Viele Rentner sind verunsichert, ob sie eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, zumal der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner jedes Jahr ansteigt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich um Aufklärung bemüht.

Eine Einkommenssteuer-Erklärung wird immer dann verlangt, wenn ein Rentner mit seinen Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Neben der Rente zählen etwa Mieteinnahmen oder Bezüge aus einer Betriebsrente zu den Einkünften, die zu berücksichtigen sind. Vom zum 1. Januar 2014 angehobenen Grundfreibetrag profitieren alle Rentner – Neu- wie Altrentner.

Ob ein Rentner Einkommensteuer zahlen muss, hängt von seinen steuerpflichtigen Einkünften ab. Dazu zählen unter anderem Einkünfte aus Vermietung, aber eben auch Betriebsrenten und gesetzliche Renten. Liegen die Einkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag – für 2014 beträgt dieser 8.354 Euro für Alleinstehende (16.708 Euro für verheiratete Paare) –, muss eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben werden. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das zum Existenzminimum notwendige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.

Bis zu welcher Rentenhöhe noch keine Einkommensteuer fällig wird, hängt auch vom Rentenbeginn ab. Nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) bleibt die Rente eines Alleinstehenden, der 2014 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, ohne einen Steuerabzug, wenn seine monatliche Rente maximal rund 1.225 Euro im Monat (14.705 Euro im Jahr) beträgt. Bei einem verheirateten Paar liegt die gemeinsame, steuerunbelastete Jahresbruttorente bei maximal etwa 2.450 Euro monatlich beziehungsweise 29.410 Euro jährlich.

Rentenbesteuerung hängt von Rentenbeginn ab

Derzeit ist noch nicht die gesamte Rente steuerpflichtig. Nach dem Alterseinkünftegesetz gilt für Renten, die im Jahr 2005 oder bereits früher bezogen wurden, ein steuerpflichtiger Anteil von 50 Prozent. Abhängig vom Jahr des Rentenbeginns steigt der Steueranteil bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach bis zum Jahr 2040 um jeweils einen Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Bei Rentnern, die erstmals 2014 eine Rente beziehen, sind 68 Prozent der Rente steuerpflichtig und 32 Prozent unterliegen nicht der Besteuerung.

Vom zu versteuernden Anteil werden noch Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 1.507 Euro sowie Werbungskosten und Sonderausgaben abgerechnet. Der Fiskus erkennt für die Werbungskosten eine Pauschale in Höhe von 102 Euro und für Sonderausgaben von 36 Euro an, wenn der Rentner keine Belege oder Nachweise vorlegen kann, dass er mehr Ausgaben in diesen Bereichen hatte.

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor Kurzem eine tabellarische Übersichten veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, wie hoch der Steueranteil auf die Rente ausfällt und welche Bruttomonatsrenten steuerfrei bleiben, wenn keine weiteren Einkünfte hinzuzurechnen sind.

Maximale Höhe einer steuerunbelasteten Jahresbruttorente je nach Jahr des Rentenbeginns beziehungsweise des Besteuerungsanteils

Jahr des Rentenbeginns

Höchste Jahresbrutto-Rente 2014, die noch steuerunbelastet bleibt

Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns in %

der Besteuerung unterliegender Anteil der Rente in €

davon gehen ab in €:

Werbungskosten-Pauschbetrag

Sonderausgaben-Pauschbetrag

abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

zu versteuerndes Einkommen

(entspricht dem steuerfreien Grundfreibetrag)

betragsmäßig festgeschriebener steuerfreier Teil der Rente in € und %

2005

19.193 € (monatl.1.599 €)

50 %

10.459 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.967 €

8.354 €

8.734 € (50 %)

2006

18.435 € (monatl.1.536 €)

52 %

10.382 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.890 €

8.354 €

8.053 € (48 %)

2007

17.734 € (monatl.1.478 €)

54 %

10.310 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.818 €

8.354 €

7.424 € (46 %)

2008

17.160 € (monatl.1.430 €)

56 %

10.251 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.759 €

8.354 €

6909 € (44 %)

2009

16.685 € (monatl.1.390 €)

58 %

10.202 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.710 €

8.354 €

6.482 € (42 %)

2010

16.434 € (monatl.1.370 €)

60 %

10.177 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.684 €

8.354 €

6.257 € (40 %)

2011

15.850 € (monatl.1.321 €)

62 %

10.117 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.625 €

8.354 €

.5733 € (38 %)

2012

15.400 € (monatl.1.283 €)

64 %

10.070 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.578 €

8.354 €

5.329 € (36 %)

2013

15.073 € (monatl.1.256 €)

66 %

10.037 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.545 €

8.354 €

5.036 € (34 %)

2014

14.705 € (monatl.1.225 €)

68 %

9.999 €

Werbungskosten-Pauschale 102 €

Sonderausgaben-Pauschale 36 €

Vorsorgeaufwendungen 1.507 €

8.354 €

4.706 € (32 %)

Hinweis: Angaben sind Näherungswerte für alleinstehende Rentner; sie gelten nur dann, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen. Bis zu welcher Bruttojahresrente im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt von weiteren persönlichen Merkmalen ab.

Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen

Berechnung des steuerfreien Anteils

Für Rentner des Jahres 2005 oder früher ergibt sich den Berechnungen des Finanzministeriums zufolge eine steuerunbelastete Rente von 19.193 Euro im Jahr oder 1.599 Euro im Monat. Für Rentner, die erstmals im Jahr 2013 Rente bezogen haben, liegt der steuerpflichtige Teil der Rente bereits bei 66 Prozent. Steuerunbelastet bleibt hier noch eine Jahresrente von 15.073 Euro (Bruttomonatsrente 1.256 Euro). Für den Neurentner des Jahres 2014 ist noch eine Jahresbruttorente von bis zu 14.705 Euro (Monatsrente 1.225 Euro) steuerfrei.

Dies setzt sich wie folgt zusammen: Der steuerfreie Teil der Rente macht in diesem Jahr, also in 2014, 4.706 Euro (32 Prozent) aus. Nach Abzug der Pauschbeträge und der Vorsorgeaufwendungen verringert sich der steuerpflichtige Anteil der Rente von 9.999 Euro auf den oben genannten Grundfreibetrag von 8.354 Euro. Daraus ergibt sich 9.999 Euro + 4.706 € = 14.705 Euro.

Die meisten Rentner dürften ihre Rente steuerfrei beziehen, jedenfalls dann, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben. Nach dem Rentenversicherungs-Bericht 2013 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) lag der durchschnittliche Rentenbezug im Juli 2012 nämlich bei monatlich 755,20 Euro. Die Rente von Männern in den neuen Bundesländern war mit 1.024 Euro im Durchschnitt allerdings deutlich höher als die der Frauen. Frauen in den alten Bundesländern bezogen im Durchschnitt nur eine Rente von 519 Euro.

(verpd)

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