Nicht jeder Vertrag, den man als Verbraucher mit einem Unternehmen abschließt, sei es der Kauf einer Ware, die Beauftragung von Handwerkern oder die Vereinbarung einer Dienstleistung, wird zur Zufriedenheit erfüllt. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man in diesen Fällen hat.
Die Verbraucherrechte sind weitreichend: vom Gewährleistungs- und Widerrufsrecht für Käufer bis hin zu den Miet- und Reiserechten. Bundesministerien und seriöse Institutionen informieren ausführlich über die entsprechenden Rechte, erklären, wie Verbraucher sich gegen nicht erfüllte Zusagen, überhöhte Abrechnungen oder betrügerische Praktiken wehren können und zeigen bekannte Abzockfallen auf.
Jede Privatperson schließt zahlreiche Verbraucherverträge ab – vom Warenkauf über die Beauftragung von Handwerkern bis hin zu Verträgen mit Versicherungen, Banken, Energie- und Telekommunikationsdienstleistern sowie Reise- und Mietverträgen. Nicht immer ist man jedoch mit der Lieferung oder Leistung des Vertragspartners zufrieden.
Für Verbraucher ist es daher wichtig zu wissen, was ihnen zum Beispiel im Falle einer mangelhaften Ware oder einer ungenügenden Leistung des Vertragspartners zusteht und wie sie diese Verbraucherrechte einfordern können.
Entsprechende Informationen enthält beispielsweise die downloadbare Broschüre „Verbraucherrechte“ des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und das Webportal des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
Beim Kauf von Waren, auf Reisen und als Mieter
Das BMUV informiert unter anderem darüber, in welchen Fällen beim Warenkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt und was dies konkret bedeutet. Im Webportal des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) wird umfassend erklärt, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist und welche Verbraucherrechte speziell beim Onlineshopping gelten.
Ferner werden im EVZ-Portal ausführlich die Rechte der Verbraucher als Reisende erklärt – zum Beispiel bei einer Pauschalreise, einer Verkaufs- beziehungsweise Kaffeefahrt oder als Passagier eines Flugzeuges, eines Kreuzfahrtschiffes, eines Fernreisebusses oder eines Zuges. Ausführliche Informationen zu den Rechten von Reisenden finden sich auch in den BMJ-Broschüren „Reisezeit – Ihre Rechte“ und „Pauschalreiserecht“, die kostenlos heruntergeladen werden können.
Das EVZ warnt in seinem Webauftritt zudem, vor diversen aktuell gängigen Betrugsarten sowie Abofallen.
Für Mieter bietet der Ratgeber „Kleiner Leitfaden Wohnraummietrecht“ des BMJ wertvolle Hinweise. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen wird erklärt, wie man gegen unerwünschte Werbeanrufe oder unberechtigte Rechnungen vorgehen kann. Außerdem gibt es hier Erläuterungen, wie man gegen unerwünschte Werbeanrufe oder ungerechtfertigte Rechnungen vorgehen kann.
Sein Recht ohne Angst vor den Kosten einfordern
Übrigens, eine bestehende Privatrechtsschutzversicherung hilft sicherzustellen, dass man seine Rechte als Verbraucher ohne Kostenrisiko notfalls per Anwalt und sogar vor Gericht durchsetzen kann. So sind zum Beispiel im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes, der in der Regel in einer solchen Police enthalten ist, Streitigkeiten aus diversen Verträgen, die Verbraucher abschließen, wie Kaufverträge für Gebrauchsgegenstände oder auch Reiseverträge mitversichert.
Um sicherzugehen, dass die bestehende Rechtsschutzpolice mögliche Anwalts- und Prozesskosten für einen Streitfall übernimmt, ist es wichtig vor dem ersten Anwaltstermin eine entsprechende Leistungszusage beim Rechtsschutzversicherer einzuholen.
Von vielen Rechtsschutzpolicen werden auch die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren im Rahmen einer Mediation, beispielsweise bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, übernommen. Die meisten Rechtsschutzversicherer unterstützen zudem ihre Kunden mit einer Beratungshotline zu rechtlichen Fragen.
Quelle: (verpd)