Kostenrechts-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Hinter dem sperrig klingenden Gesetz verbergen sich kräftige Kostensteigerungen bei Gericht und für Anwälte.

Die Versicherungswirtschaft befürchtet steigende Honorare für Anwälte und Notare durch das kürzlich in Kraft getretene Kostenrechts-Modernisierungsgesetz. Durch das Gesetz, das seit Ende Juli 2013 gilt, werden voraussichtlich auch die Gebühren, welche bei Gerichtsprozessen anfallen, angehoben, was wiederum die öffentlichen Haushalte entlasten soll.

Die Angst vor einem kostenträchtigen Rechtsstreit sitzt bei vielen Deutschen tief, wie eine frühere Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) belegt. Das seit Ende Juli in Kraft getretene zweite Kostenrechts-Modernisierungsgesetz und der dadurch zu erwartende Anstieg bei den Kosten für Gerichtsstreitigkeiten dürfte nach Angaben des GDV zusätzlich die Bürger beunruhigen.

Per Vertrag abgesichert

Der GDV schätzt, das sich die Honorare und Gebühren infolge des neuen Gesetzes um 16 Prozent erhöhen werden. Doch es gibt einen Kostenschutz: Rund 21 Millionen Bürger haben bereits eine Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Anwalts- und Prozesskosten für den Versicherten. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Absicherungsvarianten.

So können Kfz-Fahrer und -Besitzer sich mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen. Auch Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder einem Kfz-Händler sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften sind in der Regel versichert.

Berufliche und private Streitrisiken

Auch eine Absicherung für den Beruf und das Privatleben ist möglich. Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für einen Rechtsstreit, um Schadenersatz-Forderungen für eine als Fußgänger oder als Fahrradfahrer erlittene Unfallverletzung einzuklagen, wenn ein anderer für den Unfall verantwortlich war. Kostenschutz gibt es zudem bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber wie einer fristlosen Kündigung.

Selbst Vertragsstreitigkeiten, beispielsweise Probleme mit dem Reiseveranstalter oder dem Händler eines gekauften Fernsehers, sind hier absicherbar. Die Rechtsschutz-Police übernimmt auch einen notwendigen Sozialgerichtsstreit, beispielsweise wenn die gesetzliche Unfallversicherung einen Arbeitsunfall nicht anerkennen will.

Preisgünstige Kombi-Policen

Für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen, die ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken. Mieter oder Immobilieneigentümer können das Streitkostenrisiko mit einer Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Police umgehen. Diese leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder Vermieter.

Viele Versicherer bieten insbesondere für Arbeitnehmer kombinierte Rechtsschutz-Policen, die die Risiken in privaten, beruflichen und verkehrsrechtlichen Bereichen sowie als Mieter oder Vermieter absichern. Diese kombinierten Verträge sind häufig günstiger, als wenn man die einzelnen Bereiche mit separaten Policen absichert.

(verpd)

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