Mehr als die Hälfte der Privathaushalte in Deutschland wohnen zur Miete, bei Singlehaushalten sind es sogar fast 75 Prozent. Doch nicht immer ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ungetrübt. Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz zeigt auf, welche Rechte Mieter haben.

Eine drastische Mieterhöhung, ein tropfender Wasserhahn, eine unerwartet hohe Heizkostenabrechnung, eine plötzliche Mietvertragskündigung seitens des Vermieters – es gibt viele Gründe, warum es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kommen kann. Einen Überblick über die Rechte eines Mieters gibt eine neuer Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz.

Wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervorgeht, drehte sich fast jeder vierte erledigte Zivilgerichtsprozess vor einem Amts- oder Landgericht in 2016 um Streitigkeiten im Rahmen einer Mietwohnung. Konkret wurden im genannten Jahr knapp 247.000 entsprechende Prozesse aufgrund Wohnungsmietsachen, also in der Regel wegen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geführt.

Die Konflikte im Rahmen eines Mietverhältnisses, die außergerichtlich geregelt werden, dürfte diese Zahl zudem um ein X-Faches übersteigen.

Häufige Streitgründe

Mit am häufigsten gibt es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. Ärger zwischen Mieter und Vermieter, weil ein Vertragspartner dem anderen vorwirft, eine Vereinbarung im Mietvertrag zu verletzen. So kommt es zum Beispiel immer wieder vor, dass ein Vermieter einen Mangel an einer Mietwohnung, für die er nach Ansicht des Mieters zuständig ist, nicht behebt oder ein Mieter ein Haustier zu sich nimmt, obwohl dies laut Mietvertrag nicht gestattet wäre.

Ein häufiger Streitgrund sind auch die Betriebs- oder Nebenkosten, wie zum Beispiel eine nach Mieteransicht zu hohe Nebenkostenrechnung für die Heizung.

Konflikte gibt es auch immer wieder wegen drastischer Mietpreiserhöhungen, im Mietvertrag vorgegebenen Schönheitsreparaturen, die der Mieter auszuführen hätte, oder wegen einer Kündigung, zum Beispiel aufgrund eines Eigenbedarfs des Vermieters.

Die Rechte des Mieters

Und tatsächlich ist nicht alles rechtens, was in manchen Mietverträgen steht oder was Vermieter teilweise vom Mieter einfordern, wie der kostenlos herunterladbare „Kleine Leitfaden Wohnraummietrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zeigt. Dem 116-seitigen Ratgeber ist unter anderem zu entnehmen, dass ein Vermieter die Miete nicht willkürlich erhöhen darf, sondern sich dabei an bestimmte Grenzen und Vorgaben halten muss.

Auch eine Klausel, dass alle Haustiere inklusive Kleintieren wie zum Beispiel Vögel, Fische und Kaninchen generell nicht in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist in der Regel nicht gültig. Zudem sind, wie aus dem Leitfaden hervorgeht, im Mietvertrag vereinbarte starre Fristen, die dem Mieter das Durchführen von Schönheitsreparaturen vorschreiben, unwirksam.

Übrigens: Wer als Mieter eine Mietrechtsschutz-Versicherung hat – in der Regel kann diese vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police miteingeschlossen werden –, entgeht bei Mietstreitigkeiten dem Risiko, die Prozess- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt, wenn er vorab eine Leistungszusage erteilt hat, diese Kosten für den Mieter. Einige Versicherer geben darüber hinaus auch Kostenschutz für eine außergerichtliche Streitschlichtung, das sogenannte Meditationsverfahren, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Quelle: (verpd)

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