Frauen erhalten im Schnitt ein deutlich niedrigeres Gehalt als Männer. Bei den Einkünften im Rentenalter ist der geschlechterspezifische Unterschied sogar noch größer, wie Daten des Statistischen Bundesamtes belegen.
Dass es selbst im Rentenalter keine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gibt, zeigt ein Blick auf die durchschnittlichen Alterseinkünfte der ab 65-Jährigen. Laut des Statistischen Bundesamtes hatten Frauen im Rentenalter im Durchschnitt ein um mehr als ein Viertel niedrigeres Einkommen als Männer derselben Altersklasse. Dies zeigt sich auch bei der Altersarmut.
Vor Kurzem hat das Statistische Bundesamt (Destatis) erste Ergebnisse einer regelmäßigen Erhebung bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bürger in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Diese EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen, kurz EU-Silc (European Community Statistics on Income and Living Conditions), basiert auf einer jährlichen Umfrage.
Letztes Jahr wurden dazu allein in Deutschland über 61.000 Einwohner in über 35.400 Haushalten befragt. Die Fragen zum Einkommen bezogen sich laut Destatis auf das Vorjahr der Erhebung, also auf 2022. Die Befragung zeigt, dass nicht nur der Stundenlohn, sondern auch die Alterseinkünfte von Frauen im Vergleich zu Männern deutlich niedriger sind.
Die Höhe des geschlechterspezifischen relativen Verdienstunterschieds wird durch den sogenannten Gender Pay Gap und bei ab 65-Jährige durch den Gender Pension Gap angegeben.
Hoher Verdienstunterschied im Rentenalter
Laut EU-Silc 2023 hatten Frauen im Vergleich zu Männern im Durchschnitt einen um 18 Prozent (unbereinigter Gender Pay Gap) niedrigeren Stundenlohn. Selbst bei einem bereinigten Gender Pay Gap, also wenn man den Arbeitsverdienst von Beschäftigten mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien gegenüberstellt, verdienten Frauen im Schnitt sechs Prozent weniger pro Stunde als Männer.
Deutlich höher ist der Gender Pension Gap – auch geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke oder Rentenlücke genannt. Dieser Wert gibt den relativen Unterschied des durchschnittlichen Alterssicherungseinkommens von Männern und Frauen im Alter ab 65 Jahren an.
Die Höhe der Alterseinkünfte der ab 65-jährigen Frauen war laut EU-Silc im Schnitt um 27,1 Prozent niedriger als die der Männer der gleichen Altersklasse. Zu den Alterseinkünften zählen laut Destatis Alters- sowie Hinterbliebenenrenten und -pensionen, aber auch Renten aus individueller privater Vorsorge.
Im Detail hatten Frauen im Seniorenalter im Jahr 2022 ein durchschnittliches Alterseinkommen in Höhe von 18.663 Euro brutto im Jahr, bei den Männern ab 65 Jahren waren es dagegen 25.599 Euro.
Viele Frauen sind auf Hinterbliebenenrente angewiesen
Die Ursachen für den deutlichen geschlechterspezifischen Unterschied bei den Alterseinkünften sind laut Destatis vielfältig: „So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.“
Zu den Care-Arbeiten zählen beispielsweise die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern. Bei den ab 65-jährigen Frauen erhielten etwa 29 Prozent eine Hinterbliebenenrente, die sich aus den Rentenansprüchen des verstorbenen Ehepartners ableiten. Bei den Männern der gleichen Altersklasse bezogen nur sechs Prozent eine solche Witwerrente.
Berücksichtigt man die abgeleiteten Rentenansprüche, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners abhängen, beim Einkommensvergleich zwischen Männer und Frauen nicht, war der letzte ermittelte Gender Pension Gap mit 39,4 Prozent sogar deutlich noch höher.
Das heißt, im Rentenalter hatten Frauen ohne die Hinterbliebenenrente gerechnet ein um 39,4 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Die Alterseinkünfte der Seniorinnen ohne Witwenrente lag im Schnitt bei 15.291 Euro, die der Senioren ohne Witwerrente dagegen bei 25.248 Euro.
Armutsgefährdung im Alter betrifft besonders Frauen
Die Daten lassen es bereits vermuten: Aufgrund des niedrigen Alterseinkommens sind anteilig deutlich mehr Frauen im Rentenalter von Armut gefährdet als Männer. Konkret lagen laut EU-Silc 2023 die Alterseinkünfte bei 20,8 Prozent der Frauen ab 65 Jahren unter der Armutsgefährdungsschwelle. Das heißt, ihr Einkommen war so niedrig, dass sie als arm galten oder von Armut gefährdet waren.
Bei den Männern der gleichen Altersklasse traf dies „nur“ auf 15,9 Prozent zu. Von allen ab 65-Jährigen waren aufgrund ihres niedrigen Einkommens 18,7 Prozent von Armut gefährdet. Laut Destatis gilt eine Person „nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt.“
„2023 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15.715 Euro netto im Jahr (1.310 Euro netto im Monat)“, so Destatis. Ein Jahr zuvor betrug die Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt noch 14.955 Euro (1.246 Euro netto im Monat).
Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird nach Destatis-Angaben „das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt.“
Frühzeitige Einkommenssicherung
Die Destatis-Daten verdeutlichen, wie wichtig für Männer, aber insbesondere auch für Frauen eine ausreichende Hinterbliebenen-, aber auch eine individuell passende private Altersvorsorge ist, um nicht im Rentenalter in die Armutsfalle zu geraten.
So ist zum Beispiel eine zusätzliche Altersvorsorge über eine betriebliche und/oder private Anlageform, für die es zum Teil auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt, möglich.
Für eine bedarfsgerechte Absicherung empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser kann unter anderem berechnen, welches Alterseinkommen, also die gesetzliche Rente und sonstige Einkommen, im Alter zur Verfügung steht.
Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Einkommen, hilft der Versicherungsexperte auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.
Quelle: (verpd)