Dass viele sich einen möglichst frühen Ruhestand wünschen, belegt die Anzahl der Anträge für eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren.
Im Juli 2014 wurde die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bekannt auch als Rente ab 63 Jahren, in Deutschland eingeführt. Seit 2016 entfallen rund 30 Prozent aller in einem Kalenderjahr neu gestellten Anträge auf eine Altersrente auf diese Rentenart. Im Jahr 2019 ist die Anzahl der Neuanträge für die Rente ab 63 Jahren seit 2016 auf einen neuen Höchstwert gestiegen – und das, obwohl die Voraussetzungen für diese Rentenart besonders hoch sind.
Es gibt verschiedene gesetzliche Altersrentenarten, die man aktuell beantragen kann. Dazu gehört die seit Juli 2014 mögliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte – auch Rente ab 63 genannt. Anspruch darauf hat nur, wer eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat und die Wartezeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Wer 1951 oder 1952 geboren wurde und die Wartezeit erfüllte, konnte mit 63 Jahren eine solche Rente beanspruchen. Seit 2016 erhöht sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für alle, die später geboren wurden, schrittweise auf 65 Jahre.
Sein jeweiliges Renteneintrittsalter für eine solche Rentenart kann jeder individuell im Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner online im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) selbst ermitteln. Die Rente ab 63 Jahren hat im Vergleich zu allen anderen aktuellen Rentenarten die höchste geforderte Wartezeit, nämlich 45 Jahre: Bei der regulären Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, werden beispielsweise nur fünf Jahre Wartezeit gefordert. Dennoch sind die zweithäufigsten gestellten Altersrentenanträge pro Jahr, Anträge auf eine Rente ab 63 Jahren.
Drei von zehn beantragen eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren
Konkret entfallen seit 2016 jedes Jahr rund 30 Prozent der im Kalenderjahr gestellten Anträge auf eine gesetzliche Altersrente auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente ab 63 Jahren).
Nur die Regelaltersrente wird mit einem Anteil zwischen 40 und 45 Prozent pro Kalenderjahr seit 2016 noch häufiger beantragt.
Die dritthäufigste beantragte Rentenart ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen, die einen Renteneintritt ab 63 Jahren erlaubt – sofern man bis zum Renteneintritt eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann. Rund jeder fünfte Rentenantrag entfiel seit 2016 auf diese Rentenart. Dies belegen die DRV-Rentenantrags-Statistiken von 2016 bis 2019 – Daten für 2020 liegen noch nicht vor.
Über 250.000 Anträge pro Jahr auf eine Rente ab 63 Jahren
In 2019 wurden insgesamt 868.373 Anträge auf eine gesetzliche Altersrente gestellt. Davon waren knapp 389.900 Anträge auf eine Regelaltersrente und über 256.800 Anträge auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Zahl der Anträge auf die abschlagfreie Rente ab 63 Jahren erreichte damit seit 2016 den bisher höchsten Stand. Doch auch von 2016 bis 2018 lag die Anzahl der Anträge auf diese Rente immer zwischen 241.400 und 253.500.
Knapp 166.400 Rentenanträge entfielen 2019 auf eine Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen). Zudem stellten fast 55.100 Personen einen Antrag auf eine Altersrente für Schwerbehinderte mit oder ohne Abschläge. Vorausetzung für eine solche Rente ist unter anderem ein Schwerbehinderungsgrad ab 50 und eine 35-jährige Wartezeit. Außerdem wurden rund 60 Anträge auf eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit einer geforderten Wartezeit von 25 Jahren gestellt.
Circa 180 Personen stellten 2019 erstmalig einen Antrag auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen, für die mitunter eine Wartezeit von 15 Jahren notwendig ist. Beide letztgenannten Rentenarten werden aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen wie ein Geburtsdatum vor 1952 heute nur noch selten beantragt.
Damit die Alterseinkünfte im Ruhestand ausreichen
Übrigens, für alle ab 1964 Geborenen ist der Bezug einer gesetzlichen Altersrente frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich, sofern man die geforderte Wartezeit je Rentenart erfüllt. Und selbst wer Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente hat, muss damit rechnen, dass die Rentenhöhe einer gesetzlichen Altersrente auch ohne Abschläge nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten.
Denn selbst wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, bekommt nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Verdienstes als Rente ausbezahlt. Dies zeigt ein Blick auf das aktuelle Nettorentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern), welches derzeit bei rund 48 Prozent liegt. Laut dem Rentenversicherungs-Bericht 2020 der Bundesregierung gehen die Experten davon aus, dass das Sicherungsniveau vor Steuern auf rund 46 Prozent bis zum Jahr 2034 fällt. Daher wird auch im genannten Bericht eine zusätzliche Altersvorsorge empfohlen.
Für eine ausreichende Altersvorsorgeplanung ist es unter anderem wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente sein wird. Eine entsprechende Beratung zur passenden Vorsorgehöhe, aber auch zur bedarfsgerechten Form der Altersvorsorge – manche Altersvorsorgelösungen werden auch vom Staat finanziell gefördert – gibt es auf Wunsch beim Versicherungsfachmann.
Quelle: (verpd)