Viele möchten so früh wie möglich in den Ruhestand gehen. Doch das kann unter Umständen die Rente mindern. Was diesbezüglich zu beachten ist.

Fast jeder vierte Rentenbezieher, der 2014 erstmalig eine Rente erhalten hat, nahm eine Minderung seiner Rente in Kauf, damit er früher in den Ruhestand gehen konnte. Denn nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, gibt es eine Rente ohne Abschläge.

Gemäß einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten von den rund 824.000 Menschen, die 2014 erstmalig eine gesetzliche Altersrente bezogen haben, knapp 197.000 Rentenbezieher eine Rente mit Abschlägen, das ist fast jeder Vierte.

Der Grund: Wer vor dem gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente geht, nimmt eine entsprechende Minderung der Rentenhöhe in Kauf.

Verschiedene Altersrenten

Zur gesetzlichen Altersrente zählt unter anderem die normale Regelaltersrente, die Altersrente für Schwerbehinderte, die vorzeitige Altersrente für Arbeitslose oder für Frauen bis Jahrgang 1951 und die Altersrente für langjährig Versicherte. Seit Juli 2014 gibt es zudem die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Letztgenannte nahmen alleine im Jahre der Einführung rund 136.000 Bürger in Anspruch.

Einen Anspruch auf eine Regelaltersrente hat nur derjenige, der die Regelaltersgrenze erreicht hat und die allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Jahren erfüllt. Eine Altersrente für langjährig Versicherte können nur Personen in Anspruch nehmen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und die dafür gesetzlich vorgegebene Rentenaltersgrenze erreicht haben.

Wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent hat, mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen kann und die vorgegebene Rentenaltersgrenze erreicht hat, dem steht eine Altersrente für Schwerbehinderte zu.

Abschlagsfreie Altersrente

Seit 2012 bis 2031 wird für alle, die eine Regelaltersrente, eine Altersrente für langjährig Versicherte oder für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen wollen und die ab 1947, 1949 oder 1952 und vor 1964 geboren sind, die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise erhöht. Bei der Regelaltersrente und der Altersrente für langjährig Versicherte erhöht sich die Altersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte steigt die Altersgrenze vom 63. auf das 65. Lebensjahr.

Für die seit Juli 2014 geltende abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte müssen insgesamt 45 Beitragsjahre nachgewiesen und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht werden. Diese Altersgrenze wird seit 2016 bis 2027 für alle, die 1952 oder später geboren sind, schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Demnach gilt: Wer 1964 oder später geboren ist und die vorgegebene Wartezeit nachweisen kann, erhält demnach erst ab dem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente oder Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge. Eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte oder eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für alle ab 1964 Geborenen mit Erreichen des 65. Lebensjahres, vorausgesetzt sie erfüllen die sonstigen notwendigen Kriterien.

Die Abschläge

Hat man die gesetzlich vorgegebene Altersgrenze nicht erreicht, beträgt der monatliche Abschlag 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt worden wäre. Der Abschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers, gültig. Wer zum Beispiel ein Jahr vor dem Erreichen der jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen.

Maximal ist ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor dem jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter entspricht. Allerdings gilt: Wer nur die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllt, kann nicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, auch nicht, wenn er Abschläge in Kauf nehmen würde.

Nur langjährig Versicherte, also mit einer Wartezeit ab 35 Jahren, können eine Altersrente mit Abschlägen frühestens ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Für langjährig versicherte Schwerbehinderte ist ein Rentenbeginn mit Abschlägen ab dem 62. Lebensjahr möglich. Wer beispielsweise als langjährig Versicherter 1964 oder später geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren und muss, wenn er mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen möchte, einen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen.

Damit aus dem Arbeitsleben kein Dauerzustand wird

Übrigens ist auch ein anderer Weg möglich: Wer nach dem Erreichen der jeweiligen Rentenaltersgrenze in Rente gehen möchte, erhält für jeden Monat, der zwischen der eigentlichen Altersgrenze und dem tatsächlichen Rentenbeginn liegt, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitet man zum Beispiel ein Jahr länger als man gemäß der entsprechenden Altersgrenze müsste, erhält man einen Zuschlag von sechs Prozent (zwölf x 0,5 Prozent) auf die Rente .

Weitere Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlose Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Sie kann bei der DRV angefordert oder heruntergeladen werden. Unter anderem sind hier auch die Besonderheiten bei der Altersrente für Frauen, die vor 1952 geboren wurden, sowie für Arbeitslose oder Altersteilzeitarbeiter aufgeführt.

Wer weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Denn egal ob mit oder ohne Abschläge, die Höhe der gesetzlichen Altersrente entspricht in der Regel nicht einmal der Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente tatsächlich sein wird und welche Vorsorgelösungen für den individuellen Bedarf sinnvoll sind, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden