Wer wissen möchte, ob die gesetzliche Rente im Alter ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, sollte sich über die Höhe seines voraussichtlichen Rentenanspruchs informieren. Interessierte erhalten diverse Hilfen, wie sich dies ermitteln lässt.

Die Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche ist nicht einfach. Die Deutsche Rentenversicherung hat diesbezüglich vor Kurzem zwei aktualisierte Broschüren, eine für die alten und eine für die neuen Bundesländer, herausgebracht, die den Bürgern verständlich darlegen sollen, wie sich die Rentenhöhe ermitteln lässt. Wer es noch einfacher haben möchte, wendet sich an den Versicherungsberater.

Die voraussichtliche Höhe der individuellen gesetzlichen Altersrente ist von diversen Faktoren abhängig. Wer sie ermitteln möchte, sollte neben der Rentenformel auch die Fachbegriffe Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert kennen.

Die für Ost- und Westdeutschland von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aktualisierten und herausgegebenen Broschüren „Rente: So wird sie berechnet“, erklären, welche Kriterien für die Rentenberechnung wichtig sind. Zudem werden auch Besonderheiten bei der Rentenermittlung, wie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, freiwillige Beträge und beitragsfreie Zeiten beschrieben.

Mit welcher Rentenzahlung zu rechnen ist

Beide Broschüren, also die „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“, stehen kostenlos auf der Webseite des DRV als PDF-Datei zum Herunterladen bereit oder können als Printversion bestellt werden.

Es geht jedoch auch einfacher: Wer genau wissen möchte, was er im Rentenalter als Alterseinkommen zu Verfügung hat, kann sich von einem Fischer & Fischer Versicherungsfachmann beraten lassen. Dieser kann nicht nur die individuelle gesetzliche Rentenhöhe berechnen, sondern auch das sonstige Einkommen aus möglichen Einkünften und Kapitalanlagen mitberücksichtigen.

Zudem kann der Experte unter Einbeziehung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Gesamteinkommen für den bisherigen Lebensstandard im Alter ausreicht oder ob noch eine weitere Vorsorge notwendig ist.

(verpd)

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