Die Kosten von rechtlichen Auseinandersetzungen sind nach Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) stark angewachsen. Das ist jedoch kein Grund, dass man deswegen auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichtet.
Gerichts- und Anwaltskosten verteuerten sich nach Berechnungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) allein in den Jahren von 2012 bis 2016 im Durchschnitt um knapp 19 Prozent. In Einzelfällen hätten sich sogar Kostensteigerungen von über 200 Prozent ergeben. Es gibt jedoch eine Versicherungslösung, die es jedem Bürger ermöglicht, sein Recht ohne Kostenrisiko durchzusetzen.
Die Kosten von Rechtstreitigkeiten sind nach Erhebungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in den letzten Jahren erheblich angewachsen. Auf Basis einer Analyse von rund 1,4 Millionen Streitfällen errechnete der GDV einen Kostenanstieg im Zeitraum 2012 bis 2016 um 18,8 Prozent. Dabei nahm im selben Zeitraum die Inflationsrate nur um 3,2 Prozent zu. Nach der Analyse des GDV stiegen überproportional die Ausgaben für Rechtsanwälte.
Die Rechtsschutzversicherer zahlten nach den vor Kurzem veröffentlichten Angaben des GDV im Jahr 2016 für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro. Von diesen Aufwendungen seien rund 85 Prozent auf Anwaltskosten entfallen. GDV-Präsident Wolfgang Weiler warnte angesichts des schnell steigenden Kostenrisikos davor, Teile der Bevölkerung vom Zugang zum Recht abzuschneiden. „Viele Bürger verzichten aus Angst vor hohen Kosten darauf, ihr Recht vor Gericht und mithilfe eines Anwalts durchzusetzen.“ Für einen funktionierenden Rechtsstaat wäre dies ein Problem.
Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen leicht 4.500 Euro Kosten an
Nach den Berechnungen des GDV kann heute ein Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell zu einem Kostenrisiko von rund 4.500 Euro führen. Das sind über 200 Prozent mehr Kosten als noch vor sechs Jahren.
Die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittverdieners würde aktuell mehr als 3.000 Euro kosten, das ist im Vergleich zu 2012 ein Kostenanstieg um 24 Prozent. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasseneuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, trägt ein Kostenrisiko von über 8.000 Euro, das sind ebenfalls rund 23 Prozent mehr als vor sechs Jahren.
Bei einem Streitwert von 10.000 Euro fallen aktuell bis zu einem erstinstanzlichen Urteil Kosten von über 4.500 Euro an. Davon sind die Gerichtskosten von rund 700 Euro vergleichsweise gering, während die Anwaltsgebühren sich auf rund 3.800 Euro summieren. Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Kostenschutz für den Streitfall
Die Versicherungswirtschaft bietet allerdings mit der Rechtsschutz-Versicherung eine entsprechende Lösung an, damit im Bedarfsfall der Versicherte ohne Kostenrisiko sein Recht auch gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe einfordern kann. Eine derartige Police übernimmt im Versicherungsfall zum Beispiel die anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.
Selbst Streitigkeiten vor einem Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang abgesichert.
Es gibt verschiedene Rechtsschutz-Varianten, die je nach Bedarf die Risiken des Einzelnen passend absichern. Dazu gehören unter anderem zum Beispiel die Verkehrs- sowie die Berufs- und Privat-Rechtsschutz-Versicherungspolice, die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz-Police für Mieter oder Vermieter oder auch die Rechtsschutzpolicen für Firmen, Selbstständige und Landwirte.
Quelle: (verpd)